Region: Germany

Schutz der Verfassung - Untersagung von Werbe- und Rekrutierungsaktivitäten von Salafisten/rückschrittlichen Muslim-Verbänden sowie christlichen Sekten

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
79 supporters 79 in Germany

Petition process is finished

79 supporters 79 in Germany

Petition process is finished

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/29/2017, 16:20

Pet 1-18-06-1064-025442Religiöser Extremismus
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a.) der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als Material zu
überweisen,
b.) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition wird eine Untersagung der Werbe- und Rekrutierungsaktivitäten von
Islamisten in den Flüchtlingsunterkünften begehrt.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Integration
nur gelingen könne, wenn den Flüchtlingen die Werte und Normen des Grundgesetzes
vermittelt würden. Eine Radikalisierung – egal in welche Richtung – würde diese
Aufgabe unnötig erschweren. Daher müssten Werbe- und Rekrutierungsaktivitäten
von Salafisten, aber auch von anderen Muslimenverbänden sowie von christlichen
Sekten in den Aufnahmelagern strikt untersagt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 188 Mitzeichnungen und 43 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass Islamisten in Deutschland
nach Feststellungen der Sicherheitsbehörden damit begonnen haben, Flüchtlinge mit
islamistischem Gedankengut zu umwerben. Die Akteure begeben sich oftmals direkt
in die Flüchtlingsunterkünfte oder Bahnhöfe und verteilen dort beispielsweise Korane
und Gebetsteppiche oder bieten die Möglichkeit zum Besuch einer Moschee an.
Andererseits werden Sachspenden und Lebensmittel verteilt. Für die Flüchtlinge ist es
daher teilweise nicht leicht, die eigentliche Motivation (Missionierung und
Rekrutierung) für die angebotene Hilfe zu erkennen.
Ferner merkt der Ausschuss an, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage einer Fraktion betreffend Konflikte in Flüchtlingsunterkünften
(Drucksache 18/6468) u. a. mitgeteilt hat, dass ein salafistischer Prediger am
8. September 2015 auf Facebook einen Aufruf veröffentlicht hat, um Flüchtlingen zu
helfen. Ein weiterer salafistischer Prediger hat am 9. September 2015 auf seinem
Facebook-Profil ein Video veröffentlicht, in dem er die negative Berichterstattung über
Hilfe durch Salafisten kritisiert und sich dabei insbesondere auf eine Warnung durch
den Verfassungsschutz bezogen hat.
Weiterhin hat die Bundesregierung zu den Vorfällen in einzelnen
Flüchtlingsunterkünften in der o. g. Drucksache 18/6468 auf die Zuständigkeit der
Bundesländer verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben einige
Bundesländer zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Flüchtlingsunterkünften gegenüber Werbeversuchen von Salafisten bei Flüchtlingen
entsprechende Handreichungen bzw. Informationsschriften zur Verfügung gestellt
sowie Informationsveranstaltungen angeboten.
So hat beispielsweise der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen am
16. Oktober 2015 erneut vor den Anwerbeversuchen von extremistischen Salafisten
bei jungen Flüchtlingen gewarnt und eine Informationsbroschüre für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften veröffentlicht.
Auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz äußerte sich in mehreren
Interviews besorgt über Anwerbungsversuche von Salafisten.
In der zu der Petition erbetenen Stellungnahme hat das Bundesministerium des Innern
(BMI) ausgeführt, dass rechtliche Möglichkeiten zur Unterbindung derartiger
Aktivitäten in Flüchtlingseinrichtungen grundsätzlich den kommunalen bzw. den
privaten Trägern dieser Einrichtungen vorbehalten seien. Diesbezüglich könne der
zuständige Träger je nach Rechtsform auf der Grundlage von z. B.

ordnungsrechtlichen Bestimmungen oder dem Gebrauch des Hausrechts Islamisten
den Zugang zu Flüchtlingseinrichtungen verwehren. Um islamistische Aktivitäten mit
Bezug zu Flüchtlingen umfassend undrechtzeitig feststellen und aufklären zu können,
würden die Betreiber und Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert.
Die mit der Petition geforderte generelle Untersagung aller Werbe- und
Rekrutierungsaktivitäten sei nach Auffassung des BMI rechtlich nicht möglich. Das
Ministerium hat jedoch hervorgehoben, dass die Sicherheitsbehörden fortlaufend alle
dahingehenden Betätigungen beobachten und angemessen auf die Situation
reagieren würden.
In diesem Zusammenhang macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der
Bundesminister des Innern am 12. September 2014 ein Betätigungsverbot gegen die
Terrororganisation Islamischer Staat ausgesprochen hat. Zudem hat die
Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den zentralen
Herausforderungen für die Sicherheit Deutschlands, insbesondere die durch
islamistische Propaganda hervorgerufene schnelle Radikalisierung junger Menschen
und ihre Rekrutierung für den terroristischen Kampf in Syrien sowie die
Reisebewegungen gewaltbereiter Salafisten, wirksam zu begegnen.
Abschließend stellt der Petitionsausschuss fest, dass die salafistischen Anwerbungs-
und Rekrutierungsversuche in Flüchtlingseinrichtungen, die das Ziel verfolgen,
salafistisches Islamverständnis zu verbreiten und die Flüchtlinge von den
demokratischen Grundwerten des Grundgesetzes zu entfernen, nach seinem
Dafürhalten eine große Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands sowie für die
Integration darstellen.
Vor diesem Hintergrund und im Sinne einer „wehrhaften Demokratie“ empfiehlt der
Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage, die Petition
der Bundesregierung – dem BMI – als Material zu überweisen, damit sie in die weiteren
Prüfungen einbezogen wird.
Zudem empfiehlt er, die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, weil deren
Zuständigkeit berührt ist.

Begründung (PDF)


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