Region: Thüringen

Schülerfahrten ins Ausland auch außerhalb des Klassenverbandes genehmigen

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
275 Støttende 275 i Thüringen

Petitionen er afsluttet

275 Støttende 275 i Thüringen

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2017
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Thüringer Landtages ,

20.10.2017 04.32

Die Petition ist am 13. Juni 2017 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase bis zum 25. Juli 2017 wurde die Petition von 276 Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für eine öffentliche Anhörung notwendige Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht wurde, fand keine öffentliche Anhörung statt.

Unabhängig davon forderte der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

Der Petitionsausschuss sieht Maßnahmen des Lernens am anderen Ort (LaaO-Maßnahmen) grundsätzlich als wertvolle Ergänzung des Unterrichts zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen in Thüringen an. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob diese als Klassen- oder Kursfahrt oder als eine Fahrt einer Auswahl von Schülern ins Inland oder Ausland stattfinden soll. Zweifelsohne erweitert jede Schulfahrt an einen anderen Ort den Blick auf dortige Verhältnisse und stärkt verschiedene Kompetenzen (z.B. die Sozialkompetenz). Nach der Auffassung des Petitionsausschusses stellen derartige Fahrten allgemein einen Gewinn für die persönliche Entwicklung der daran Beteiligten dar.

Gleichwohl ist Voraussetzung für die Genehmigung einer jeglichen LaaO-Maßnahme durch das jeweilige zuständige Staatliche Schulamt, dass die Landeshaushaltsmittel für die Finanzierung der Reisekosten der begleitenden Lehrkräfte in ausreichendem Maße bereitstehen. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport entschieden, dass Klassen- und Kursfahrten sowie Wandertage Vorrang vor anderen Fahrten haben sollen, weil es sich hierbei um verpflichtende schulische Veranstaltungen handelt, an denen alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder eines Kurses verbindlich teilnehmen. Das bedeutet aber nicht, dass aus grundsätzlichen Erwägungen heraus andere Maßnahmen des Lernens am anderen Ort, wie z.B. Auslandsfahrten, an denen nur eine Auswahl von Schülerinnen und Schülern auf freiwilliger Basis teilnimmt, nicht ermöglicht würden.
Anhaltspunkte für eine mögliche „willkürliche Praxis“ konnte der Petitionsausschuss insoweit nicht erkennen.

Dementsprechend hindert die Verwaltungsvorschrift (VV) für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten vom 22. Juni 2016 auch keine Schule daran, außerunterrichtliche schulische Maßnahmen des Lernens am anderen Ort, an denen nur eine Auswahl von Schülern auf freiwilliger Basis teilnimmt, zu beantragen und im Falle der Genehmigung auch durchzuführen. Bei Fahrten auf freiwilliger Basis können die Schulen jederzeit und so, wie sie es für die Organisation einer solchen Fahrt für erforderlich halten, die Freigabe von Haushaltsmitteln für die Finanzierung der Reisekosten der Begleitlehrkräfte beim Schulamt beantragen.

Eine Gleichbehandlung der Schulen bei der Beantragung/Genehmigung von LaaO-Maßnahmen, d.h. sowohl bei den pflichtigen, als auch bei den freiwilligen Fahrten, bei den Schulämtern ist sichergestellt, da die Prüfvorgaben letztlich die gleichen sind. Eines der Prüfkriterien ist das Vor-handensein der erforderlichen Haushaltsmittel bei den Schulämtern. Weitere Kriterien sind etwa das Vorliegen eines pädagogischen Konzepts für die Fahrt und sicherheitsrelevante Fragen.

Ausführliche Informationen und Formulare zu allen LaaO-Maßnahmen finden die Schulen auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport unter der Rubrik „Rechtsgrundlagen“ (Startseite/Bildung/Schulwesen/Rechtsgrundlagen).

Mit den vorgenannten Informationen schloss der Petitionsausschuss die Petition ab.


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