Énergie

Schau-ins-Land - nicht auf Windräder : Freiburgs Hausberg darf kein Industriegebiet werden!

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Ministerpräsident Winfried Kretschmann Staatsministerium 70184 Stuttgart, Bürgermeister Klaus Vosberg 79254 Oberried
3 239 Soutien 462 en Arrondissement de Brisgau-Haute-Forêt-Noire

Le destinataire de la pétition n'a pas réagi

3 239 Soutien 462 en Arrondissement de Brisgau-Haute-Forêt-Noire

Le destinataire de la pétition n'a pas réagi

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

12/10/2018 à 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team



19/08/2016 à 09:41

Auf Wunsch aus dem Hochschulbereich Freiburgs wurde die Petitionsdauer um 1 Monat verlängert, um mit Beginn des kommenden Wintersemesters die Studenten ebenfalls zu erreichen.


Neuer Sammlungszeitraum: 3 Monate


07/08/2016 à 19:59

Tippfehler


Neue Begründung: Von den vielen Argumenten, die gegen Windindustrieanlagen auf dem Schauinsland sprechen, seien hier nur einige genannt. Weitere Informationen finden sich dazu auf www.hofsgrund.info.
1. Im betroffenen Gebiet liegt eine der höchsten Dichten von Schutzgebieten vor (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet, Biosphärengebiet) Die geplanten Standorte liegen alle im festgesetzten Vogelschutzgebiet und Auerhuhn relevanten Gebiet Priorität 1 und 2. Zusätzlich sind hier streng geschützte heimische Tierarten wie Wanderfalke, roter und schwarzer Milan, Bussarde, Habichte und natürlich auch Fledermäuse zu finden. Weiter führt eine europäische Vogelzugroute über den Schauinsland (teils 25.000 Vögel pro Monat). Daher besteht für dieses Gebiet auch ein international geschützter Vogelflugkorridor.
2. Die von den Investoren und der Gemeinde zugrunde gelegten Windhöffigkeiten gemäß dem Windatlas BW werden nicht erreicht, wie die amtlichen, jedermann zugänglichen Messwerte des Umweltbundesamtes, Messstation Schauinsland belegen. Damit dürften die Windkraftanlagen nie rentabel arbeiten.
3. Zwischen Investoren und Gutachtern liegt eine nicht akzeptable Verquickung vor.
„… Die Ökostrom-Gruppe Freiburg (Ökostrom) wurde vom Ministerium ländlicher Raum (MLR) und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg (FVA) gebeten, ein internationales Forschungsprojekt zum Thema Auerwild und Windernergie zu unterstützen. MLR und FVA stellen sich vor, eine sechsstellige finanzielle Förderung von Ökostrom zu erhalten und bieten im Gegenzug an, die Realisierung des Projektes wohlwollend zu begleiten. Ökostrom beabsichtigt, für das Projekt den Hundsrücken vorzuschlagen. …“ (Zitat aus Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Oberried vom 29.04.2014)
Es ist davon auszugehen, dass die FVA, als Begünstigte der sechsstelligen Euro-Zuwendung gleichzeitig auch noch eine gutachterliche Stellungnahme abgeben soll.
4. Direkt betroffen ist Hofsgrund am Schauinsland. Am 1.10.1974 wurde die Eingemeindung von Hofsgrund nach Oberried rechtswirksam. Bezüglich der Entwicklung des Ortsteiles Hofsgrund ist § 14 aus der immer noch gültigen „Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Hofsgrund in die Gemeinde Oberried“ von Bedeutung:
„ § 14 Gegenwärtige und zukünftige Vorhaben
1) Die Gemeinde Oberried verpflichtet sich, vom Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung an, alle in der bisherigen Gemeinde Hofsgrund entstandenen und künftig entstehenden Aufgaben im Rahmen der verfügbaren Mittel zu erfüllen.
2) Insbesondere verpflichtet sie sich
1. bei der weiteren baulichen Entwicklung des Ortsteiles Hofsgrund den jetzigen Charakter des Ortsteiles zu wahren,
2. die Landwirtschaft im Ortsteil Hofsgrund zu fördern,
3. die Freizeit- und Erholungsfunktion des Ortsteiles Hofsgrund zu erhalten bzw. mit besonderem Nachdruck zu entwickeln und dieser Funktion zuwiderlaufende Einrichtungen zu verhindern, ...“
Die Errichtung eines Industriegebietes mit Windkraftanlagen
- widerspricht § 14 Abs. 2.1.,
- fördert nicht die Landwirtschaft gemäß § 14 Abs. 2.2. (gesundheitliche Risiken für Menschen und Tiere sind nachgewiesen) und
- widerspricht auch § 14 Abs. 2.3., da dies mit Sicherheit kein Ansatz ist, „die Freizeit- und Erholungsfunktion des Ortsteiles Hofsgrund zu erhalten bzw. mit besonderem Nachdruck zu entwickeln“. Die Gemeinde hat nach § 14 Abs. 2.3. hier konkret die Aufgabe, den Bau der Windkraftanlagen „zu verhindern“.
5. Das Landschaftsbild des Hochschwarzwaldes wird vernichtet. Sind in einem Gebiet Windkraftanlagen errichtet, gilt dieses als einschlägig belastet. Dem weiteren Bau von Windkraftanlagen stehen dann praktisch keine Hürden mehr entgegen. Der Hochschwarzwald wäre nicht mehr zu retten.
6. Der Tourismus wird ensthaft ernsthaft gefährdet. Viele Aussichtspunkte oder auch Gaststätten und Hotels bieten eine Blick auf unberührte und intakte Natur soweit das Auge reicht. Die Aussicht auf den Schwarzwald wird durch keinerlei Gebäude getrübt, einfach nur Natur pur. Der Tourismus im Schwarzwald hat in den letzen Jahren einen enormen Schub in der Attraktivität und Bekanntheit gemacht. Bewohner pflegen, auch in Absprache mit lokalen Verwaltungen, die Landschaft seit Generationen. Landwirtschaft und Tourismus sind hier auf den Bergen vor den Toren Freiburgs die einzige Lebensgrundlage.
7. Das Biosphärengebiet Schwarzwald soll UNESCO-Biosphärenreservat werden.



Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant