Region: Tyskland

Schuldrecht - Vertragslaufzeiten von Mobilfunkverträgen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
313 Stödjande 313 i Tyskland

Petitionen har nekats

313 Stödjande 313 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:13

Pet 1-17-09-9028-052967Kundenschutz im
Telekommunikationsbereich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Eingabe wird gefordert, dass die Vertragslaufzeit von Mobilfunkverträgen auf
maximal zwölf Monate beschränkt werden soll. Bei automatischen
Vertragsverlängerungen soll die Laufzeit maximal um weitere sechs Monate
verlängert werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass derzeit bei
Mobilfunkverträgen eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten üblich sei. Der
Vertrag verlängere sich danach in der Regel um weitere zwölf Monate. Der
Mobilfunkmarkt wachse stetig und rasant weiter und Tarife seien nach zwei Jahren
oftmals bereits völlig veraltet. Wechsel in neuere Tarife ließen sich die
Mobilfunkanbieter jedoch häufig mit einer Tarifwechselgebühr sehr teuer bezahlen.
Um den ständigen Veränderungen, wie z. B. neuen Technologien und
Angebotsanforderungen, gerecht zu werden und den Kunden eine bessere
Flexibilität bei Mobilfunktarifen zu gewährleisten, sollte die maximale Laufzeit eines
Mobilfunkvertrags daher auf maximal zwölf Monate beschränkt werden.
Vertragsverlängerungen sollten eine maximale Laufzeit von sechs Monaten nicht
übersteigen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 313 Mitzeichnungen und 33 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass am 10. Mai 2012 das Gesetz zur
Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen in Kraft getreten ist. Dieses
Gesetz dient der Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Änderungsrichtlinien
„Bessere Regulierung“ (2009/140/EG) und „Rechte der Bürger“ (2009/136/EG) und
enthält darüber hinaus eine Reihe von Regelungen zu aktuellen nationalen
regulierungs- und verbraucherschutzrechtlichen Themen.
Im Hinblick auf die mit der Petition erhobene Forderung einer Beschränkung der
Vertragslaufzeit von Mobilfunkverträgen auf maximal 12 Monate stellt der Ausschuss
fest, dass im Zuge der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein
neuer § 43b TKG zur Vertragslaufzeit eingefügt wurde. Dieser dient der Umsetzung
von Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2009/136/EG und lautet wie folgt:
„Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und
einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten darf
24 Monate nicht überschreiten. Anbieter von öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdiensten sind verpflichtet, einem Teilnehmer zu ermöglichen,
einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen.“
Der Petitionsausschuss sieht keine Notwendigkeit, die bereits bestehende Regelung
des § 43b Satz 2 TKG zu verschärfen. Dem Anliegen der Petition wird insoweit
bereits Rechnung getragen, da die Anbieter von öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdiensten verpflichtet sind, dem Teilnehmer einen Vertrag mit
einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten.
Der Ausschuss merkt an, dass die Norm keinen Anspruch darauf gewährt, dass jede
Tarifvariante auch mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten angeboten werden
muss. Es soll vielmehr damit erreicht werden, dass für jedes angebotene Produkt
(wie z. B. ein regulärer Telefon-, Breitband- oder Mobilfunkanschluss) ein Vertrag mit
einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten zur Verfügung steht. Ziel der Regelung ist die
Erhöhung der potenziellen Wechselbereitschaft durch das Angebot von Verträgen
mit kürzerer Laufzeit. Mit der Bestimmung soll somit ein wettbewerbsfördernder
Impuls gesetzt werden.

Im Hinblick auf die mit der Petition weiterhin erhobene Forderung, automatische
Vertragsverlängerungen auf eine Laufzeit von maximal sechs Monaten zu
beschränken, macht der Ausschuss auf Folgendes aufmerksam:
Die Ausgestaltung der Klauseln bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier:
Vereinbarungen über die Verlängerung von Vertragsbestandteilen bei „nicht oder
nicht fristgerechter Kündigung" zwischen dem jeweiligen Anbieter und den
Verbraucherinnen und Verbrauchern) unterliegen der gerichtlichen Überprüfbarkeit
gemäß §§ 307, 308 und 309 Bürgerliches Gesetzbuch. Eine spezielle
telekommunikationsrechtliche Regelung ist nach Ansicht des Ausschusses mithin
nicht erforderlich.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag der
Petitionsausschuss keinen weitergehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu
erkennen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu