Regija: Njemačka

Seeschifffahrt - Änderung der Regelungen für den Verdienst der Seeleute

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
15 15 u Njemačka

Peticija je odbijena.

15 15 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2012
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:15

Pet 4-17-11-8022-042985Tarifvertragsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des § 92 Absatz 5 Siebtes Buch
Sozialgesetzbuch gefordert, der den Jahresarbeitsverdienst für Seeleute regelt.
Zur Begründung wendet sich der Petent im Wesentlichen gegen die nach seiner
Auffassung zu hohen Heuern für Seeleute, die auf ein internationales Niveau sinken
müssten, um mehr Arbeitsplätze für deutsche Seeleute zu schaffen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 15 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 33 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Das Anliegen des Petenten kann durch eine Änderung des § 92 Siebtes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VII) nicht umgesetzt werden. Denn diese Vorschrift trifft
keine Bestimmungen über die Festsetzung und Höhe der Heuern für Seeleute. Diese
liegen allein in der Verantwortung der Tarifvertragsparteien.
§ 92 SGB VII regelt lediglich die Festsetzung der auf den tarifvertraglichen Heuern
basierenden Geldwerte für das Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen
Unfallversicherung, wie etwa zur Berechnung einer möglichen Unfallrente. Gerade
der von dem Petenten kritisierte Absatz 5 der Vorschrift bestimmt hierzu in seinem

Satz 2 ausdrücklich: „Bei der Festsetzung werden die zwischen Reedern und
Vereinigungen seemännischer Arbeitnehmer abgeschlossenen Tarifverträge
berücksichtigt.“Eine Änderung des § 92 SGB VII hat deshalb auf die tarifvertragliche
Vereinbarung und insbesondere auf die Höhe der Heuern für Seeleute keinen
Einfluss.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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