S 19/91 - Beschwerde über die Gesundheit Nord

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
5 Unterstützende 5 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

5 Unterstützende 5 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

18.08.2017, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 21 vom 18. August 2017

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledi gt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/91

Gegenstand:

Beschwerde über die Gesundheit Nord

Begründung:

Der Petent berichtet, dass seine Ehefrau im Januar 2016 in der Augenklinik des Klinikums
Bremen- Mitte bei einem bestimmten Arzt zu einer Hornhaut -Transplantation angemeldet
worden sei. Der Arzt sei aufgrund seiner Erfahrung ausgewählt worden. Im März 2016 sei dem
Petenten und seiner Ehefrau mitgeteilt worden, dass der Arzt zum April 2016 Bremen verlasse
und für die Operation kein genauso erfahrener Nachfolger zur Verfügung stehe.

Der Petent trägt vor, dass nach Aussage des Arztes bereits im Januar festges tanden habe,
dass er die Operation in Bremen nicht mehr durchführen könne. Die Weitergabe der
Information sei ihm aber aufgrund des finanziellen Interesses der Klinik verboten worden. Bei
einer rechtzeitigen Information hätte sich die Ehefrau frühzeitig in einer anderen Klinik
anmelden können, da jede Verzögerung eine Risikoerhöhung für Ihr Auge bedeutet habe. Die
Petition wird von 5 Mitzeichnenden unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
Senatorin für W issenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz eingeholt. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Nach Angaben der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz habe der
Weggang des betreffenden Arztes im Januar 2016 noch nicht verbindlich festgestanden, so
dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Information habe erfolgen können. Letztlich sei die
Patientin in einer anderen Klinik sogar noch früher, als es in Bremen der Fall gewesen wäre,
operiert worden. Eine Behandlung hätte aber auch in Bremen erfolgen können.

Der Petitionsausschuss konnte nicht abschließend aufklären, zu welchem Zeitpunkt der
Weggang feststand. Er fordert die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und
Verbraucherschutz aber auf, dafür Sorge zu tragen, dass Patienten zum frühestmöglichen
Zeitpunkt über entsprechende Veränderungen informiert werden. Die Erteilung eines
Auskunftsverbotes gegenüber dem entsprechenden Arzt bestreitet die Senatorin für
Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz ebenso wie den Vorwurf, dass finanzielle
Interessen der Klinik über die Gesundheit der Patienten gestellt würden. Insofern sieht der
Ausschuss keine Möglichkeit, diesbezüglich weiter tätig zu werden.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern