Sukces
Edukacji

Schuleintritt in Baden-Württemberg: Wir fordern die Verlegung des Stichtags auf den 30.06.

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
24 224 Wspierający 21 552 w Badenia-Wirtembergia

Postulat petycji został rozpatrzony pozytywnie.

24 224 Wspierający 21 552 w Badenia-Wirtembergia

Postulat petycji został rozpatrzony pozytywnie.

  1. Rozpoczęty 2019
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Sukces

Petycja odniosła sukces!

Czytaj wiadomości



14.10.2019, 14:27

Liebe Unterstützer*innen,

das neue Schuljahr hat begonnen und viele von euch sind wahrscheinlich immer noch von dem Stufenplan enttäuscht, der aufgrund dem Veto einiger Gemeinden und Städten gegen die Stichtagsverlegung auf einen Rutsch als Kompromiss akzeptiert wurde.

Wir verstehen das und sind weiterhin in Kontakt mit dem Kultusministerium, um die bestmöglichen Alternativen für alle Beteiligten sicher zu stellen.

Leider bekommen wir nun immer häufiger zu hören, dass Schulen und Kindergärten die Eltern falsch oder zumindest nicht ausreichend informieren. Deshalb wollen wir noch einmal alles Wichtige für euch zusammen fassen:

1) Alle September 2014 Kinder brauchen KEINEN Rückstellungsantrag, wenn sie noch ein Jahr länger im Kindergarten verbleiben sollen.
Alle Schulen, Städte und Kommunen wurden hierzu bereits offiziell informiert.
Somit müssen die Septemberkinder NICHT in die Vorschule gehen, wenn sich die Familien gegen eine Einschulung entscheiden.

2) Für jedes Juli- und August- Kind 2014, das zurück gestellt werden soll, muss ein Rückstellungsantrag bei der zuständigen Grundschule gestellt werden. Das Formular erhält man bei der zuständigen Grundschule.
Keiner sollte sich davon abhalten lassen, diesen Antrag zu stellen, wenn er dies möchte, auch nicht von Argumenten wie Klassenteiler oder Kind ist zu fit usw.
Die meisten Anträge wurden letztes Jahr genehmigt, somit sollte sich keiner im Vorfeld davon abbringen lassen.

3) Eine Rückstellung bedeutet, dass das Kind offiziell von der Schulpflicht zurück gestellt ist. Somit verbleibt es im Kindergarten und hat auch einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Eine genehmigte Rückstellung hat nichts mit der Grundschulförderklasse zu tun.

4) Wenn ein Kind für eine Grundschulförderklasse angemeldet wird, dann wird damit automatisch die Schulpflicht für dieses Kind ausgelöst und es ist NICHT zurückgestellt im Sinne einer echten Rückstellung.

5) Das Gesetz, dass der Stichtag verlegt wird, ist sicher, es ist ein rein bürokratischer Akt, dass es im Landtag noch bestätigt werden muss.
Lasst euch hier nicht verunsichern!

6) Anscheinend fordern einige Schulen und Kindergärten die Eltern trotzdem zur Schulanmeldung auf und ziehen den Termin dafür sogar nach vorne.
Hierzu müsst ihr wissen:
WER SEIN SEPTEMBER- KIND IN DER SCHULE ANMELDET, DER LÖST AUTOMATISCH DIE SCHULPFLICHT FÜR SEIN KIND AUS.
Lasst euch hier bitte nicht von Schulen oder Kindergärten unter Druck setzen.

Für einen direkteren Austausch, auch mit anderen betroffenen Eltern, empfehlen wir euch unsere Facebookseite: "Stoppt die Früheinschulung in Ba-Wü"

www.facebook.com/PetitionfuerEinschulungskorridorinBW/?ref=bookmarks

Wir sind für alle eure Fragen gerne weiter da und helfen sehr gerne.
Wir tun, was in unserer Macht steht!
Wir kämpfen weiter für die Kinder in Ba-Wü!

