S 20/139: Maßnahmen gegen Fassadenschmierereien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
662 Unterstützende 662 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

662 Unterstützende 662 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

07.10.2021, 04:34

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 20 vom 10. September 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Petition dem Senat mit der Bitte um Abhilfe zuzuleiten:

Eingabe-Nr.: S 20/139

Gegenstand: Maßnahmen gegen Fassadenschmierereien

Begründung:
Die Petent:innen wenden sich gegen gesprayte Fassadenschmierereien, die öffentliche Gebäude,
Privathäuser, Verkehrsschilder etc. beschädigten. Sie missachteten außerdem das Eigentumsrecht
aus Art. 14 des Grundgesetzes, belasteten die Umwelt und kosteten die Stadt und Private
gleichermaßen viel Geld.

Viele europäische Städte hätten sich inzwischen erfolgreich gegen Schmierereien durchgesetzt.
Hier sei der politische Wille entstanden, Schmierereien zu entfernen und die Verursacher:innen zur
Verantwortung zu ziehen. Dies wünschen sich die Petent:innen auch von der Stadt Bremen. Sie
fordern daher eine Bürgerschaftsdebatte zum Thema mit einer deutlichen inhaltlichen Positionierung
des Bürgermeisters und der Fraktionen, die Wiedereinrichtung einer Polizeisonderkommission
„Fassadenschmierereien/Graffiti“, sowie eine konsequente strafrechtliche Verfolgung. Die
schrittweise Entfernung von Fassadenschmierereien an öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen,
Verkehrsmitteln, Zeichen und Schildern und die Freigabe von geeigneten Wandflächen für
künstlerische Graffiti.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators für
Finanzen, des Senators für Inneres, der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau und des Senators für Kultur eingeholt. Darüber hinaus hatten
die Petent:innen die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratungen mündlich zu
erläutern.

Die öffentliche Petition wird von 664 Mitzeichner:innen online unterstützt. Drei weitere
Unterstützer:innen formulierten entsprechende E-Mails.

Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Täter:innen des von den Petent:innen beschriebenen Farbvandalismus sind in den meisten Fällen
jugendliche oder junge Erwachsene, die sich ihren Bekanntheitsgrad in der Szene „ersprühen“. Das
unerlaubte Besprühen von Gebäuden, Stromkästen o.ä. wird als anzustrebender Nervenkitzel
beschrieben. Die szenespezifischen Regeln besagen dabei, dass sich Sprayer nicht gegenseitig
verraten und Tags anderer nicht übersprühen.

Die Polizei Bremen verfolgt diese Straftaten konsequent setzt dabei aber auch auf Prävention. Der
uniformierte und zivile Einsatzdienst der Polizei Bremen ist im Rahmen seiner ständigen Präsenz im
Stadtgebiet für die Feststellung und Ermittlung der Täter:innen sensibilisiert, hierzu existiert eine
polizeiinterne Handlungsanweisung. Eine Ermittlungsgruppe Graffiti wurde 2016 als eigenständige
Einheit aufgelöst, da es sich beim Farbvandalismus nicht um ein temporäres Phänomen handelt. Im
Kontext der Schwerpunktsetzung in der Kriminalitätsbekämpfung wurde daraufhin die
Sachbearbeitung nach dem Tat- bzw. Wohnortprinzip in die regionalen Kriminalkommissariate
verlagert.

Bislang wurden Graffitis mit sexistischem und politischem Hintergrund entfernt, wofür im Jahr 2019
rund 8.250 Euro aufgewendet wurden. Für solche außerordentlichen Reinigungsleistungen steht
Immobilien Bremen dabei ein begrenzter Etat im Wirtschaftsplan zur Verfügung.

Da es häufig vorkommt, dass frisch gereinigte Flächen wieder beschmiert werden, wird die
Entfernung auf sexistische und politische Sprüche beschränkt. Die Entfernung erfolgt auf Initiative
der Nutzer:innen der Gebäude. Für private Gebäude oder Immobilien in der Verwaltung anderer
öffentlicher Einrichtungen (Sondervermögen) ist Immobilien Bremen nicht zuständig.
Sie ist nicht allgemein für ein sauberes Erscheinungsbild Bremens verantwortlich. Auch stehen ihr
nicht die Mittel zur Verfügung um präventiv Immobilien vor Vandalismus zu schützen.

