Regiune: Germania
Dialog

Seeschifffahrt - Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV)

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
102 de susținere 102 in Germania

Colectia terminata

102 de susținere 102 in Germania

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  1. A început 2016
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  5. Decizie

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

31.10.2019, 03:22

Pet 1-18-12-951-031586 Seeschifffahrt

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
begründet:

1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit die Petition dazu
geeignet ist, das Maritime Bündnis unter Einbeziehung der Gewerkschaften zu
stärken und die Optimierung und Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung
weiter voranzubringen,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Regelungen des Flaggenrechts und der
Schiffsbesetzungsverordnung zu ändern, das Seefahrtbuch wieder einzuführen und
den Lohnsteuereinbehalt durch die Reeder abzuschaffen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 102 Mitzeichnungen und 3 Diskussionsbeiträge
sowie 475 Unterschriften und weitere inhaltsgleiche Eingaben vor. Die Eingaben
werden einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der seit
Jahren anhaltende Trend zur Vernichtung von Arbeitsplätzen deutscher oder in
Deutschland lebender ausländischer Seeleute sowie der aus EU-Staaten
stammenden Seeleute gestoppt werden müsse. Die bisherige Subventionspolitik
zugunsten der Reeder sei gescheitert. Schon das 1989 eingeführte Internationale
Seeschifffahrtsregister habe den Trend zur Vernichtung der Arbeitsplätze deutscher
Seeleute nicht gestoppt. Absolventen von Seefahrtsschulen fänden keine Schiffe mit
zumutbaren Arbeitsbedingungen mehr. Junge Menschen verzichteten daher
angesichts der Perspektivlosigkeit für Seefahrtsberufe auf eine maritime Ausbildung.
Auch das an der Küste und in den Hafenstädten dringend notwendige seemännische
Know-how ginge verloren. Deshalb seien grundlegende Veränderungen notwendig,
anderenfalls werde es auf Dauer keine deutsche Seeschifffahrt mehr geben. Eine
Exportnation wie Deutschland und die Hansestädte wie Hamburg, Bremen,
Bremerhaven und Rostock bräuchten eine deutsche Seeschifffahrt und deutsche
Seeleute oder in Deutschland lebende Seeleute und Seefahrtsstudenten. Daher solle
die Verbringung von Schiffen deutscher Flagge unter „Billigflaggen“ außerhalb der
Europäischen Union (EU) verboten werden. Außerdem solle die
Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) dahingehend geändert werden, dass auf
Seeschiffen – gleich welcher Größenordnung – der Kapitän und mindestens
50 Prozent der Besatzungsmitglieder deutsche Staatsangehörige oder andere
Unionsbürger sein müssen. Darüber hinaus solle das Seefahrtsbuch für alle auf
deutschen Seeschiffen arbeitenden Seeleute wieder eingeführt werden und
schließlich wird gefordert, den den Reedern gewährten sogenannten
Lohnsteuereinbehalt aufzuheben.

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im Hinblick auf die weiteren Einzelheiten zu
dem Anliegen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:

Der Ausschuss stellt einleitend fest, dass die Schiffsbesetzungsverordnung in der
18. Wahlperiode sowohl Gegenstand parlamentarischer Initiativen als auch
Gegenstand von parlamentarischen Anfragen an die Bundesregierung war. Die
Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hatten den gemeinsamen Antrag „Die
maritime Wirtschaft stärken und ihre Bedeutung für Deutschland hervorheben“
(Drucksache 18/6328) vorgelegt. Die Fraktion DIE LINKE. hatte einen
Entschließungsantrag (Drucksache 18/7378) zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in
der Seeschifffahrt“ der Bundesregierung (Drucksache 18/6679) in den Deutschen
Bundestag eingebracht.

Die Bundesregierung ist gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom
21. Juni 2007 (Drucksache 16/5437) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU
und der SPD „Maritime Wirtschaft in Deutschland stärken“ vom 28. Februar 2007
(Drucksache 16/4423) aufgefordert, dem Deutschen Bundestag rund zwei Monate
vor der Nationalen Maritimen Konferenz über die Entwicklung und die
Zukunftsperspektiven der maritimen Wirtschaft in Deutschland zu berichten.
Die genannten Drucksachen können im Internet unter www.bundestag.de abgerufen
werden.

Flaggenrecht: Zu dem mit der Petition geforderten Verbot der Verbringung von
Schiffen deutscher Flagge unter „Billigflaggen“ außerhalb der EU führt der
Ausschuss Folgendes aus: In den 1970er und 1980er Jahren wurde aufgrund der
schlechten konjunkturellen Lage der deutschen Schifffahrt die Möglichkeit eröffnet,
durch das Führen einer kostengünstigeren Flagge die damit verbundenen
Kostenvorteile (vor allem Personalkosten) zu nutzen. Dies hat ihre internationale
Wettbewerbsfähigkeit gestärkt.

Durch die Flaggenrechtsnovelle von Ende 2012 wurden die Flaggenführung und die
Genehmigung von Ausflaggungen neu geregelt. Der Gesetzgeber hat sich dabei im
Grundsatz dafür entschieden, unter Beibehaltung der grundsätzlichen Pflicht zur
Führung der Bundesflagge den Reedern die Möglichkeit des Ausflaggens zu
erhalten. In deutschen Seeschiffsregistern eingetragene Schiffe können die
Genehmigung erlangen, befristet eine andere Nationalflagge zu führen, allerdings
nur, soweit die dadurch entstehenden Nachteile für den Schifffahrtsstandort
Deutschland ausgeglichen werden. Der Ausgleich besteht in der Aufrechterhaltung
der ausgeflaggten Schiffe als Ausbildungsplatz. Damit wird der besonderen
Bedeutung der maritimen Ausbildung Rechnung getragen. Statt des Unterhalts eines
Ausbildungsplatzes kann ein Ablösebetrag an die Stiftung „Schifffahrtsstandort
Deutschland“ gezahlt werden. Zweck der Stiftung ist es, die nautische und
technische Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von Besatzungsmitgliedern zu
fördern, die auf in inländischen Schiffsregistern eingetragenen Seeschiffen
beschäftigt sind.

Schiffsbesetzungsverordnung: Die SchBesV, die die Anzahl und die Qualifikation der
Besatzung auf Kauffahrteischiffen – Seeschiffe mit Gewinnerzielungsabsicht – unter
deutscher Flagge regelt, ist am 1. Juli 2016 in geänderter Form in Kraft getreten. Sie
sieht u. a. vor, dass die vorgeschriebene Anzahl von Unionsbürgern unter der
Besatzung gesenkt wird. Künftig muss z. B. neben dem Kapitänsposten nur noch ein
Offiziersposten durch Unionsbürger besetzt sein. Ziel der Verordnung ist es, durch
die Reduzierung von europäischem Personal die Besatzungskosten zu senken und
damit die Wettbewerbsfähigkeit von Seeschiffen unter deutscher Flagge gegenüber
denen unter anderen Flaggen zu erhöhen. Außerdem wurde zur Entlastung der
Reeder der Lohnsteuereinbehalt erhöht und eine passgenaue Erstattung der
Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung eingeführt.

Hintergrund der Änderung ist eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Verband Deutscher Reeder
(VDR) vom 10. Dezember 2015. Mit Blick auf die Anzahl der Schiffe unter deutscher
Flagge führt diese Vereinbarung u. a. als Ziel auf, den Anteil der Tonnage unter
deutscher Flagge in der deutschen Handelsflotte zu steigern.

Hinsichtlich der Auswirkungen der Änderungen der SchBesV verweist der Ausschuss
ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Drucksache 18/9294.