Eure Elterninitiative


14.10.2019, 14:27

Liebe Unterstützer*innen,

das neue Schuljahr hat begonnen und viele von euch sind wahrscheinlich immer noch von dem Stufenplan enttäuscht, der aufgrund dem Veto einiger Gemeinden und Städten gegen die Stichtagsverlegung auf einen Rutsch als Kompromiss akzeptiert wurde.

Wir verstehen das und sind weiterhin in Kontakt mit dem Kultusministerium, um die bestmöglichen Alternativen für alle Beteiligten sicher zu stellen.

Leider bekommen wir nun immer häufiger zu hören, dass Schulen und Kindergärten die Eltern falsch oder zumindest nicht ausreichend informieren. Deshalb wollen wir noch einmal alles Wichtige für euch zusammen fassen:

1) Alle September 2014 Kinder brauchen KEINEN Rückstellungsantrag, wenn sie noch ein Jahr länger im Kindergarten verbleiben sollen.
Alle Schulen, Städte und Kommunen wurden hierzu bereits offiziell informiert.
Somit müssen die Septemberkinder NICHT in die Vorschule gehen, wenn sich die Familien gegen eine Einschulung entscheiden.

2) Für jedes Juli- und August- Kind 2014, das zurück gestellt werden soll, muss ein Rückstellungsantrag bei der zuständigen Grundschule gestellt werden. Das Formular erhält man bei der zuständigen Grundschule.
Keiner sollte sich davon abhalten lassen, diesen Antrag zu stellen, wenn er dies möchte, auch nicht von Argumenten wie Klassenteiler oder Kind ist zu fit usw.
Die meisten Anträge wurden letztes Jahr genehmigt, somit sollte sich keiner im Vorfeld davon abbringen lassen.

3) Eine Rückstellung bedeutet, dass das Kind offiziell von der Schulpflicht zurück gestellt ist. Somit verbleibt es im Kindergarten und hat auch einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Eine genehmigte Rückstellung hat nichts mit der Grundschulförderklasse zu tun.

4) Wenn ein Kind für eine Grundschulförderklasse angemeldet wird, dann wird damit automatisch die Schulpflicht für dieses Kind ausgelöst und es ist NICHT zurückgestellt im Sinne einer echten Rückstellung.

5) Das Gesetz, dass der Stichtag verlegt wird, ist sicher, es ist ein rein bürokratischer Akt, dass es im Landtag noch bestätigt werden muss.
Lasst euch hier nicht verunsichern!

6) Anscheinend fordern einige Schulen und Kindergärten die Eltern trotzdem zur Schulanmeldung auf und ziehen den Termin dafür sogar nach vorne.
Hierzu müsst ihr wissen:
WER SEIN SEPTEMBER- KIND IN DER SCHULE ANMELDET, DER LÖST AUTOMATISCH DIE SCHULPFLICHT FÜR SEIN KIND AUS.
Lasst euch hier bitte nicht von Schulen oder Kindergärten unter Druck setzen.

Für einen direkteren Austausch, auch mit anderen betroffenen Eltern, empfehlen wir euch unsere Facebookseite: "Stoppt die Früheinschulung in Ba-Wü"

www.facebook.com/PetitionfuerEinschulungskorridorinBW/?ref=bookmarks

Wir sind für alle eure Fragen gerne weiter da und helfen sehr gerne.
Wir tun, was in unserer Macht steht!
Wir kämpfen weiter für die Kinder in Ba-Wü!

Eure Elterninitiative





28.08.2019, 20:11

Betreff: Vorverlegung des Stichtags auf den 30.06.
- ein fauler Kompromiss aufgrund der unberechtigten und maßlos übertriebenen Ängste von Kommunen und Städten.

Wir sind entäuscht.
Wir, die Elterninitiative "Stoppt die Früheinschulung in Baden-Württemberg",
wir, tausende Eltern und Familien aus Baden-Württemberg, die sich auf Ihre Zusage verlassen haben.