Die Bremer Stadtreinigung hat zwar die Aufgabe der Entfernung von Graffiti in ihrem
Einrichtungsgesetz nicht explizit übernommen, lässt jedoch über das Projekt sichere und saubere
Stadt – als Teil der Maßnahme – Graffitis entfernen. Hierfür stehen 20.000 Euro zur Verfügung.
Diese Mittel sind begrenzt auf die Verwendung für die Entfernung von Schmierereien auf
öffentlichen, touristisch relevanten Gebäuden und auf dem Inhalt nach rechtsradikale, sexistische
oder rassistische Botschaften. Das Amt für Straßen und Verkehr lässt Schmierereien solchen Inhalts
von Straßenschildern entfernen. Das Projekt läuft allerdings Ende dieses Jahres aus. Für eine
Entfernung von illegalen Farbschmierereien in größerem Umfang, müssten mehr finanzielle Mittel
zur Verfügung gestellt werden. Die Unterstützung Privater bei der kostenintensiven Entfernung von
Graffiti ist nicht vorgesehen.

Im Rahmen der Künstler:innenförderung, der Förderung von Kunst im öffentlichen Raum und
gelegentlich im Zusammenhang mit Ausstellungsprojekten, wird die sog. Urban Art, wie jede andere
Kunstform gefördert. Legale Flächen werden in der Regel für Sprayer:innen erst dann interessant,
wenn sie sich in künstlerischer Hinsicht professionalisieren. Die Freigabe von Flächen zur
künstlerischen Gestaltung muss im Einzelfall, abhängig vom jeweiligen Kunstprojekt von
verschiedenen Stellen geprüft werden. Eine pauschale Bereitstellung ist vor diesem Hintergrund
schwierig umzusetzen.

Der Petitionsausschuss teilt die Ansicht der Petent:innen, dass Farbvandalismus, im Gegensatz zu
Graffiti, keine Kunst ist, sondern Schmierereien an Wänden privater und öffentlicher Gebäude ohne
Einwilligung der Eigentümer:innen schlichtweg eine strafrechtlich bewährte Sachbeschädigung
darstellt. Es muss deswegen deutlich herausgestellt werden, dass unter diesen Schmierereien der
Gesamteindruck der Stadt massiv leidet, wovon auch die individuelle Wohnqualität betroffen ist.
Auch wird begrüßt, die Farbschmierereien zeitnah und konsequent zu entfernen, um zu
verdeutlichen, dass diese Form der Sachbeschädigung nicht toleriert wird. Die Kosten sollten
konsequent den Täter:innen auferlegt werden.

Der Petitionsausschuss unterstützt auch die Forderung nach Flächen, die zur künstlerischen
Gestaltung durch Graffiti freigegeben werden. Legale Graffiti stellen eine Bereicherung für das
Stadtbild dar und sollten deswegen gefördert werden. Auch sollten hierdurch Sprayer:innen ermutigt
werden, sich künstlerisch zu professionalisieren.

Die Zusammenschau der ergriffenen Maßnahmen zeigt aus Sicht des Petitionsausschusses
allerdings auf, dass bisher eher unkoordiniert und vereinzelt vorgegangen wurde. Um
Farbvandalismus effektiv sie Stirn zu bieten, bedarf es dabei einer Koordinierung der Maßnahmen
und vor allem müssen Schmierereien flächendeckend entfernt werden, bei gleichzeitigem zur
Verfügung stellen geeigneter leerer Flächen zur freien Gestaltung.

Es fehlt an einem ressortübergreifenden Gesamtkonzept, dass aus einem Gesamtbudget heraus
finanziert wird. Auch Unterstützungsmöglichkeiten für Private bei der Entfernung von Schmierereien
sollten geprüft werden. Nur so kann der gemeinsame politische Wille, Farbvandalismus effektiv zu
bekämpfen, auch faktisch umgesetzt werden.

Aus diesem Grund soll die Petition dem Senat mit der Bitte um Abhilfe zugeleitet und den Fraktionen
zur Kenntnis gegeben werden.

Begründung (PDF)



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