Schaffung eines Gesetzes zur Einrichtung von Selbstverteidigungskursen statt Sportunterricht

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
5 Támogató 5 -ban,-ben Rajna-vidék–Pfalz

A petíció lezárult.

5 Támogató 5 -ban,-ben Rajna-vidék–Pfalz

A petíció lezárult.

  1. Indított 2013
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

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2018. 11. 12. 11:11

„…Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung der Schulordnung und
der Grundschulordnung (Ersetzung des Faches „Sport“ durch das Fach „Selbstverteidigung“)
wünschen. Im Einzelnen begehren Sie, dass an Schulen Selbstverteidigungskurse für Kinder
anstelle von Sportunterricht angeboten werden.

Bei Ihrer Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeichnungsfrist, in
der weitere 5 Personen mitzeichneten, endete am 19. Juni 2013.

Der Petitionsausschuss hat in seiner 20. Sitzung am 10. September 2013 über die Legislativ-
eingabe beraten und den Beschluss gefasst, dem Anliegen nicht abzuhelfen.

Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der bestehen-
den Rechtslage sprechen, berücksichtigen kann, wurde das fachlich zuständige Ministerium
für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur im Vorfeld zunächst um eine Stellung-
nahme zu Ihrem Anliegen gebeten.

Das Ministerium hat mit Schreiben vom 25. Juni 2013 hierzu folgende Stellungnahme abge-
geben:

„Der Teilrahmenplan Sport (2008) beschreibt die Ziele eines zeitgemäßen Sportun-
terrichts wie folgt:

‚Deshalb ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Sports in der Grundschule
sehr viel weiter zu fassen als das Befassen mit traditionellen Schulsportarten. … Es
geht primär darum, dass Kinder lernen, sich ganzheitlich angelegten sportlichen
Lern- und Leistungssituationen zu stellen und die damit verbundenen Herausforde-
rungen anzunehmen.‘

Der Teilrahmenplan Sport beinhaltet insgesamt sechs Bewegungsfelder, die unter-
schiedliche sportliche und motorische Aufgaben umfassen. Im vierten Bewegungs-
feld ‚Miteinander und gegeneinander spielen‘ wird der Aspekt des regelgeleiteten
Ringens und Raufens deutlich gemacht:

Die Schülerinnen und Schüler sollen partnerschaftlich ihre Kräfte messen, indem
sie
- Körperkontakt anbahnen, Kooperationsbereitschaft und Vertrauen aufbauen,
- Körpergefühl für den eigenen und den Körper des Partners entwickeln,
- mit Gleichgewicht und Körperspannung experimentieren und
- eigene Kräfte und fremde Gegenkräfte wahrnehmen und mit beiden experi-
mentieren: schieben, ziehen, widerstehen und ausweichen.

Dieses Bewegungsfeld kann im Rahmen der Möglichkeiten der Schule in Richtung
eines Selbstverteidigungskurses erweitert werden.

Weitere Möglichkeiten zur Durchführung von Selbstverteidigungskursen in der
Schule eröffnen Projekttage sowie eine Vielzahl von Kampagnen, die sich mit Fra-
gen des Schutzes vor sexuellem Missbrauch befassen. Unter den Anträgen von
Schulen zur Förderung gewaltpräventiver Projekte stellen Programme zur Selbst-
behauptung wie z.B. ‚Starke Kinder sagen nein‘ einen großen Anteil dar. Das Ziel
der Selbstbehauptungskurse besteht darin, dass sich Schülerinnen und Schüler zu
selbstbewussten Kindern oder Jugendlichen entwickeln, die sich trauen ‚Nein‘ zu
sagen und die verschiedene Situationen im Alltag meistern können. Durch das
Training werden Ängste und Unsicherheiten abgebaut und das Selbstbewusstsein
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gestärkt.

Auch für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte werden Fortbildungsangebote
gemacht. Die Fortbildung soll dazu beitragen, dass Lehrkräfte, Schulsozialarbeite-
rinnen und Schulsozialarbeiter sowie alle, die im schulischen Alltag mit Schülerinnen
und Schülern zu tun haben, sich mit dem Thema ‚Sexualisierte Gewalt – sexuelle
Grenzverletzungen‘ im geschützten Rahmen auseinandersetzen können und mehr
Sicherheit im Umgang mit und der Vermeidung von Grenzverletzungen gewinnen.
Wesentliche Intention ist es, auf der Basis von grundlegenden Informationen zum
Themenbereich bei den Teilnehmenden einen Auseinandersetzungsprozess in
Gang zu setzten, der dazu beiträgt, eine eigene und klare Haltung zu sexualisierter
Gewalt zu entwickeln.

Zudem eröffnet die Kooperation der Schule mit einem geeigneten Sportverein
Möglichkeiten, das Angebot für Selbstverteidigungskurse im Rahmen von Arbeits-
gemeinschaften oder von Zusatzangeboten in Ganztagsschulen zu erweitern.

Die Beispiele machen deutlich, dass es im Rahmen der bestehenden Regelungen
vielfältige Möglichkeiten gibt, Elemente der Selbstverteidigung im unterrichtlichen
und außerunterrichtlichen Schulsport anzubieten. Ein neues Fach ‚Selbstverteidi-
gung‘ ist nicht erforderlich. Das legislative Änderungsbegehren wird daher nicht
unterstützt.“

Der Petitionsausschuss hat sich diesen Gründen angeschlossen und derzeit keine Möglich-
keit gesehen, Ihr Anliegen und die damit verbundene Änderung der Rechtslage zu unterstüt-
zen. Ihre Legislativeingabe wurde deshalb nicht einvernehmlich abgeschlossen.

Dieser Bescheid wird gemäß Nummer 12 der Verfahrensgrundsätze für die Behandlung von
öffentlichen Petitionen im Internet veröffentlicht.“

Begründung (PDF)


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