Wiedereinführung des Seefahrtbuches für alle auf einem deutschen Seeschiff
arbeitenden Seeleute: Seefahrtbücher dienten bisher im Wesentlichen zum
Nachweis von Dienstzeiten und Dienststellungen an Bord von Kauffahrteischiffen im
Zusammenhang mit dem Musterungsverfahren vor den Seemannsämtern. Durch die
mit dem Inkrafttreten des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen
Arbeitsorganisation für Deutschland verbundenen rechtlichen Änderung ist das
Musterungsverfahren abgeschafft worden. Der Seemann hat jetzt gemäß § 33 des
Seearbeitsgesetzes einen gesetzlichen Anspruch gegen den Reeder auf Erteilung
einer Bescheinigung über den an Bord des Schiffes geleisteten Dienst. Diese
Bescheinigung ist dem Besatzungsmitglied spätestens am Tag des Dienstendes an
Bord auszuhändigen oder, soweit vereinbart, elektronisch zu übermitteln. Ergänzend
zu vorgenannten Regelungen können Seeleute nach Maßgabe des § 62 der
Seeleute-Befähigungsverordnung auf Antrag einen Nachweis einer beruflichen
Tätigkeit in der Seeschifffahrt (Seeleute-Ausweis bzw. „seafarer´s card“) erhalten.
Dieser Nachweis, der kostengünstig im Kreditkartenformat erteilt wird, kann für
deutsche Seeleute und für ausländische Besatzungsmitglieder an Bord deutscher
Schiffe erteilt werden.

Aufhebung des den Reedern gewährten Lohnsteuereinbehalts: Um die bestehenden
Wettbewerbsnachteile im Hinblick auf die Personalkostenstruktur deutscher
Seeschifffahrtsunternehmen auszugleichen und den konkurrenzfähigen Einsatz von
Seeleuten aus Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich zu
gewährleisten, wurde eine Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts von 40 Prozent auf
100 Prozent ab Juni 2016, für die Dauer von 60 Monaten sowie die Erstattung von
Arbeitgeberanteilen der Sozialabgaben in Höhe der nachgewiesenen Ausgaben,
durch eine Änderung der Förderrichtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten für die
Jahre 2017 bis 2020, vorgenommen.

Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten hatte Deutschland den rechtlich zulässigen
Rahmen, der durch EU-Beihilfen für den Seeverkehr zur Förderung der
Beschäftigung von einheimischen Seeleuten möglich ist, noch nicht ausgeschöpft.
Mit diesen Maßnahmen wurde für die höheren Personalausgaben der Seeleute unter
deutscher Flagge ein adäquater Ausgleich initiiert.

Abschließend stellt der Ausschuss fest, dass das Bündnis für Ausbildung und
Beschäftigung in der Seeschifffahrt (Maritimes Bündnis) aus seiner Sicht eine
bewährte Institution darstellt. Ziel des Maritimen Bündnisses ist u. a. die
Eindämmung der Ausflaggung und des damit verbundenen Arbeitsplatzverlustes für
deutsche Seeleute sowie die Ausbildungsförderung.

Das BMVI wird gemeinsam mit den Partnern des Maritimen Bündnisses die
Zielerreichung der neuen SchBesV regelmäßig beobachten und den Ausschuss für
Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages jährlich über den
Stand der Evaluierung unterrichten. Die Bundesregierung wird darüber hinaus
zielgerichtet die Maßnahmen ergreifen, die sich aufgrund der Ergebnisse der
vorgesehenen Evaluierung empfehlen.

Der Petitionsausschuss begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, die
Seeschifffahrtsbranche insgesamt zu stärken. Vor diesem Hintergrund begrüßt er die
bereits vorgesehene Evaluierung und erachtet das Einleiten eventueller
Folgemaßnahmen als unerlässlich.

Im Ergebnis empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung
– dem BMVI – als Material zu überweisen, soweit die Petition dazu geeignet ist, das
Maritime Bündnis unter Einbeziehung der Gewerkschaften zu stärken und die
Optimierung und Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung weiter voranzubringen.

Im Übrigen empfiehlt er aus den oben dargelegten Gründen, das Petitionsverfahren
abzuschließen.

Begründung (PDF)


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