Reģions: Brēmene

S 19/98 - Verbesserung des Wasserabflusses in der Warfer Landstraße

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
17 Atbalstošs 17 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

17 Atbalstošs 17 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

06.04.2018 04:33

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 27 vom 2. März 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:



Eingabe Nr.: S 19/98

Gegenstand:
Umwelt - Verbesserung des Wasserabflusses in der Borgfelder Landstraße

Begründung:
Der Petent fordert die Errichtung mehrerer Durchlässe in der Mauer entlang der Borgfelder
Landstraße, damit bei Hochwasser das Wasser von der Straße zurück in den parallel
gelegenen Graben fließen kann und die Dauer der Straßensperrung verkürzt wird.
Die Petition wird von 68 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Petition mündlich zu erläutern. Darüber hinaus hat der Ausschuss eine
Ortsbesichtigung durchgeführt, um sich ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten zu machen. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann den Unmut des Petenten über die erhöhte Verkehrsbelastung in
der Warfer Landstraße bei einer hochwasserbedingten Sperrung der Borgfelder Landstraße
zwar nachvollziehen. Er kann seinem Anliegen allerdings nicht entsprechen.
Das Fachressort hat vorgetragen, dass der vom Petenten begehrte Rückbau der Mauer zu keiner
nennenswerten Entlastung führen würde, da sich die Mauer am höchsten Punkt der Straße befindet
und der Bereich der Mauer somit - im Falle eines Hochwassers - als erstes wieder wasserfrei sei.
Dies ist für den Petitionsausschuss nachvollziehbar. Die begehrte Schaffung von Durchlässen in der
Mauer würde somit keinen Einfluss auf die Dauer der Sperrung der Straße bei Überflutungen haben
und kann seitens des Ausschusses daher nicht als erforderlich angesehen werden.

Begründung (PDF)


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