Regiune: Brema

S 20/9 - Sanierung vorhandener Verkehrsinfrastruktur

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
19 de susținere 19 in Brema

Petiția a fost inchisa

19 de susținere 19 in Brema

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2019
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online der Bremischen Bürgerschaft .

14.07.2020, 04:38

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 9 vom 3. Juli 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 20/9

Gegenstand: Vorrangige Sanierung vorhandener Verkehrsinfrastruktur

Begründung:
Der Petent regt an, der Sanierung vorhandener Verkehrsinfrastruktur absoluten Vorrang vor neuen
Projekten einzuräumen. Das gelte insbesondere für Rad- und Fußwege. Erst wenn die vorhandene
Infrastruktur in allen Stadtteilen das gleiche Niveau erreicht habe, dürfe nach einer entsprechenden
Prioritätenliste in neue Projekte investiert werden. Die Petition wird von 19 Mitzeichnerinnen und
Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition näher zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen
stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Die Sanierung der vorhandenen Rad- und Fußwege hat in Bremen eine sehr große Bedeutung.
Hierfür wurden in den letzten Jahren vermehrt Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Allerdings
reichen die vorhandenen Mittel nicht aus, um kurzfristig flächendeckend alle Mängel im Bereich der
vorhandenen Infrastruktur zu beseitigen. Deshalb erfolgt die Sanierung nach einer Prioritätenliste.

Der Ausschuss teilt die Auffassung des Petenten nicht, Sanierung müsse immer Vorrang vor Neubau
haben. Sie berücksichtigt nicht, dass es gerade im Bereich des Fuß- und Radverkehrs Neu- und
Ausbauprojekte gibt, die von erheblicher Bedeutung für die Mobilitätswende sind und deshalb
möglichst schnell umgesetzt werden sollten. Auf derartige Investitionen sollte deshalb nach
Auffassung des Ausschusses nicht vollständig verzichtet werden.

Begründung (PDF)


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