Región: Bremen

S 20/64 - Erhalt der nördlichen Lesumwiesen

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
647 Apoyo 647 En. Bremen

El proceso de petición ha terminado.

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  1. Iniciado 2019
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea der Bremischen Bürgerschaft.

22/07/2021 4:33

Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) vom 2. Juli 2021 zu den Petitionen S 20/37,
S 20/64 und S 20/73 wegen Erhalt der Lesumwiesen

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 20/64

Gegenstand: Erhalt der Lesumwiesen

Begründung:
Die Petent:innen wenden sich gegen die beabsichtigte Herstellung einer Flachwasserzone
(Fischlaichzone) an der Lesum. Ihrer Ansicht nach sollten die dort befindlichen Wiesenflächen
erhalten bleiben, weil sie ein landesweit bedeutsames Biotop mit mehr als 160 Pflanzenarten
darstellten. Die Lesumwiesen seien die letzten Feuchtwiesen nördlich der Weser und beheimateten
die einzige Kohldiestelwiese im Land Bremen. Außerdem seien dort (seltene) Tiere und
schützenswerte Insekten beheimatet. Wichtig sei auch, die Wiesen als Erlebnisraum für eine
unersetzliche Naturlandschaft zu erhalten. Darüber hinaus befürchten die Petent:innen der Petition
S 20/37 eine Hochwassergefährdung ihres Grundstücks wegen des Wegfalls des bisherigen
Retentionsraumes. Ein Zusammenhang mit der Verfüllung des Überseehafens, sei wegen des
langen Zeitablaufs nicht mehr gegeben.

Die veröffentlichte Petition S 20/64 wird von 660 Mitzeichner:innen unterstützt. Außerdem liegen
hierzu 1980 schriftliche Unterstützungsunterschriften vor.

Der Petitionsausschuss hat zu den Petitionen Stellungnahmen der Senatorin für Klimaschutz,
Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt, auf die die Petent:innen erwidert
haben. Darüber hinaus hatte die Petentin der veröffentlichten Petition S 20/64 die Möglichkeit, ihr
Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratungen mündlich zu erläutern und es fand eine
Ortsbesichtigung mit den Petent:innen und Vertreter:innen der beteiligten Ressorts sowie des
Ortsamts und des Beirats Burglesum statt.

Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Der Ausschuss hat sich intensiv mit der Thematik befasst. Im Ergebnis sieht er keine Möglichkeit
dem Anliegen der Petent:innen zum Erfolg zu verhelfen.

Die in Rede stehende Schaffung einer Flachwasserzone (Fischlaichzone) an der Lesum dient als
Kompensationsmaßnahme für die Verfüllung des Überseehafens und wurde im
Planfeststellungsverfahren, das durch den Planfeststellungsbeschluss vom 10. Januar 2011
abgeschlossen wurde, bestandskräftig festgestellt. In diesem Planfeststellungsverfahren wurden die
naturschutzfachlichen Argumente mit öffentlicher Beteiligung gegeneinander und untereinander
abgewogen. Bei Genehmigung von Maßnahmen verpflichtet das Naturschutzrecht zu einer
funktionsgleichen oder möglichst funktionsgleichen Kompensation von Eingriffen. Die
Ersatzmaßnahme ist erst jetzt realisierbar, weil noch Grunderwerb zu tätigen war. Außerdem
mussten die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. An der Umsetzbarkeit der
planfestgestellten Auflage ändert der Zeitablauf nichts. Auch der im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens beteiligte Beirat Burglesum stellt noch im Beschluss vom 23.06.2020
fest, dass die Umsetzung der Maßnahme und die Absicherung der direkten Anlieger:innen vor
Schäden nach den vorliegenden Informationen geklärt sei und vom Beirat unterstützt werde.

Darüber hinaus ist die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und
Wohnungsbau durch das Einholen von Fachgutachten auf die auch zuletzt noch aufgeworfenen
Fragen der Petent:innen eingegangen und für den Fall eines Schadens, ist den Petent:innen der
Petition S 20/37 in einem gerichtlichen Vergleich zugesichert worden, dass sämtliche
Schadensermittlungs-, -beseitigungs- und –verhinderungskosten übernommen werden.

In Bezug auf den Erhalt der Lesumwiesen als bedeutsames Biotop erfolgte im Jahr 2018 eine
vegetationskundliche Untersuchung des Gebiets. Danach wird durch das geplante Vorhaben ein
kleiner Teil eines geschützten Röhrichtbiotops beseitigt. Allerdings werden an anderer Stelle
Biotope, nämlich Röhricht und Auengewässer, entstehen. Insgesamt wird sich die Fläche
geschützter Biotope vergrößern. Alle bekannten Vorkommen von Rote-Liste-Pflanzenarten liegen
nach Angaben des Ressorts außerhalb des Vorhabengebietes. Indem sich das Gebiet zu einem
anderen Biotoptyp, nämlich einem Auengewässer verändern wird, werden dort auch
Wasserinsekten, Wasservögel und Wasserpflanzen angesiedelt sein.

