Область : Бремен

S 20/158 - Beschwerde über die Vereinbarung zur Ausleihe digitaler Endgeräte

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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Петиція було відкликано позивачем

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Петиція було відкликано позивачем

  1. Розпочато 2021
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Невдалий

Це онлайн-петиція der Bremischen Bürgerschaft.

17.07.2021, 04:34

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 19 vom 2. Juli 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 20/158

Gegenstand: Beschwerde über die Vereinbarung zur Ausleihe digitaler Endgeräte

Begründung:
Die Petentin regt an, die Vereinbarung zur Ausleihe von digitalen Endgeräten zu ändern. Da die
Endgeräte laut Schulleitung grundsätzlich in der Schule verbleiben müssten, könnten die Eltern den
mangelfreien Erhalt der Geräte nicht bestätigen.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Kinder und Bildung eingeholt. Die Petition wurde außerdem öffentlich beraten. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung
zusammengefasst folgendermaßen dar:

§ 5 der Vereinbarung zur Ausleihe von digitalen Endgeräten bezieht sich lediglich auf eine
Sichtprüfung auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Beschädigungen, nicht auf die technische
Prüfung des Endgerätes. Die Geräte werden zunächst von Lehrkräften und Schüler:innen in Betrieb
genommen. Sollten hier bereits Mängel auftreten, werden die Geräte schon vor der Übergabe
zurückgenommen.

Sollte bei einer Prüfung der Geräte zu Hause Beanstandungen auftreten, wird das Gerät anstandslos
zurückgenommen und die Garantieleistung des Herstellers in Anspruch genommen, dies gilt auch
nach erfolgter Unterzeichnung der Vereinbarung zur Ausleihe von digitalen Endgeräten. Die
Anregung der Petentin, diese Informationen sollten allen Eltern zugänglich sein, wurde von der
Senatorin für Kinder und Bildung aufgenommen. Seit dem 09.12.2021 sind entsprechende
Informationen über die FAQs zur Nutzungsüberlassung auf der Internetseite der Senatorin für Kinder
und Bildung für alle einsehbar.

Damit wird den Bedenken der Petentin weitgehend entgegengekommen. Darüber hinaus sieht der
Petitionsausschuss keine Möglichkeit, die Streichung des § 5 der Vereinbarung zur Ausleihe von
digitalen Endgeräten zu veranlassen. Die Regelung bezieht sich auf eine bloße Sichtprüfung durch
die Eltern, was angesichts der Tatsache, dass die Nutzung der Geräte im Zusammenhang mit
Distanz-/Hybridunterricht vorgesehen ist und sich die Geräte in diesen Fällen grundsätzlich bei den
Schüler:innen zu Hause befinden, den Eltern auch möglich ist.

Begründung (PDF)


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