S 19/423: Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
45 45 v Svobodné hanzovní město Brémy

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19. 12. 2019 3:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 3 vom 29. November 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe den Fraktionen und der städtischen Deputation für
Mobilität, Bau und Stadtentwicklung zur Kenntnis zu geben:

Eingabe Nr.: S 19/423

Gegenstand:
Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes

Begründung:
Die Petentin bemängelt die Parksituation im Bereich Georg-Gröning-Straße inklusive der
angrenzenden Parallel- und Seitenstraßen (in Nähe des St. Joseph-Stifts) und begehrt die
Einführung von Bewohnerparkausweisen.

Die Petition wird von 46 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Umwelt, Bau Verkehr eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen kommt nur in Ausnahmesituationen in Betracht. Sie ist
nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen
Parkdrucks die Bewohner regelmäßig keine Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer
Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. In der Nähe vom
St. Joseph-Stift sind die Parkverhältnisse sowohl für Bewohner als auch für die Allgemeinheit sehr
beengt.

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen tagsüber 50 Prozent der vorhandenen Plätze reserviert
werden und abends 75 Prozent. Da innerhalb des Bewohnerparkgebietes jeder Bewohner Anspruch
auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises hätte, sofern ihm kein eigener Stellplatz zur Verfügung
steht, müssten mehr Erlaubnisse für die Georg-Gröning-Straße ausgestellt werden, als Parkplätze
zur Verfügung stehen. Auch eine Vergrößerung des Bewohnerparkgebietes würde keine Abhilfe
schaffen, da die Parksituation in den um-liegenden Straßen sich ähnlich darstellt.

Zudem ist zu beachten, dass die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen keinen neuen Parkraum
schafft, sondern zu Verdrängungsverkehr führt. Insoweit besteht die Gefahr, dass sich die
vorhandenen Schwierigkeiten lediglich in andere Straßen verlagern. Es bedürfte insoweit eines
ganzheitlichen Konzeptes.

Der Ausschuss kann den Unmut der Petentin nachvollziehen. Dennoch gilt es die Interessen aller
Beteiligten abzuwägen. Dem Ausschuss liegen auch Eingaben von Patientinnen und Patienten des
Krankenhauses vor, denen oder deren Begleitpersonen es nicht möglich war, in Notfallsituationen
einen Parkplatz zu finden.
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird am
Klinikum Mitte demnächst einen Pilotversuch zum Bewohnerparken durchführen, um dessen
Wirkungen zu untersuchen. Der Ausschuss regt an, die Untersuchungen abzuwarten.

Der Ausschuss empfiehlt nach erfolgter Auswertung des Pilotversuches eine Befassung mit der
Thematik durch die Fraktionen und die städtische Deputation für Mobilität, Bau und
Stadtentwicklung. Im Rahmen dieser Befassung erbittet der Ausschuss eine Entscheidung der
Deputation bezüglich des in Rede stehenden Gebietes.

Begründung (PDF)


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