S 20/17 - Errichtung eines Zugangsschutzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
49 Unterstützende 49 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

49 Unterstützende 49 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

26.05.2021, 04:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 14. vom 22. Januar 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 20/17

Gegenstand: Errichtung eines Zugangsschutzes

Begründung:
Die Petentin bittet darum, dass zwischen dem Grünzug Dockstraße und dem Neubaugebiet Martha-
Heuer-Straße anstelle der Rasenböschung ein Zaun oder Sichtschutz geschaffen wird. Zur
Begründung trägt sie vor, da die Grundstücke des Neubaugebietes etwa 1 m tiefer liegen als die
Dockstraße könnten Passanten in die Häuser und Gärten hineinschauen. Auch kämen Hunde in die
Gärten. Eigentum sei bereits entwendet worden. Darüber hinaus könnten sich Passanten der
Dockstraße bei einem Sturz zu den Grundstücken hin verletzen. Die Petition wird von 49
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss etwa 20
schriftliche Unterstützungsunterschriften vor.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt. Außerdem hat sich
der Ausschuss im Rahmen einer Ortsbesichtigung einen eigenen Eindruck von den örtlichen
Gegebenheiten verschafft. Die Petentin hatte die Möglichkeit, ihr Anliegen in der Ortsbesichtigung
sowie auch in der danach stattgefundenen öffentlichen Beratung der Petition persönlich zu erläutern.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss hat intensiv versucht, das zuständige Fachressort zu einer gütlichen
Einigung im Sinne der Petentin zu bewegen. Dies ist leider nicht gelungen. Vielmehr wurden
Restbestände eines alten Zauns durch ein von der Verwaltung beauftragtes Unternehmen während
des Petitionsverfahrens entfernt. Weitere Möglichkeiten, das Anliegen der Petentin zu unterstützen
sieht der Ausschuss nicht.

Einen Rechtsanspruch auf Errichtung eines Sichtschutzzaunes durch die Stadtgemeinde Bremen
kann die Petentin nicht für sich in Anspruch nehmen. Das Aufstellen von Sichtschutzzäunen in
öffentlichen Grünanlagen ist nicht üblich und auch nicht Aufgabe des Umweltbetriebs. Die Sorge der
Petentin, dass Passanten von dem Grünzug in der Dockstraße in das Neubaugebiet stürzen
könnten, teilt der Petitionsausschuss nicht. Der öffentliche Weg ist in einem ausreichenden Abstand
zu der mit Bäumen bestandenen relativ flachen Böschung angelegt. Bei der Böschung handelt es
sich umso genanntes Straßenbegleitgrün, das nicht zum Begehen gedacht ist.

Wenn die Bewohnerinnen und Bewohner des Neubaugebietes einen Sichtschutz möchten, steht es
Ihnen unbenommen, diesen auf ihren Grundstücken selbst anzulegen. Aus planungsrechtlicher
Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung eines über 1,80 m hinausgehenden Zauns.
Für die Überschreitung der Zaunhöhe ist jedoch eine Baugenehmigung erforderlich. In diesem
Zusammenhang ist das Gebot der Rücksichtnahme hinsichtlich der Verschattung anderer
Grundstücke zu prüfen.

Nach Angaben der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und
Wohnungsbau ist eine Bepflanzung unterhalb der vorhandenen Linden aus gärtnerischer Sicht nicht
möglich, da hier der Wurzelraum und somit die Vitalität der Bäume beeinträchtigt würden. An der
Richtigkeit dieser Aussage zu zweifeln hat der Petitionsausschuss keinen Anlass.

Begründung (PDF)


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