Wir verstehen, dass sich ein "Kompromiss" gut anhört und auch gut sein kann. Aber nur, wenn alle Beteiligten und v.a. die Betroffenen, also wir Eltern, auch gefragt werden und mitsprechen dürfen.
Ein Kompromiss, der die Hauptbetroffenen außen vor lässt, ist kein Kompromiss, sondern ein trauriges Zeugnis unserer Schulpolitik in Baden-Württemberg.
Und dazu ist das ein Kompromiss, der sich auf "maßlos übertriebene Zahlen" (Ihre Worte, Fr. Dr. Eisenmann) stützt.

Sie verspielen Vertrauen, Fr. Dr. Eisenmann.
Bei Familien und potentiellen Wählern.
Sie machen anscheinend doch nur Politik und kümmern sich nicht ehrlich um die Anliegen Ihrer zukünftigen Wähler. Unsere Kinder.

Wir dachten wirklich, Sie meinen Ihre Worte ernst, "die Sorgen und den Wunsch vieler Eltern in Baden-Württemberg zu verstehen" und "dem Wunsch nach mehr Flexibilität durch die Verlegung des Stichtages auf den 30.06. zum Schuljahr 20/21 nachzukommen."

In Ihrer Antwort auf den parlamentarischen Antrag der SPD vom März 2019 steht schwarz auf weiß geschrieben, dass es keine finanziellen Unterschiede bei einer Verlegung des Stichtags gibt.

Die Kita-Platz Probleme, die hier auf einmal mit ins Spiel gebracht werden, bestehen aufgrund anderer Ursachen und müssen schnellstmöglich auch auf andere Art und Weise unabhängig von der Vorverlegung des Stichtags geregelt werden.
Das jetzige Vorgehen ist unserer Meinung nach eine Problemverschiebung.
Es ist unfair allen Kindern gegenüber, die jetzt vor der Entscheidung, ob Vorschule - ja oder nein - stehen.

Nun wird der Streit doch auf dem Rücken unserer Kinder ausgetragen.
Denn schon jetzt wissen wir von Aussagen einzelner Rektor*innen, dass eben diese sich nur auf gültiges Gesetz berufen und von vornherein Rückstellungen abschmettern wollen.
Verstehen Sie, dass sich diese Eltern entmündigt fühlen? Laut diesen Rektor*innen sind wir Eltern nicht ausreichend kompetent, für unsere eigenen Kinder eine so wichtige Entscheidung zu treffen.

Wir fordern Sie auf, zu ihrem Wort zu stehen, das sie tausenden von Menschen gegeben haben und das in vielen Zeitungen zitiert wurde. Stehen Sie dazu - zu Gunsten Ihrer Glaubwürdigkeit und vor allem für die Kinder und Familien in Baden-Württemberg.

Weiterhin freuen wir uns auf einen persönlichen Austausch. Wir wollen gehört werden und nicht die uns betreffenden Entscheidungen aus den Medien erfahren, sei es, dass Sie der Petition im Juli entsprochen haben bzw. jetzt, wenn Sie einen Rückzieher machen.

Sie sagten selbst "unter Einbeziehung der Pententen" seien Sie zum Entschluss gekommen, den Stichtag zu verlegen.
Wir fühlen uns bei weitem nicht miteinbezogen. Wir fühlen uns ausgeschlossen. Wir empfinden ihr Verhalten wie ein Fähnlein im Winde und sind enttäuscht von Ihnen, Frau Dr. Eisenmann.
Es wäre schön, wenn Sie in Zukunft MIT uns sprechen und nicht nur ÜBER uns - uns als Vertreter der 24.000 Unterstützer der Petition.

Wir verbleiben mit hoffnungsvollen Grüßen,

Ihre Elterninitiative "Stoppt die Früheinschulung in Baden-Württemberg"



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