S20-267 3G im Bürgeramt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
404 Unterstützende 404 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

404 Unterstützende 404 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

01.04.2022, 04:35

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 27 vom 18. März 2022

Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 20-267

Gegenstand: 3G im Bürgeramt

Begründung:
Die Petentin fordert zum Schutz der Besucher:innen sowie aller Mitarbeitenden des Bürgeramtes
Bremen die umgehende Einführung der 3G-Regel. Demnach gälte im Bürgeramt Bremen bisher die
3G-Regel nur für Mitarbeitende. Besucher:innen, von denen täglich hunderte die
BürgerserviceCenter, die KFZ-Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle mit ihren Anliegen
aufsuchten, unterlägen keiner Regelung. Diese Situation sei nicht nur für die Mitarbeitenden des
Bürgeramtes, sondern ganz besonders für die Besucher:innen, die sich in Wartezonen aufhalten
müssten, unhaltbar.

Die Petition wird von 404 Mitzeichner:innen unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators für
Inneres eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der
öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis
der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

Die Petentin hatte die vorliegende Petition am 03.01.2022 eingereicht. Vor dem Hintergrund der in
dieser Phase vorherrschenden Dynamik in der Corona-Pandemie hat der Senat am 6. Januar 2022
die Einführung der 3G-Pflicht auch für Besuchende von öffentlichen Einrichtungen ab Feststellung
der Warnstufe 4 beschlossen und die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat
die entsprechende Änderung der Coronaverordnung zum 10. Januar 2022 umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund hat die Petentin auf die Einladung zur öffentlichen Beratung Ihrer Petition
hin erklärt, dass sich die Petition aufgrund der angeführten Maßnahme erledigt habe.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern