Gesundheit

Schützt unsere Kinder ! Keine Testpflicht an den Schulen und Kindertagesstätten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesminister Haseloff
623 Unterstützende 538 in Sachsen-Anhalt

Die Petition wurde abgeschlossen

623 Unterstützende 538 in Sachsen-Anhalt

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

09.04.2021, 12:00

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


06.04.2021, 20:47

Der Satz : weil von ihnen die geringste Infektionsgefahr ausgeht!
Warum ? Weil meine Petition aufgrund dieses Satzes gesperrt wurde habe ich ihn raus genommen!


Neue Begründung:

Unsere Kinder sind in der aktuellen Situationen, mit einer der leidtragendsten Personengruppen, obwohl von ihnen die geringste Infektionsgefahr ausgehtPersonengruppen ! Ein Kind ständig in diese Situation des Testens zu zwingen, damit es zur Schule gehen darf, ist ein Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit! Was passiert mit dem Kind welches positiv ist ? Wie fühlt es sich dann? Wie wird es von den anderen Kindern dann behandelt und betitelt ? Was macht das mit der Psyche unser aller Kinder ? Ich selbst bin Mutter von 3 Kindern und arbeite in einem Pädagogischen Bereich . Das heißt das mich beide Seiten selbst betreffen. Ich kann täglich beruflich als auch an meinen eigenen Kindern sehen ,was die Situation mit ihnen macht! Es sollte keiner das Recht haben, entscheiden zu dürfen, was mit und an unseren eigenen Kindern geschieht ! Warum nimmt man sich das Recht heraus, einen Eingriff in die Intimsphäre der Kinder zur Pflicht zu machen? Wir als Eltern sollten weiterhin das Recht behalten, selbst entscheiden zu dürfen, was mit unseren Kindern geschieht! Nein, keine Politik darf das Recht haben über unsere Kinder zu entscheiden!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 524 (474 in Sachsen-Anhalt)



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