Schützt unsere Grundrechte – Nein zum WHO-Gesetz!

Petitie is gericht aan
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

2.243 handtekeningen

7 %
2.190 van 30.000 voor quorum in Duitsland Duitsland

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  1. Begonnen september 2025
  2. Handtekeningenactie nog steeds > 2 maanden
  3. Overdracht
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing
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Nieuws

12-09-2025 10:06

Ich habe die beanstandete Formulierung nochmals überarbeitet und bitte um Freischaltung unserer Petition.


Neue Begründung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16. Juli 2025 hat das Bundeskabinett das IGV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in deutsches Recht übertragen. Bevor es in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Jetzt ist der letzte Zeitpunkt, um die Umsetzung kritisch zu prüfen und den Schutz unserer Grundrechte und der nationalen Entscheidungsfreiheit sicherzustellen.

Danke für Ihre Unterschrift sagtBÜNDNIS DEUTSCHLANDSteffen Große und Birgit Ruder

Unsere Hauptkritikpunkte1.Hauptkritikpunkte:

1. Unklare Kriterien für Grundrechtseingriffe- DasGrundrechtseingriffeDas Gesetz erlaubtsieht Eingriffevor, indass bei einer pandemischen Notlage bestimmte Maßnahmen ergriffen werden können, die auch Grundrechte wieberühren können – etwa Bewegungsfreiheit, Freizügigkeit oder körperliche Unversehrtheit,Unversehrtheit Freizügigkeit(vgl. sowieGrundgesetz inArt. besondere Schutzrechte, z. B. Brief-2 und Postgeheimnis (Grundgesetz Art. 2,11). Art.Welche 11,konkreten Art.Einschränkungen 13).-zulässig Dersind, neuergibt eingeführtesich Begriffaus derdem „pandemischennationalen Notlage“Recht, istinsbesondere bisheraus nichtdem eindeutig definiert.- Ohne klar festgelegte Schwellenwerte könnten auch Ereignisse mit geringem Risiko als „Pandemie“ eingestuft werden. Quelle:Infektionsschutzgesetz.Quelle:- Bundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss 16.07.20252.IGV-Anpassung WHO-Empfehlungen(16.07.2025): müssen kritisch geprüft werden- Deutschland sollte sicherstellen, dass internationale Empfehlungen nur dann umgesetzt werden, wenn sie evidenzbasiert und verhältnismäßig sind.- Während der Corona-Pandemie wurden WHO-Empfehlungen teilweise ohne umfassende parlamentarische Debatte übernommen. Quelle: Bundestagsprotokolle 2020–20213. Finanzierung der WHO und mögliche Interessenkonflikte- Rund 85 % der WHO-Finanzierung stammen aus zweckgebundenen freiwilligen Beiträgen. Diese kommen von Staaten, internationalen Organisationen, Stiftungen (z. B. Gates Foundation) sowie privaten Akteuren, darunter auch Pharmaunternehmen.- Kritiker sehen in dieser Struktur ein Risiko für die Unabhängigkeit der WHO. Quelle: WHO – Funding and Donations4. Meinungsfreiheit und Informationspflichten- Die neuen IGV sehen vor, dass Staaten Maßnahmen gegen sogenannte „Fehl- und Desinformation“ treffen.- Kritiker befürchten, dass dies in der Praxis Einschränkungen der Meinungsfreiheit oder Eingriffe in die Pressefreiheit nach sich ziehen könnte. Quelle: WHO – Amendments to the International Health Regulations (WHA77.1)Unserewww.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html

Unsere Forderung:Wir fordern Bundestag und Bundesrat auf, dem IGV-Umsetzungsgesetz nicht zuzustimmen und sicherzustellen, dass:-dass:- Grundrechte nur auf Basis klar definierter Kriterien eingeschränkt werden dürfen.- Maßnahmen zeitlich befristet und parlamentarisch legitimiert sind.- Internationale Empfehlungen stets kritisch geprüft werden.- Transparenz und nationale Entscheidungsfreiheit Vorrang haben.Warum jetzt Handlungsbedarf besteht-besteht:- Die Änderungen der IGV sind völkerrechtlich bereits in Kraft, da Deutschland bis zum 19. Juli 2025 keinen Widerspruch eingelegt hat.- Das Umsetzungsgesetz ist der letzte Hebel, um die direkte Übernahme in deutsches Recht zu verhindern.- Sobald Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnten weitreichende internationale Strukturen dauerhaft etabliert werden.Quellen:- Bundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss IGV-Anpassung (16.07.2025): www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (20 in Deutschland)


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