Region: Bremen

S 20/92 - Änderung der Bauleitplanung für das Gebiet des Industriehafens

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
244 Støttende 244 inn Bremen

Begjæringen er avsluttet

244 Støttende 244 inn Bremen

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2020
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon der Bremischen Bürgerschaft .

07.10.2021, 04:33

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 20 vom 10. September 2021

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 20/92

Gegenstand: Änderung der Bauleitplanung für das Gebiet des Industriehafens

Begründung:
Der Petent regt an, eine neue Bauleitplanung für das Gebiet des Industriehafens in Gröpelingen und
Oslebshausen zu schaffen. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse der gesunden
Wohnverhältnisse und –bedürfnisse der angrenzenden Wohngebiete in Form einer Reduzierung der
Luftverschmutzung und der Lärmbelästigung, Berücksichtigung finden. In der Umgebung der
Wohnbebauung solle nur noch nicht-störendes Gewerbe angesiedelt werden, außerdem solle die
Ansiedlung von neuen Betrieben, die Abfall annehmen, umschlagen, zwischen- oder endlagern,
ausgeschlossen werden. Auch sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden um die Zwecke der
Planung nicht zu gefährden. Die Neuordnung solle unter Beteiligung des Stadtteilbeirates
Gröpelingen stattfinden.

Dies sei nötig, da für das Gebiet bisher kein Bebauungsplan bestünde. Durch die Ansiedlung von
besonders emissionsintensiven Betrieben käme es dabei in den Wohngebieten zu starken
Belästigungen. Fast unbemerkt habe sich in der direkten Nachbarschaft zu den Wohnquartieren, ein
Zentrum der Abfallwirtschaft entwickelt, eine Entwicklung, die für die Bevölkerung so nicht mehr
hinnehmbar sei.

Die veröffentlichte Petition wird von 247 Mitzeichner:innen online und von zahlreichen weiteren
Unterstützer:innen schriftlich unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt. Der Petent hatte
Gelegenheit sein Anliegen im Rahmen einer öffentlichen Beratung zu erläutern. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
wie folgt dar:

Angesichts der besonderen Lage der Stadtteile Gröpelingen und Oslebshausen am Gebiet des
Industriehafens, der für Bremen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat, müssen hier die
unterschiedlichen Interessen möglichst schonend in Ausgleich gebracht werden.
Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet des Industriehafens als „Hafengebiet“ festgesetzt. Neue
Bebauungspläne müssten aus diesem Flächennutzungsplan entwickelt werden, dies würde
bedeuten, dass die zulässige Nutzungsart hafenorientiert bestimmt werden müsste. Überwiegend
liegt der Industriehafen im unbeplanten Innenbereich, hier ist eine Prägung durch
industriegebietstypische Gewerbebetriebe festzustellen.

Nach der Zielsetzung des Petenten, soll für den Bereich ein Gewerbegebiet ausgezeichnet werden,
was in der Konsequenz allerdings bedeuten würde, dass Hafenumschlag und Hafenbetriebe sich
langfristig aus dem Gebiet zurückziehen müssten. Dies würde den Festsetzungen des
Flächennutzungsplans widersprechen.

Auf der einen Seite sind die Interessen der am Industriehafen angesiedelten Industrie zu
berücksichtigen. An den sieben Becken des Industriehafens wirtschaften auf einer Fläche von rund
300 Hektar mehr als 50 Unternehmen mit einem geschätzten Jahresumsatz von 2,5 Milliarden Euro.
Rund 3.000 Menschen sind hier direkt oder indirekt beschäftigt. Drei Viertel der Landfläche sind in
Privateigentum.

Die Abfallwirtschaft, die sich im Gebiet angesiedelt hat, ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Aus gesamtökonomischer Sicht ist es wünschenswert, die Abfallentsorgung am Ort des Entstehens
der Abfälle anzusiedeln. Sinnvoll ist es hier, Entscheidungen nicht pauschal zu treffen, indem
Abfallwirtschaft generell ausgeschlossen wird, sondern diese Entscheidungen von den tatsächlich
messbaren Emissionen abhängig zu machen.
Im Industriehafen dürfen Vorhaben deswegen nur dann genehmigt werden, wenn von ihnen keine
Belästigungen oder Störungen ausgehen, die in den Wohngebieten unzumutbar wären. Die
Wohnbebauung spielt eine begrenzende Rolle bei der Vorhabenzulassung im Industriehafen.
Außerdem müssen die, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen,
Anlagen ihren Betrieb fortlaufend an den Stand der Technik anpassen. Von den übrigen Anlagen
kann dies von der Gewerbeaufsicht dann verlangt werden, wenn von ihnen schädliche
Umwelteinwirkungen ausgehen.

Zur Reduzierung der Belastungen der Anwohner:innen in den Wohngebieten wurden bereits
Maßnahmen getroffen, insbesondere soll das Kraftwerk Hafen vom Netz gehen, womit die
Stickstoffdioxid – und Staubemissionen verringert werden.

Auch hinsichtlich der Lärmemissionen der Unternehmen werden Arbeitsabläufe laufend kontrolliert
und Emissionen gemessen.

Problematisch ist nach Ansicht des Petitionsausschusses weiterhin die Gesamtbelastung der
Stadtteile und deren Anwohner:innen durch die vielfältige Industrie, die im Gebiet angesiedelt ist.
Auch wenn die einzelnen Betriebe innerhalb der Grenzwerte arbeiten, führt die Kombination aus
Lärm-, und Luftemissionen zu einer besonders hohen Belastung.

Deswegen muss das Anliegen der Petenten ernst genommen werden, da mit der Genehmigung der
Klärschlammverbrennungsanlage und dem geplanten Bahninstandsetzungswerk neue Emittenten
angesiedelt werden und die Gesamtbelastung deswegen eben gerade nicht entscheidend reduziert
werden kann. Da sich in den Stadtteilen über die Zeit eine Situation entwickelt hat, in der Wohnen
und Industrie zusammenkommen, muss eine Gesamtlösung gefunden werden, die dieser
besonderen Lage Rechnung trägt.

Hierzu wurde auf Antrag der Bremischen Bürgerschaft ein Runder Tisch unter Einbeziehung des
Beirats und der Bürgerinitiative „Oslebshausen und Umzu“, der der Petent angehört eingerichtet, die
das Ziel verfolgt, den Ortsteil durch Maßnahmen im Bereich Müll, Verkehr und Lärm zu entlasten
und ein entsprechendes Begleitkonzept zu erstellen. Außerdem sollen Emissionsmessungen
vorgenommen werden, deren Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese
sollen insbesondere Feinstaub und krebserregende Schadstoffe messen und Lärmberechnungen
anstellen.

Der Petitionsausschuss sieht, neben der Erstellung einer in die Zukunft gerichteten Gesamtlösung
in Form des zu erarbeitenden Begleitkonzepts, keine Möglichkeit dem Anliegen des Petenten, einen
Bauleitplan aufzustellen, zu entsprechen. Ein solcher würde entweder, in Anbetracht der
Festsetzungen im Flächennutzungsplan, dem Begehren der Petenten nicht gerecht werden, oder
eine Nutzung des Hafens durch entsprechende Betriebe verunmöglichen, was ökonomisch
nachteilige Auswirkungen hätte.

Begründung (PDF)


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