Terület: Bréma

S 20/108 - Kein Einsatz von Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung

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A petíció címzettje
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
99 Támogató 99 -ban,-ben Bréma

A petíció lezárult.

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  1. Indított 2020
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció der Bremischen Bürgerschaft.

2021. 07. 17. 4:34

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 19 vom 2. Juli 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Petitionen für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 20/108

Gegenstand: Kein Einsatz von Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung

Begründung:
Die Petentin regt an, spätestens ab Ende 2022 kein Billigfleisch aus der Massentierhaltung in der
öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung - in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Kantinen, Mensen der
Hochschulen und der Universität Bremen - mehr einzusetzen. Stattdessen sollten nur noch
Fleischprodukte, die nach den Kriterien des ökologischen Landbaus oder auf Basis eines staatlich
verbindlichen Tierwohllabels der höchsten Stufe erzeugt wurden, verwendet werden. Zur
Kompensation der höheren Preise für die so erzeugten Lebensmittel solle der Fleischkonsum in der
öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung schrittweise bis Ende 2022 um die Hälfte reduziert werden,
auf höchstens zwei Fleisch-Mahlzeiten pro Woche. Dies entspreche auch den gesundheitlichen
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Die darüber hinaus gehenden
Mehrkosten sollten aus dem Haushalt finanziert werden. Begleitet werden solle der Verzicht auf
Billigfleisch und die Reduktion des Fleischkonsums von einer Kampagne, die über die
gesundheitlichen, klimaschädlichen und tierquälerischen Folgen eines zu hohen Fleischkonsums
aufklärt und die Vorteile eines vegetarischen oder veganen Ernährungsstils für Gesundheit, Umwelt
und Klima erläutert. Für öffentliche Schulen, Kitas und Kantinen habe die Stadt sich bereits im
„Aktionsplan 2025“ verpflichtet, bis Ende 2022 nur noch Bio-Lebensmittel in der
Gemeinschaftsverpflegung einzusetzen. Für Krankenhäuser, Hochschulen und Universitäten gelte
das aber noch nicht.

Angesichts der skandalösen Zustände in den Groß-Schlachtereien, den Ställen der
Massentierhaltung und den klimaschädlichen Folgen des Konsums von Billigfleisch, sollte die Stadt
Bremen den Ausstieg aus dem Billigfleisch- Konsum beschleunigen und so ein Vorbild für andere
Kommunen werden. Die Petition wird von 101 Personen durch eine Mitzeichnung unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt. Außerdem hatte die
Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition zu erläutern.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung
zusammengefasst wie folgt dar:
Der Ausschuss stimmt mit der Petentin überein, dass angesichts der Zustände in den Groß-
Schlachtereien, den Ställen der Massentierhaltung und den klimaschädlichen Folgen des Konsums
von Billigfleisch die Stadt Bremen alles tun sollte, um so schnell wie möglich den Billigfleisch-
Konsum in Gemeinschaftseinrichtungen zu beenden. Das Thema Billigfleisch stellt eine
bundesweite Herausforderung dar. Obwohl der Fleischkonsum in Deutschland zurückgeht, steigen
die Produktionsmengen. Dies liegt auch am Export in Drittländer.

Nach Auffassung des Ausschusses wurden in Bremen bereits erhebliche Anstrengungen
unternommen, mehr ökologische und soziale Nachhaltigkeit zu erreichen. Bereits im Jahr 2018 hat
die Stadt Bremen den "Aktionsplan 2025. Gesunde Ernährung in der Stadtgemeinde Bremen"
beschlossen, wonach die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde schrittweise auf
bis zu 100 Prozent Bioprodukte umgestellt werden soll. Diese ambitionierten Ziele können nur in
einem mehrjährigen Prozess durch eine Vielzahl von Maßnahmen erreicht werden. Für die
Umsetzung in den verschiedenen Bereichen sind die jeweiligen Ressorts zuständig.

Bislang wurden viele Anstrengungen unternommen, um die Ziele des Aktionsplans zu verwirklichen.
Um den Prozess zu begleiten, wurden die Mittel für die Umsetzung des Aktionsplans von 60.000
Euro auf insgesamt 216.000 Euro in den Jahren 2020 und 2021 angehoben. Dieses Budget wird
beispielsweise zur Akquise von Drittmitteln und zur Erstellung von Konzepten zur strategischen
Weiterentwicklung für das Schulungs- und Beratungsangebot eingesetzt. Außerdem wurde eine
eigene Förderrichtlinie für flankierende Projekte eingerichtet, um so im Bereich Ernährung und
Gesundheit tätige Nichtregierungsorganisationen in den Prozess einzubinden. Öffentliche
Hochschulen und Universitäten sollen künftig ebenfalls verpflichtet werden, den Aktionsplan
umzusetzen. Einen entsprechenden Auftrag an den Senat beschloss die Bürgerschaft bereits Ende
2019. Wegen der weiteren Einzelheiten der bisherigen Maßnahmen wird auf die der Petentin
bekannte sehr ausführliche Stellungnahme der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bezug genommen.

Insgesamt ist festzustellen, dass der Aktionsplan schon in vielen öffentlichen Einrichtungen
umgesetzt wird bzw. mit der Umsetzung begonnen wurde. Allerdings wird es noch einige Zeit
dauern, bis die ambitionierten Ziele des Aktionsplans vollständig umgesetzt werden können.

Begründung (PDF)


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