Region: Bremen

S 20/136: Verbeamtung von Erzieher*innen

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
70 Støttende 70 inn Bremen

Begjæringen er avsluttet

70 Støttende 70 inn Bremen

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2020
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon der Bremischen Bürgerschaft .

17.07.2021, 04:34

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 19 vom 2. Juli 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 20/136

Gegenstand: Verbeamtung von Erzieher:innen

Begründung:
Die Petenten regen an, Erzieher:innen zu verbeamten. Dies würde die Ausbildung und den Beruf
attraktiver gestalten, was angesichts des Fachkräftemangels sehr wichtig sei. Erzieher:innen seien
systemrelevant. Sie hätten einen ebenso wichtigen Bildungsauftrag wie Lehrkräfte. Sie legten die
Grundbausteine in den sozialen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten der Kinder und gestalteten
den Übergang vom Kindergarten in die Schule mit. Deshalb müssten sie auch einen Anspruch auf
Absicherung und eine angemessene Altersversorgung haben. Die Petition wird von 71 Personen
durch eine Mitzeichnung unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen der Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Kinder und Bildung eingeholt. Außerdem hatten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Angesichts der verantwortungsvollen Tätigkeit, die Erzieher:innen ausüben, und ihrer
Systemrelevanz hat der Petitionsausschuss ein gewisses Verständnis für das Anliegen der
Petenten. Gleichwohl kann er es nicht unterstützen. Dabei verkennt der Petitionsausschuss nicht,
dass eine Verbeamtung einen Attraktivitätsfaktor darstellen kann. Allerdings ist er der Auffassung,
dass auch ein tarifgebundenes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ein hohes Maß an Sicherheit
und Absicherung bietet.

Das Berufsbeamtentum ist vorgesehen, um hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Ob öffentliche
Ämter mit Beamtinnen und Beamten besetzt werden sollen oder nicht, liegt im
Organisationsermessen des jeweiligen Dienstherrn. Der Bildungsauftrag von Lehrkräften ist im
Grundgesetz ausdrücklich festgelegt. Lehrkräfte üben hoheitliche Aufgaben aus, indem sie
beispielsweise Noten vergeben und Entscheidungen über das Bestehen von Schulabschlüssen
treffen. Deshalb ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Verbeamtung
von Lehrkräften grundsätzlich möglich. Sie ist jedoch nicht zwingend. In vielen Bundesländern
werden Lehrkräfte nicht mehr verbeamtet.

Im Gegensatz zu den Tätigkeiten von Lehrkräften üben Erzieher:innen keine hoheitlichen
Tätigkeiten aus. Es besteht weder eine Pflicht, Kindertageseinrichtungen zu besuchen noch werden
in Kindertageseinrichtungen grundlegende Entscheidungen über das persönliche Leben getroffen,
wie dies in Schulen durch die Vergabe von Noten beziehungsweise Abschlüssen der Fall ist.

Begründung (PDF)


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