Region: Bremen

S 20/143 - Vergütung Erzieherinnen und Erzieher im Anerkennungsjahr

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
23 Stödjande 23 i Bremen

Petitionen är avslutad

23 Stödjande 23 i Bremen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2020
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition der Bremischen Bürgerschaft.

2021-07-17 04:34

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 19 vom 2. Juli 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 20/143

Gegenstand: Vergütung von Erzieher:innen im Anerkennungsjahr

Begründung:
Die Petentin setzt sich für eine bessere Vergütung von Erzieher:innen im Anerkennungsjahr ein. Sie
würden häufig Aufgaben übernehmen, die einer voll ausgebildeten Kraft entsprechen. Außerdem
verfügten sie bereits über dasselbe Fachwissen wie voll ausgebildete Kräfte. Aus ihrem Werdegang
heraus brächten sie auch bereits eine zweijährige Praxiserfahrung mit. Deshalb sei es angemessen,
wenn bereits im Anerkennungsjahr das volle Gehalt gezahlt werde. Zu berücksichtigen seien in
diesem Zusammenhang auch der Fachkräftemangel und die geringe Wertschätzung für diesen
Beruf. Die Petition wird von 23 Personen durch eine Mitzeichnung unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Kinder und Bildung eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen
der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Den Wunsch der Petentin nach einer besseren Anerkennung und Wertschätzung von Erzieher:innen
kann der Ausschuss sehr gut nachvollziehen. Dieser Aspekt fließt auch in die aktuellen Vorhaben
zur Gewinnung von Fachkräften ein, indem etwa ab dem Ausbildungsjahr 2021/2022 eine Vergütung
für die ersten beiden Jahre der Fachschulausbildung in Form von BAföG gezahlt wird.

Würde im Anerkennungsjahr die gleiche Vergütung gezahlt, wie sie ausgebildete Erzieher:innen
erhalten, erscheint das dem Ausschuss als Ungleichbehandlung. Das Anerkennungsjahr ist ein
wesentlicher Bestandteil der Aus- und Weiterbildung zur Erzieher:in, das noch vor dem Abschluss
der Ausbildung mit der Bezeichnung staatlich anerkannte/r Erzieher:in endet. Im Anerkennungsjahr
werden unter anderem Arbeitsvollzüge sowie rechtliche und institutionelle Bedingungen des
jeweiligen Arbeitsfeldes sowie Theorie-Praxis-Zusammenhänge vermittelt Methodisches Handeln
wird erlernt. Die angehenden Erzieher:innen sind aufgrund ihrer zweijährigen Fachschulausbildung
zwar schon bedingt einsetzbar. Sie befinden sich aber immer noch in der Lernphase und sind
deshalb nicht mit staatlich anerkannten Erzieher:innen gleichzusetzen. Deshalb erscheint es dem
Ausschuss richtig, dass Erzieher:innen im Anerkennungsjahr noch nicht wie ausgebildete
Erzieher:innen vergütet werden.

Begründung (PDF)


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