S 19/86 - Geschwindigkeitsreduzierung in der Mahndorfer Heerstraße

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
9 Unterstützende 9 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

9 Unterstützende 9 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

19.12.2019, 03:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 2 vom 8. November 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/86

Gegenstand:
Geschwindigkeitsreduzierung in der Mahndorfer Heerstraße

Begründung:
Die Petentin regt an, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Mahndorfer Heerstraße auf
30 km/h herabzusetzen. Diese Maßnahme soll zu einer Reduzierung der Unfallgefahr führen.
Darüber hinaus setzt sich die Petentin für ein aufgesetztes Parken ein. Die Petition wird von
9 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr AG eingeholt. Außerdem hat der Ausschuss die Petition öffentlich
beraten. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss hat sich intensiv mit dem Anliegen der Petentin befasst. Er kann auch
die vorgetragenen Bedenken nachvollziehen. Letztlich sieht er jedoch keine Möglichkeiten,
das Anliegen der Petentin zu unterstützen.

Zwar kann seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter erleichterten
Voraussetzungen eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf
Vorfahrtstraßen, wie etwa der Mahndorfer Heerstraße, im unmittelbaren Bereich von
Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder
Krankenhäusern angeordnet werden. Infolgedessen hatte das Amt für Straßen und Verkehr
eine Untersuchung in Auftrag gegeben, in der bremenweit die Einführung von Tempo 30 vor
den genannten Einrichtungen geprüft wurde. Im Ergebnis werden zukünftig ca. 90 % der
genannten Einrichtungen durch Tempo 30 geschützt werden. Mit Bericht der Verwaltung vom
26. April 2019 an die städtische Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung,
Energie und Landwirtschaft wird jedoch dargestellt, dass auf der Mahndorfer Heerstraße von
einer Herabsetzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 im Bereich der Schule sowie der
Kindertagesstätte abgesehen wird. Bei den dargestellten Einrichtungen handelt es sich um
solche, bei denen zu erwarten war, dass die Einführung von Tempo 30 relevante
Auswirkungen auf den ÖPNV-Taktfahrplan bedeuten würden. Betroffen sind vorliegend die
Buslinien 38 und 39 sowie die Nachtlinie 74. Aus diesem Grund erfolgte eine vertiefte
Untersuchung, ob in diesen (und weiteren) Einzelfällen Tempo 30 nicht angeordnet werden
kann. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (zum Verkehrszeichen 274) sieht vor, dass von der
Anordnung von Tempo 30 im Ausnahmefall abgesehen werden kann, wenn negative
Auswirkungen auf den ÖPNV oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die
Wohnnebenstraßen zu befürchten sind. Im Rahmen der Abwägung sind dann die Größe der
Einrichtung, Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen, wie etwa
Fußgängersignalanlagen, Zebrastreifen und Mittelinseln berücksichtigt worden. Im Rahmen
der Auswirkungen auf den ÖPNV wurden die zu erwartenden Fahrzeugverluste für sämtliche
im Linienverlauf liegenden Einrichtungen zusammengetragen und für die jeweilige Gesamtlinie
eine Gesamtfahrzeitverlängerung hergeleitet. Dabei wurde basierend auf den derzeitigen
Fahrzeiten, Takten und den aus der Geschwindigkeitsdrosselung resultierenden reduzierten
Zeitreserven in den einzelnen Linienumläufen die zu erwartenden Fahrzeug- und
Personalmehrbedarfe für den Fall einer Umsetzung von Tempo 30 ermittelt.
Im vorliegenden Fall hat sich auf der Grundlage dieser Prüfung ein Fahrzeugmehrbedarf
ergeben, dessen Mehrkosten sich als nicht finanzierbar dargestellt haben. Darüber hinaus
hätte sich die Qualität des ÖPNV-Angebotes durch Fahrzeitverlängerungen verschlechtert;
relevante Anschlüsse hätten unter Umständen nicht mehr erreicht werden können.

Der Ausschuss kann am Vorgehen der senatorischen Behörde im Ergebnis keinerlei
Fehlverhalten erkennen. Diese hat das ihr eingeräumte Ermessen erkannt und ist anhand
eines detaillierten Prüfkatalogs vorliegend zu dem Ergebnis gekommen, in der Mahndorfer
Heerstraße von einer Anordnung von Tempo 30 abzusehen. Dies ist nach Auffassung des
Ausschusses nicht zu beanstanden. Im Hinblick auf ein aufgesetztes Parken ist festzuhalten,
dass der Radweg nach Mitteilung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr einer Belastung
durch parkende Fahrzeuge aufgrund seiner baulichen Beschaffenheit nicht dauerhaft
standhalten würde. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Radweg um einen Schulweg.

Das Anliegen der Petentin ist daher im Ergebnis zurückzuweisen.

Begründung (PDF)


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