Região: Bremen

S 20/159 - Klassenbezogene Zusammensetzung der Hortgruppen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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A petição foi terminada.

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  1. Iniciado 2021
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online der Bremischen Bürgerschaft.

17/07/2021 04:34

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 19 vom 2. Juli 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 20/159

Gegenstand: Klassenbezogene Zusammensetzung der Hortgruppen

Begründung:
Die Petentin regt an, die Zeit der Schließung in den Weihnachtsferien 2020/2021 zu nutzen, um die
Hortgruppen neu zusammenzusetzen. Dies sei leider nicht bereits in den Herbstferien 2020
umgesetzt worden. Damit die Betreuung insbesondere der Erst- und Zweitklässler gewährleistet
werden könne, sollten die Hortgruppen klassenbezogen zusammengesetzt werden. Außerdem
werde der Begriff „Kohorte“ nicht umgesetzt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Kinder und Bildung eingeholt. Die Petition wurde außerdem öffentlich beraten. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung
zusammengefasst folgendermaßen dar:

Bei der Zusammensetzung der Hortgruppen sind organisatorische – Kinder und Jugendliche
kommen aus mehreren Schulen - und pädagogische – je nach Förderbedarf – Kriterien maßgeblich.
Eine Neusortierung ist deswegen nur eingeschränkt möglich. Seit dem 11.01.2021 gehen
Grundschüler:innen wieder in die Schule und damit können die Horte auch wieder normal
zusammengesetzt werden. Damit ist die Betreuung von Erst-und Zweitklässlern gewährleistet.
Der Begriff der „Kohorte“ im Sinne der Bremischen Corona-Verordnungen, bezieht sich auf gleiche
Merkmale in Bezug auf die Art der Kontakte, was zur Kontaktreduzierung angesichts des
Infektionsgeschehens sinnvoll ist.

Vor dem Hintergrund des, kontinuierlich sinkenden, Inzidenzwertes, sieht der Petitionsausschuss
keinen Anlass, dem Anliegen der Petentin zu entsprechen und damit keine Möglichkeit der Petition
zum Erfolg zu verhelfen.

Begründung (PDF)


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