Regija: Bremen

S 20/1 - Waffenverbot im ÖPNV

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
28 28 u Bremen

Peticija je zaključena.

28 28 u Bremen

Peticija je zaključena.

  1. Pokrenut 2019
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija der Bremischen Bürgerschaft .

05. 02. 2021. 03:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 12. vom 6. November 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 20/1

Gegenstand: Waffenverbot im ÖPNV

Begründung:
Der Petent fordert, das Mitführen jeglicher Waffen im ÖPNV zu untersagen und dies in den
Beförderungsbedingungen der BSAG zu verankern sowie entsprechende Verstöße zu
sanktionieren. Dadurch solle die Sicherheitslage in öffentlichen Verkehrsmitteln verbessert werden.
Ferner plädiert er zur Durchsetzung des Verbots für die Durchführung verdachtsunabhängiger
Kontrollen auf bestimmten Linien. Zur Bestimmung dieser Linien schlägt der Petent eine Befragung
der Fahrgäste und des Fahrpersonals vor.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Inneres eingeholt. Ferner hatte der Petent im Rahmen einer öffentlichen Sitzung die Möglichkeit,
dem Ausschuss sein Anliegen vorzutragen. Die Petition hatte 30 Mitzeichner*innen. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
wie folgt dar:

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Messerangriffe im öffentlichen Raum gibt es bereits
unterschiedliche Überlegungen, wie in Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs durch
ein bundesweit einheitliches Vorgehen Fremdgefährdungen unterbunden und der Schutz der
Bevölkerung verbessert werden kann.

Soweit es dem Petenten konkret um eine Ergänzung Beförderungsbedingungen der BSAG geht, ist
darauf hinzuweisen, dass hier bereits ausdrücklich festgelegt ist, dass Personen, die unberechtigt
Waffen mit sich führen, von der Beförderung ausgeschlossen sind.

Darüber hinaus haben die Länder Bremen und Niedersachsen im Mai 2019 einen Gesetzantrag mit
dem Ziel einer Änderung des Waffengesetzes in den Bundesrat eingebracht, der im Dezember 2019
einstimmig beschlossen worden ist. Danach soll es künftig u.a. möglich sein, Waffenverbotszonen
auch ohne vorherige Lagebewertung durch die Polizei an Orten mit großen Menschenmengen
einzurichten, zum Beispiel im ÖPNV. In solchen Waffenverbotszonen können Kontrollen
anlassunabhängig durchgeführt werden. Hinsichtlich der Durchführung solcher Kontrollen favorisiert
das zuständige Ressort jedoch eine objektive Herangehensweise gegenüber der vom Petenten
vorgeschlagenen Abfrage subjektiver Eindrücke von Fahrpersonal und -gästen.

Die konkrete Umsetzung der Änderung des Waffengesetzes und der sich daraus ergebenden
Möglichkeit der Einrichtung einer Waffenverbotszone im ÖPNV befindet sich derzeit noch in der
Prüfung.

Begründung (PDF)


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