S 20/235 - Straßensperrung am Wall

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
4 Unterstützende 4 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

4 Unterstützende 4 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

01.04.2022, 04:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 27 vom 18. März 2022

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 20-235

Gegenstand: Straßensperrung Am Wall

Begründung:
Die Petentin kritisiert die Umgestaltung der Straße Am Wall zu einer Einbahnstraße für den
motorisierten Verkehr und einer Spur für Fahrradfahrer:innen. Dies sei insbesondere problematisch
bei sogenannten Alarmfahrten der Polizei.

Die Petition wird von fünf Mitzeichner:innen unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt. Außerdem hatte die
Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung
zusammengefasst folgendermaßen dar:

Die Situation in der Straße Am Wall steht im Zusammenhang mit der Radverkehrsmaßnahme
„Fahrradroute Wallring“. Die Projektskizze „Fahrradroute Wallring“ wurde 2018 im Rahmen des
Masterplan Green City entwickelt. Sie greift die Maßnahme Wallring aus dem Innenstadtkonzept
auf, mit der ein Ringschluss der denkmalgeschützten Grünanlage hergestellt und zu Fuß sowie per
Rad erlebbar gemacht werden soll. Damit wird außerdem die Idee der Premiumrouten aus dem
Verkehrsentwicklungsplan Bremen 2025 (VEP) verknüpft, die abschnittsweise über den Wallring
verlaufen. In diesem Rahmen wurden alle wesentlichen Träger gehört und umfangreiche
Abstimmungsgespräche geführt.

Hinsichtlich der Einbahnstraßenregelung für den motorisierten Verkehr wurden mit dem Senator für
Inneres, der Polizei und der Feuerwehr vertiefte Abstimmungsgespräche zu den geplanten
Maßnahmen durchgeführt und hieraus eine planerische Lösung erarbeitet. Dessen ungeachtet
können die Polizei und die Feuerwehr im Notfall von ihren Sonderrechten Gebrauch machen und
eine Einbahnstraße oder wie hier die umgestaltete Fahrbahn auch entgegengesetzt befahren.

Begründung (PDF)


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