In Bremen gibt es an mehreren Stellen große Flächen strukturreichen Grünlandes. Demgegenüber
gibt es hier jedoch nur wenige Standorte für die Entwicklung hochwertiger Auengewässer. Um die
Natur im hier interessierenden Gebiet weiterhin als Naturerlebnisraum zu erhalten, soll im Westen
ein Teil der Fläche so gestaltet werden, dass er nicht versumpft, sondern eine blütenreiche Wiese
entsteht, auf der sich Erholungsuchende aufhalten können. Hier werden auch künftig Landinsekten
leben.

Hinsichtlich der Hochwassergefährdung ist festzustellen, dass, eingehend auf die Einwände der
Anlieger:innen, am 13.05.2020 das zweite Gutachten zur Ausgleichsfläche Lesum erstattet wurde.
In diesem wurden die Ausgleichmaßnahmen genauer betrachtet, um die Erhöhung der Gefahr durch
Hochwasser und Starkregen einschätzen zu können. Zur Risikoabschätzung wird der Schaden unter
Berücksichtigung einer Eintrittswahrscheinlichkeit im IST-Zustand dem Schaden im PLAN-Zustand
unter Berücksichtigung der gleichen Eintrittswahrscheinlichkeit gegenübergestellt. Das Gutachten
kommt zu dem Ergebnis, dass es bei drei der betrachteten Ereignisse oder Ereigniskombinationen
zu einer Erhöhung des maximalen Wasserstandes von 0,7 cm komme. Da aber alle maximalen
Wasserstände niedriger seien als die niedrigste Bebauung die im Bereich des Planungsgebietes
liegen, entstünde sowohl im IST- als auch im PLAN-Zustand kein Schaden. In der Regel würden die
Wasserstände in der Lesum, wie bisher, nur kurzzeitig einen Wert von 2,50 mNHN überschreiten
und unter ungünstigen Bedingungen bis auf 2,80 mNHN steigen. Damit sei eine Zunahme des
Risikos nicht zu erwarten.

Aufgrund der Erwiderungen der Petent:innen, dass die täglichen Tidenereignisse mit Höhen von bis
zu 2,70 mNHN und deren Auswirkungen auf den Deich und die Anlieger:innen im Gutachten nicht
behandelt würden, wurden in einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 09.03.2021
die „normalen“ Abflussverhältnisse und die dabei auftretenden Wasserstände und überschwemmten
Bereiche simuliert. Als normal wurde dabei ein Szenario angenommen, bei dem der mittlere Abfluss
der Lesum (bzw. mittlerer Abfluss aus Hamme und Wümme) bei freiem Abfluss (also offenem
Sperrwerk) auf eine Tide mit einem Höchstwert von 2,50 m NHN sowie 2,70 mNHN trifft. In beiden
Szenarien (IST- und PLAN-Zustand) zeige sich, dass sich während einer Tide das Gebiet der
Kompensationsmaßnahme vollständig und überall bis zum jeweiligen Tidenhöchststand füllt und
sich während einer Tide auch wieder entleert. Der maximale Wasserstand würde bei beiden
Szenarien rund zwei Stunden nach Beginn des Übertritts über die Schwelle erreicht. Das Entleeren
bis annähernd zum minimalen Wasserstand sei nach weiteren rund sieben Stunden erreicht.
Trotzdem reiche bei beiden Szenarien das ermittelte Überschwemmungsgebiet nicht bis an
Bestandsgebäude in den Siedlungsbereichen heran. Dabei sollte, nach Ansicht des
Petitionsausschusses, die Erhöhungen des mit den Wasserständen der Lesum
zusammenhängenden, Grundwasserspiegels baubegleitend beobachtet werden.

Hinsichtlich des, von den Petent:innen mehrfach eingebrachten Sommerdeichs, ist dessen
Erhaltung, sowie die Aufschüttung einer Verwallung mit Material des Aushubs geplant, dadurch
werde der Deich vom Westen bis zur Gasleitung von innen verbreitert. Zudem ist eine Verwallung
im nördlichen Bereich angepasst worden, damit auch bei Starkregen das Wasser vom Hang in die
Fläche fließen könne und somit in die Lesum. Zudem wird Im Zuge des Pflege- und
Entwicklungskonzeptes der Sommerdeich vom TdV unterhalten, in diesem Zug werden auch die
Kosten für die jährliche Erhaltung ermittelt. Nach Abschluss der Pflege- und Entwicklungszeit wird
der Sommerdeich durch die Stadt Bremen unterhalten.

Der Petitionsausschuss erwartet, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die in
der Sitzung des Petitionsausschusses vom 2. Juli 2021 vom Ressort gegebene Zusage einzuhalten,
dass Eigentum der Petenten in keiner Weise zu gefährden, den Admiral-Brommy-Weg zu schützen
und den sogenannten Sommerdeich in seiner Funktion zu erhalten. Der Ausschuss spricht darüber
hinaus im Sinne des Ortsbeirates Burglesum für die Begehbarkeit des Sommerdeichs aus.

