15.09.2025 10:48
Quelle korrigiert: • Bundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss IGV-Anpassung (16.07.2025): www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Neue Begründung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. Juli 2025 hat das Bundeskabinett das IGV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz soll die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in deutsches Recht übertragen. Bevor es in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Jetzt ist der letzte Zeitpunkt, um die Umsetzung kritisch zu prüfen und den Schutz unserer Grundrechte und der nationalen Entscheidungsfreiheit sicherzustellen.Unsere Hauptkritikpunkte:Die Bundesregierung schreibt in Artikel 2 des Gesetzes ausdrücklich, dass durch dieses Gesetz folgende Grundrechte eingeschränkt werden dürfen:· körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)· Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG)· Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 GG)· Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG)
Wortlaut Artikel 2 Gesetzentwurf:„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“Quelle:eingeschränkt.“Quellen: Gesetzentwurf• derBundesgesundheitsministerium Bundesregierung,– PDF:Kabinettsbeschluss www.openpetition.de/pdf/IGV_GE-Kabinett_LP21.pdfIGV-Anpassung (16.07.2025): www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-anpassung-igv-16-07-25.html
Unterstützen Sie bitte diese Petition!Schützen wir gemeinsam die Freiheit, die unser Grundgesetz garantiert.Sagen wir Nein zum WHO-Gesetz und Ja zur nationalen Selbstbestimmung!
Danke für Ihre Unterschrift sagt
BÜNDNIS DEUTSCHLANDSteffen Große und Birgit Ruder
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (20 in Deutschland)