Bölge : Almanya
Sağlık

Sammelunterkünfte auflösen! Gesundheitsversorgung für alle! Bundesweit!

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31.03.2020 01:58

Formationsfehler im Text durch die Verwendung des Gender*Sternchens behoben


Neue Begründung: Ob Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte, Abschiebungshaft oder sogenannte AnkER-Zentren: Die Ausbreitung der COVID-19-Epidemie in Sammelunterkünften für Geflüchtete ist nur eine Frage der Zeit. Bereits jetzt gibt es zahlreiche nachweislich Erkrankte in Geflüchtetenunterkünften in der gesamten Bundesrepublik. Die Reaktion der Behörden ist die Zwangsquarantäne hunderter Bewohner*innen Menschen auf engstem Raum, so etwa in Berlin, Geldersheim, Suhl und München. Aus München wurde berichtet, dass sich Verdachtsfälle, die nicht als krank bestätigt waren, im selben Zimmer aufhalten mussten wie Infizierte. Zudem müssen Bewohner*innen von Geflüchtetenunterkünften gemeinschaftliche Bäder, Toiletten und Küchen nutzen. Proteste der vorab nicht ausreichend informierten und verängstigten Bewohner*innen gegen die Quarantäne wurden in München und Suhl mit überzogenen Einsätzen von Sicherheitskräften und Polizei beantwortet.
Häufig fehlt es an Zugang zu qualifiziertem mehrsprachigem Informationsmaterial zu COVID-19, zum Coronavirus, ebenso wie an Desinfektionsmitteln und hygienischen Schutzvorkehrungen. Dies setzt auch das Personal in den Unterkünften einem erhöhten Risiko aus, obwohl auch hier einige zu den Risikogruppen zählen. Weder das Personal noch die Bewohner*innen haben Mitspracherecht beim täglichen Umgang mit der Pandemie in den Sammelunterkünften. Pläne wie in Berlin-Pankow, wo infizierte Geflüchtete in einer Sonder-Sammelunterkunft untergebracht werden sollen, lösen diese Probleme nicht!
Aufgrund von geschlossenen Beratungsstellen und erschwertem Zugang zu Anwält*innen ist es momentan für Geflüchtete kaum möglich, behördliche Fristen einzuhalten oder gegen die Kürzung von Leistungen rechtlich fristgerecht vorzugehen. Zwar will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis Ostern keine negativen Asylbescheide ausstellen. Um gegen bereits erlassene Bescheide vorgehen zu können und um unnötige Fahrten zu Konsulaten und Behörden zu vermeiden, müssen jedoch sämtliche Fristen bei Behörden längerfristig ausgesetzt werden. Bei geschlossenen Grenzen und weltweiten Reisewarnungen ist es zudem absurd, Abschiebungen weiter durchzuführen. Dennoch wurde bislang kein genereller Abschiebungsstopp bekannt gemacht, sondern auf Einzelfallentscheidungen gesetzt. So bleiben Betroffene in einer unsicheren Situation. Das gleiche gilt für die Abschiebungshaft: Menschen, die derzeit ohnehin nicht abgeschoben werden können, sitzen grundlos in Abschiebungshaft – eine Rechtsgrundlage hierfür fehlt. Doch die Betroffenen können sich wegen fehlender Rechtsberatung kaum individuell dagegen wehren.
Gleichzeitig kommt es im Rahmen von neu eingeführten Grenzkontrollen und der Verweigerung von Einreisen an deutschen Grenzen und Flughäfen zur Abweisung schutzbedürftiger Menschen. In den völlig überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln und an der Landesgrenze zur Türkei droht bei Ausbreitung von Corona eine noch dramatischere humanitäre Katastrophe als bisher schon. Die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention gelten auch in Zeiten von Corona!
**Was können Sie noch tun für die Durchsetzung der Rechte von Geflüchteten in Deutschland?**
Spenden Sie an die Landesflüchtlingsräte (www.fluechtlingsrat.de), Medibüros und Medinetze (z.B. medibuero.de), We’ll Come United (www.welcome-united.org), Women in Exile (www.women-in-exile.net) oder andere Interessensvertretungen und Selbstorganisationen von Geflüchteten in Ihrer Region.
Foto: Taiga Ishii
[1] medibuero.de/gesundheitsversorgung-sicherstellen-lager-aufloesen-menschen-und-ihre-rechte-schuetzen/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 30


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