Des Weiteren beziehen sich die Petent:innen in ihren Erwiderungen auf ein Gutachten vom
04.02.2021, wonach eine detaillierte geologische Erkundung des Untergrundes fehle. In einer
geotechnischen „Baugrundbeurteilung“ vom 02.11.2020 in deren Zuge Baugrundsondierungen
vorgenommen wurden, wurde allerdings, entgegen der Annahme eine Erkundung hätte nicht
stattgefunden, auch die Mächtigkeit der Auelehmschicht genauer erfasst. Außerdem wurde eine
gutachterliche Stellungnahme zum Trinkwasserbrunnen im Admiral-Brommy-Weg durchgeführt.
Hier wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die derzeitige Planung der Flutmulde aufgrund der
Erkenntnisse der Bohrungen keinerlei Hinweis auf eine Gefährdung der abdichtenden
Lehmschichten geben würden. Angesichts der Entfernung der dem Brunnen nächsten Abgrabung
im mittleren Planungsbereich und angesichts der geplanten Funktion und der daher zu
gewährleistenden seitlichen Abdichtung, sei eine Verletzung der natürlichen Abdichtung des
Grundwasserleiters mit dem im Admiral-Brommy-Weg geförderten Geestgrundwasser nicht zu
befürchten. Darüber hinaus ist beabsichtigt für die Ausbaumaßnahmen eine bodenkundliche
Baubegleitung zu beauftragen, die die Berücksichtigung der bodenschutzrechtlichen Belange
überwachen wird. Damit wird diesem Einwand der Petent:innen Rechnung getragen. Der
Petitionsausschuss erwartet zum baldmöglichsten Zeitpunkt eine Aufklärung darüber, wie genau
durch die angekündigte bodenkundliche Baubegleitung ein Durchstoßen der Lehmschicht
vermieden werden soll, um zu verhindern, dass Grundwasser durchstößt.

Der Petitionsausschuss sieht vor diesem Hintergrund keine Möglichkeit dem Anliegen der
Petent:innen zum Erfolg zu verhelfen.

Der Petitionsausschuss nimmt die Einwände der Petent:innen dabei durchaus ernst. Die jeweils
aufgeworfenen Bedenken bezüglich der Kompensationsmaßnahme hinsichtlich des Biotoperhalts,
des Hochwasserschutzes und der Lehmschichten wurden sorgfältig geprüft. Insbesondere bezüglich
der Hochwasser/Überschwemmungsgefahr wurden Gutachten vom Ressort eingeholt. Diese
Gutachten gehen davon aus, dass kein Schaden zu erwarten ist, selbst wenn inzwischen,
abweichend von den Angaben im Planfeststellungsverfahren, von Normalwasserständen von 2,5 m
NHN ausgegangen wird. Dass diesbezüglich vorher von falschen Werten ausgegangen wurde und
diese auch kommuniziert wurden, ändert nichts an der Tatsache, dass nun neue Gutachten
vorliegen, die auch unter Zugrundelegung der höheren Wasserstände nicht davon ausgehen, dass
Schäden am Grundstück der Petent:innen entstehen.

Und für den Fall, dass solche Schäden auftreten, hat die Trägerin des Vorhabens in einem
gerichtlichen Vergleich zugesichert, geeignete Maßnahmen in angemessener Zeit zu veranlassen,
um die Schäden in Zukunft auszuschließen; und für die eingetretene Schäden Ersatz zu leisten.
Auch bezüglich der möglicherweise gefährdeten Lehmschichten und der Gefahr für die
Trinkwasserversorgung durch den Grundwasserbrunnen wurde ein Gutachten erstellt, welches
feststellt, dass keine Gefahr der Verunreinigung besteht. Hinsichtlich der Lehmschichten ist darüber
hinaus angekündigt worden, dass für die Ausbaumaßnahmen eine bodenkundliche Baubegleitung
beauftragt wird, die die Berücksichtigung der bodenschutzrechtlichen Belange überwachen werde.

Der Petitionsausschuss muss, mangels eigener fachlicher Kompetenz, dem gutachterlichen
Sachverstand hier vertrauen. Abgesehen davon wurde die Kompensationsmaßnahme bereits
bestandskräftig festgestellt.

Aus Sicht des Petitionsausschusses ist dabei die stetige fachliche Baubegleitung bei der
umzusetzenden Kompensationsmaßnahme, in Bezug auf alle von den Petent:innen aufgeworfenen
Gefahren, weiterhin durchzuführen. Sollte sich aufgrund dieser baubegleitenden Maßnahmen
herausstellen, dass Schäden eintreten könnten, insbesondere an den Lehmschichten und am
Sommerdeich, die zu einer Gefährdung der Grundstücke der Anlieger:innen führen, müssen
unverzüglich erhaltende Maßnahmen ergriffen werden.

Die Ausführungsplanung muss gegebenenfalls angepasst werden und auch ein Maßnahmenstopp
darf als ultima-ratio nicht ausgeschlossen werden.

Begründung (PDF)




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