Reģions: Brēmene

S 19/377: Konsequente Ahndung von Vermüllung

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
27 Atbalstošs 27 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

27 Atbalstošs 27 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

09.11.2019 03:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 1 vom 20. September 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 19/377

Gegenstand:
Konsequente Ahndung von Vermüllung

Begründung:
Der Petent setzt sich für eine beständige Ahndung des Wegwerfens und illegalen Abladens
von Müll ein und fordert die konsequente Verhängung von Bußgeldern für entsprechende
Vergehen.

Die Petition wird von 27 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Inneres eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt
sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:
Die Problematik des illegalen Abladens von Müll ist dem Senat nach eigener Darstellung,
insbesondere auch aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung, bekannt. Als Reaktion
auf Vermüllung, Lärmbelästigungen und andere Problematiken hat der Senat am
26. Oktober 2017 die Einführung eines städtischen Ordnungsdienstes beschlossen. Damit
wurden die bis dahin bei verschiedenen Ressorts angesiedelten Kontrollfunktionen unter
einem Dach gebündelt, um effektiver auf Beschwerden der Bürger zu reagieren. Seit dem
1. Oktober 2018 ist der Ordnungsdienst u. a. auch im Zusammenhang mit Vermüllung tätig. In
Zusammenarbeit mit der Bremer Stadtreinigung und der Polizei Bremen wird konsequent
gegen die Vermüllung in einzelnen Stadtteilen vorgegangen. Der Petitionsausschuss begrüßt
die Einführung des Ordnungsdienstes und das konsequente Vorgehen gegen eine
Vermüllung. Vor diesem Hintergrund sieht er die Petition als erledigt an. Der Ausschuss hat
jedoch im Rahmen der öffentlichen Beratung den Eindruck erlangt, dass sich die Tätigkeit des
Ordnungsdienstes zu einem Großteil auf den Innenstadtbereich beschränkt. Er bittet den
Senator für Inneres daher, die innenstadtferneren Stadtteile in die Arbeit des
Ordnungsdienstes stärker einzubeziehen und dabei ein Augenmerk auf „Problemgebiete“ zu
werfen. In diesem Zusammenhang ist zudem fortlaufend zu überprüfen, ob die personelle
Ausstattung des Ordnungsdienstes, angesichts der Vielzahl der Aufgaben, ausreichend ist.
Diesbezüglich weist der Ausschuss auf den Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE hin, der einen Ausbau des Ordnungsdienstes derart vorsieht,
dass zweimal jährlich Ausbildungsgruppen mit 15‐20 Personen eingestellt werden sollen, um
eine Personalausstattung von etwa hundert Außendienstkräften zu erreichen.

Begründung (PDF)


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