Terület: Németország

Schifffahrt - Bergeeinrichtungen für größere Sportboote

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
43 Támogató 43 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

43 Támogató 43 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2013
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:07

Pet 1-17-12-95-053651

Schifffahrt
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass auf größeren Sportbooten verpflichtend eine
Bergeeinrichtung mitzuführen ist.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
und dort diskutiert. Es gingen 43 Mitzeichnungen und 49 Diskussionsbeiträge ein. Es
wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Aspekt gesondert eingegangen
werden kann.
Zur Begründung wird dargelegt, in den Jahren 2003 bis 2011 seien in deutschen
Hoheitsgewässern fünf Personen ums Leben gekommen, nachdem sie aus
Sportbooten gefallen seien. Die restliche Besatzung habe die Verunglückten nicht
wieder an Bord holen können. Rechtslage und Ausbildung seien unzureichend.
Standardisierte Bergeinrichtungen und Vorgehensweisen und die Mitführungspflicht
für Sportboote über sieben Meter Länge oder mit minimalem Freibord von mehr als
50 Zentimetern könnten zu einer Verbesserung führen. Ein Flaschenzug
(sogenannte Talje) reduziere den erforderlichen Kraftaufwand und mache es auch
schwächeren Personen möglich, kräftige Menschen aus dem Wasser zu bergen.
Eine Rettungstalje könne sowohl an Segel- als auch an Motoryachten eingesetzt
werden. Der finanzielle Aufwand liege bei etwa 100 Euro.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die weiteren Inhalte der Eingaben und
die Diskussion im Internet verwiesen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht
auf alle vorgetragenen Aspekte gesondert eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, es gibt in Deutschland rund 4,8 Mio. aktive
Wassersportler. Die Zahl schwerer Unfälle ist in Relation dazu sehr gering. Dem
Petenten ist darin zuzustimmen, gute Ausrüstung und Kenntnisse über deren
Handhabung, die einschlägigen Vorschriften und über das Fahrtgebiet sind für die
eigene Sicherheit unerlässlich. Neben Bau-, Ausrüstungs-, Ausbildungs- und
Verkehrsvorschriften gibt es weitere wichtige Grundregeln für Wassersportler. Der
Ausschuss weist in diesem Zusammenhang auf die Broschüre des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „Sicherheit auf dem
Wasser“ hin. Die Publikation wird derzeit überarbeitet und soll bald erneut auf der
Internetseite des BMVI (www.bmvi.de) veröffentlicht werden.
Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung hat in einem Untersuchungsbericht über
einen tragischen Unfalltod vor Fehmarn festgestellt, in Ausnahmesituationen sind
selbst mehrere erfahrene Segler an Bord einer Segelyacht mit angemessener
Sicherheitsausrüstung nicht in der Lage, eine über Bord gefallene Person zu bergen
(siehe www.bsu-bund.de Startseite  Publikationen  Unfallberichte  2012
 Untersuchungsbericht 143/11).
Die Einführung einer Pflicht zum Mitführen von Bergeeinrichtungen auf Sportbooten
ist unter Experten ist umstritten. Die verschiedenen Modelle haben unterschiedliche
Vor- und Nachteile. Auch existiert eine Reihe weiterer lebensrettender
Sicherheitsausrüstungen für den Wassersport. Zu nennen sind Rettungswesten,
Rettungsringe, Rettungsinseln, Signalmittel sowie Wiedereinsteigevorrichtungen.
Einpickpunkte für Sicherheitsleinen oder Geländer können bereits das Risiko über
Bord zu fallen mindern.
Der Gesetzgeber fordert allgemein geeignete Sicherheitsausrüstung und
-vorrichtungen. Die Auswahl ist nicht grundlos den Sportbootnutzern überlassen. Hier
ist die Verantwortung der Wassersportler gefordert. Sie müssen nach dem
Dafürhalten des Ausschusses wissen, es besteht Lebensgefahr, sobald eine Person
auf offener See über Bord geht. Äußere Einflüsse können die Situation dramatisch
verschärfen. Eine Sensibilisierung ist unabdingbar. Training, Kenntnisse und
Ausrüstung müssen sich spezifisch am Boot, an äußeren Einflüssen und
individuellen Fähigkeiten ausrichten. Es ist unverzichtbar, sich Kenntnisse und
Erfahrung anzueignen durch das Durchfahren realer Situationen und das Erlernen
entsprechender Rettungsmöglichkeiten im Rahmen der Ausbildung. Die Gefahren

auf See sind vielfältig. Eine praktische Führerscheinprüfung, die auf das Bedienen
der Manöverelemente und seemännisches Handwerkszeug im weitesten Sinne
orientiert sind, kann dies nicht abbilden. Das einmalige Einüben zum Bestehen einer
Prüfung genügt keinesfalls. Das vorgesehene Mensch-über-Bord-Manöver (MOB-
Manöver) dient dazu, sofort erforderliche Sicherheitsmaßnahmen beim
Überbordgehen einzuüben (Schraube zum Stillstand bringen, Heck abdrehen,
Rettungsmittel werfen, Ausguck festlegen, etc.) und das Boot sicher an die Person
heranzuführen. Diese Anforderungen sind unabhängig von den körperlichen Kräften
der Führerscheinbewerber und können vom Prüfer objektiv bewertet werden. Das
MOB-Manöver, das in der Prüfung abverlangt wird, sensibilisiert hinsichtlich der
Gefahren, die bei Annäherung an eine im Wasser treibende Person durch eine
drehende Schiffsschraube entstehen können. Die weiteren Rettungsumstände
(bspw. gesundheitlicher Zustand der zu bergenden Person, Angst und Panik der
Besatzung, physische Verfassung aller Betroffenen, unterschiedlicher Freibord des
Bootes, verschiedene Wind-, Strömungs- und Wellenverhältnisse) sind zu vielfältig,
um sie sinnvoll zu simulieren. Hinzu kommt, bei der Vielzahl der auf dem Markt
erhältlichen Bergesysteme wäre festzulegen, welche Hilfsmittel zum Einsatz kommen
müssten. Auch müsste eine Konsequenzanalyse durchgeführt werden, welchen
Einfluss eine „missglückte Aufnahme“ schwerer Puppen oder Gegenstände auf das
Prüfungsergebnis haben soll. Hier müsste Chancengleichheit bestehen und die
unterschiedlichen physischen Grundvoraussetzungen der Prüflinge berücksichtigt
werden. Das Bewusstsein für Gefahrensituationen kann nur über ständige Übung
entwickelt und präsent gehalten werden.
Der Ausschuss weist darauf hin, trotz bestehender Vorschriften und Empfehlungen
ist die ganz überwiegende Mehrzahl der Unfälle auf menschliches Versagen
zurückzuführen. Nach seiner Einschätzung würde eine Pflicht zur Mitführung von
Bergeeinrichtungen auf Sportbooten sowie die Erweiterung der Prüfung nicht zur
Erhöhung der Sicherheit beitragen.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht
für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen. Der Ausschuss
empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten
nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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