Panākumi
Izglītība

Schuleintritt in Baden-Württemberg: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
24 224 Atbalstošs 21 552 iekš Bādene-Virtemberga

Petīcija ir pieņemta.

24 224 Atbalstošs 21 552 iekš Bādene-Virtemberga

Petīcija ir pieņemta.

  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Panākumi

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14.10.2019 14:27

Liebe Unterstützer*innen,

das neue Schuljahr hat begonnen und viele von euch sind wahrscheinlich immer noch von dem Stufenplan enttäuscht, der aufgrund dem Veto einiger Gemeinden und Städten gegen die Stichtagsverlegung auf einen Rutsch als Kompromiss akzeptiert wurde.

Wir verstehen das und sind weiterhin in Kontakt mit dem Kultusministerium, um die bestmöglichen Alternativen für alle Beteiligten sicher zu stellen.

Leider bekommen wir nun immer häufiger zu hören, dass Schulen und Kindergärten die Eltern falsch oder zumindest nicht ausreichend informieren. Deshalb wollen wir noch einmal alles Wichtige für euch zusammen fassen:

1) Alle September 2014 Kinder brauchen KEINEN Rückstellungsantrag, wenn sie noch ein Jahr länger im Kindergarten verbleiben sollen.
Alle Schulen, Städte und Kommunen wurden hierzu bereits offiziell informiert.
Somit müssen die Septemberkinder NICHT in die Vorschule gehen, wenn sich die Familien gegen eine Einschulung entscheiden.

2) Für jedes Juli- und August- Kind 2014, das zurück gestellt werden soll, muss ein Rückstellungsantrag bei der zuständigen Grundschule gestellt werden. Das Formular erhält man bei der zuständigen Grundschule.
Keiner sollte sich davon abhalten lassen, diesen Antrag zu stellen, wenn er dies möchte, auch nicht von Argumenten wie Klassenteiler oder Kind ist zu fit usw.
Die meisten Anträge wurden letztes Jahr genehmigt, somit sollte sich keiner im Vorfeld davon abbringen lassen.

3) Eine Rückstellung bedeutet, dass das Kind offiziell von der Schulpflicht zurück gestellt ist. Somit verbleibt es im Kindergarten und hat auch einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Eine genehmigte Rückstellung hat nichts mit der Grundschulförderklasse zu tun.

4) Wenn ein Kind für eine Grundschulförderklasse angemeldet wird, dann wird damit automatisch die Schulpflicht für dieses Kind ausgelöst und es ist NICHT zurückgestellt im Sinne einer echten Rückstellung.

5) Das Gesetz, dass der Stichtag verlegt wird, ist sicher, es ist ein rein bürokratischer Akt, dass es im Landtag noch bestätigt werden muss.
Lasst euch hier nicht verunsichern!

6) Anscheinend fordern einige Schulen und Kindergärten die Eltern trotzdem zur Schulanmeldung auf und ziehen den Termin dafür sogar nach vorne.
Hierzu müsst ihr wissen:
WER SEIN SEPTEMBER- KIND IN DER SCHULE ANMELDET, DER LÖST AUTOMATISCH DIE SCHULPFLICHT FÜR SEIN KIND AUS.
Lasst euch hier bitte nicht von Schulen oder Kindergärten unter Druck setzen.

Für einen direkteren Austausch, auch mit anderen betroffenen Eltern, empfehlen wir euch unsere Facebookseite: "Stoppt die Früheinschulung in Ba-Wü"

www.facebook.com/PetitionfuerEinschulungskorridorinBW/?ref=bookmarks

Wir sind für alle eure Fragen gerne weiter da und helfen sehr gerne.
Wir tun, was in unserer Macht steht!
Wir kämpfen weiter für die Kinder in Ba-Wü!

Eure Elterninitiative


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