Bezpieczeństwa

Sexuelle Misshandlung eines Kindes ist keine Frage der Kultur!

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Justizminister Rainer Stickelberger
487 262 w Badenia-Wirtembergia

Składający petycję nie złożył petycji.

487 262 w Badenia-Wirtembergia

Składający petycję nie złożył petycji.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


23.06.2016, 03:51

Ein aktueller Gastkommentar in der Süddeutschen von Anja Kannegießer, einer Rechtsanwältin und forensischen Sachverständige zu familien- und aussagepsychologischen Fragen beschreibt die Missstände im praktischen Familienrecht deutlich.

"Fehlerhafte Gutachten vor Familiengerichten haben katastrophale Folgen. Deutschland muss mehr in seine Gutachter investieren."

Sie macht deutlich, dass die Rechtspsychologie, damit ist der Bereich gemeint, in dem psychologische Methoden, die eher mit Abwägungen, Wahrscheinlichkeiten und Relativitäten arbeiten auf rechtliche, eindeutige Definitionen treffen.
Ihrer Ansicht nach ist in Deutschland quasi jahrzehntelang dieses Gebiet eingeschlafen, es gibt z.B. kaum noch Lehrstühle an Hochschulen dazu. Auch wurden internationale Studien und Forschungsergebnisse in den letzten Jahren überhaupt nicht in die Praxis in Deutschland eingebracht. Es sind tatsächlich sehr viele Studien und Veröffentlichungen dazu im Internet zu finden. (z.B.: Langzeitstudien, wie betroffene erwachsene Menschen im Nachhinein über Umgangsurteile für sie als Kind beurteilen, siehe "Langzeitwirkungen der elterlichen Ehescheidung auf Kinder" 2010 San Francisco Link: www.agsp.de/html/a10.html)
Jedoch hat sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland nichts verändert, es herrschen stark veraltete Einschätzungen und Leitlinien vor.

Die Folge ist, dass zum einen Gutachter zu wenig über das Recht und die Folgen wissen und auf der anderen Seite Richter zu wenig über die psychische Wahrheit bzw. die komplizierten Situationen und Interaktionen der Opfer und Täter wissen.
Richter tun sich damit auch schwer überhaupt eine psychologische Einschätzung zu verstehen und in ein Urteil gut einfließen zu lassen.

Diese Petition steht dafür, dass die genannten Umstände verbessert werden, dass Richter, Gutachter, Gerichtsbeistände und Jugendamt besser auf diesem interdisziplinärem Gebiet ausgebildet werden und dass aktuelle Forschungsergebnisse und Studienergebnisse direkt in die gerichtliche Praxis Einzug halten! Denn nur so kann man der komplexen Thematik in familienrechtlichen Streitigkeiten gerecht werden.

Hier der ganze Artikel:
www.sueddeutsche.de/politik/gastkommentar-alles-fuer-das-kindeswohl-1.2992851


07.05.2016, 02:24

Partnerschaftsgewalt und deren Auswirkungen auf die Sicherheit des Kindes und das Kindeswohl werden aktuell zu wenig berücksichtigt.
Im Folgenden wurden aus einem Arbeitspapier, dass sich auf Fachliteratur und internationale Studien bezieht, zusammengefasst.

Partnerschaftsgewalt und Kindeswohl
Arbeitspapier November 2002
Dr. Heinz Kindler (mit Bezug auf eine Vielzahl von Studien)
www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/partnerschaftsgewalt.pdf

S.56
Europäische und außereuropäische Studien zeigen übereinstimmend auf, dass für Frauen, die bereits in der Partnerschaft Gewalt erleben mussten, ein erhebliches Risiko für fortbestehende oder eskalierende Gewalt über den oft mehrjährigen Prozess der Trennung besteht. Es besteht sogar die Gefahr, dass ein Mord begangen wird.
S.58
Vorliegende Hinweise weisen darauf hin, dass eine positive Erziehungsfähigkeit bei den betroffenen Vätern nicht vorausgesetzt werden kann.
Diese Schlussfolgerung wird gestützt durch:
a) vorgestellte Befunde zur Häufigkeit von Kindesmisshandlungen durch Väter, die in Partnerschaften Gewalt ausüben
b) Studien, die das Misshandlungsrisiko losgelöst von der konkreten Lebenssituation aufgrund von Persönlichkeitsmerkmalen und Erziehungsvorstellungen untersucht haben

Manche in Partnerschaften gewalttätigen Väter drohen sogar mit Verletzungen der Kinder oder fügen den Kinder tatsächlich Verletzungen zu, um Macht über die Partnerin auszuüben oder sich für empfundenes Unrecht zu rächen.

S.59
Vorliegende Befunde zeigen auf, dass ein fortgesetzter Umgang mit dem gewalttätigen Vater unter anhaltenden belastenden Bedingungen zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Befindlichkeit und der Entwicklung von Kindern führen kann.


03.04.2016, 00:40

Viele Therapeuten und Fachleute, die regelmäßig mit vielen Opfern arbeiten und eine Vielzahl von Fällen und Gerichtsbeschlüssen kennen, sind sich einig, dass das Kindeswohl in den Fällen mit Verdacht auf Misshandlung und häuslicher Gewalt nicht berücksichtigt wird.

Wenn der Verdacht auf den Vater fällt und diesem nachgegangen wird, zeigt sich oft, dass aus Mangel an strafrechtlich verwertbaren Beweisen der Verdacht vom Strafgericht fallen gelassen wird und sich das Familiengericht dieser Einschätzung direkt anschließt. Der Rechtsgrundsatz “in dubio pro reo” mag im Strafrecht gelten, jedoch ist im Familienrecht das Kindeswohl das entscheidende Kriterium und ist vorrangig zu behandeln.
Strafrechtlich relevante Beweise, wie Videos, Zeugen oder eineindeutige genitale Verletzungen, gibt es nur äußerst selten.
Im Allgemeinen teilen sich die betroffenen Kinder einer Vertrauensperson an, vor allem der Mutter oder der Oma. Die Aussagen der Mutter vor dem Familiengericht werden aber grundsätzlich vom Anwalt des Vaters als manipulativ und unglaubwürdig dargestellt. In diesen Situation greift das Gericht dann auf einen Gutachter zurück, der die Aussagetüchtigkeit und die Frage des Kindeswohls in der Situation beurteilen soll. Das Ergebnis dieser Gutachten ist grundsätzlich, dass das Kind keine zuverlässige Zeugenaussage machen kann und dass es eine Bindung zum Vater hat. Aus diesem Befund wird regelmäßig fehlerhaft geschlussfolgert, dass die Aussagen von Mutter und Kind nicht ernst zu nehmen sind und dass das Kind unter allen Umständen von einem Kontakt mit dem Vater profitiert.
So kommt es dazu, dass gerade kleine Kinder, die am meisten Schutz bedürfen, den geringsten Schutz bekommen, was zu schrecklichen Folgen für ihre persönliche Entwicklung führt.

“Kinder, denen geglaubt wird, zeigen ihr Leid offen und können sich schließlich auch helfen lassen, zumindest wenn ihre Sicherheit gewährleistet ist. Kinder hingegen, deren Hilferufe ungehört verhallen, „adaptieren“ sich an die Missbrauchssituation, richten ihr Körperbild und ihr Selbstkonzept danach aus und gehen langsam daran kaputt. Wollen wir das?”

Inhalt zusammengefasst aus dem Vorwort von Dorothea Weinberg
(Dipl. Psych. Psychoth., Kinder- und Jungendlichenpsychotherapeutin, Traumapsychologin, Magister der Theologie)
„Kinder unter Druck“ ein interdisziplinärer Fachtag
Das Spannungsfeld von Verdacht auf sexuellen Missbrauch, Kindeswohl und Umgangsrecht Nürnberg, 20. September 2004
www.wildwasser-nuernberg.de/downloads/fachtag_doku.pdf


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