Region: Tyskland

Sekten - Forderung nach einem Verbot der Scientology-Kirche in Deutschland

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
399 Stödjande 399 i Tyskland

Petitionen har nekats

399 Stödjande 399 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:09

Pet 1-18-06-2223-012291Sekten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll ein Verbot der Scientology-Kirche in Deutschland erreicht werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Scientology
Wirtschaftsspionage betreibe und sich dabei einer in Deutschland unzulässigen,
vermutlich aus den USA eingeführten Observationstechnik bediene. Dabei würden
auch Personen ausgebeutet, die keine Mitglieder dieser Sekte seien und die keine
Möglichkeiten hätten, sich gegen eine derart kriminelle Organisation zu wehren.
Scientology benutze auch Personen verschiedener anderer kirchlicher Bereiche und
zersetze und unterwandere mit Methoden der DDR-Staatssicherheit alle Behörden,
um die Aufklärung von Straftaten zu verhindern und sich am Eigentum anderer
Menschen zu bereichern. Ferner arbeite Scientology mit Korruption gegen unschuldige
Menschen, versuche, Identitäten zu fälschen, Straftaten zu legalisieren und mittels
Anarchie die bundesdeutsche Demokratie zu zerstören. Dabei würden das
Grundgesetz und die Menschenrechte ignoriert. Scientology verfüge über
mafiaähnliche Strukturen, die dem Zweck der Zersetzung des Rechtsstaates dienten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 399 Mitzeichnungen und 28 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss nimmt die in der Petition geschilderte Problematik der
Aktivitäten der Scientology-Organisation sehr ernst. Er erachtet es als sehr wichtig, auf
die von Scientology ausgehenden Gefahren hinzuweisen und die Bürgerinnen und
Bürger darüber aufzuklären.
Zudem hat sich der Deutsche Bundestag im Rahmen der Enquête-Kommission „So
genannte Sekten und Psychogruppen” in der 13. Wahlperiode bereits eingehend mit
dieser Thematik befasst (vgl. den Endbericht auf Drucksache 13/10950). Ferner
verweist der Ausschuss auf die Antworten der Bundesregierung auf mehrere
mündliche und schriftliche Fragen sowie Kleine Anfragen zu der Scientology-
Organisation in der 14., 16. und 17. Wahlperiode (siehe u. a. Drucksache 14/4541
(neu); Anlage 6 zu den Plenarprotokollen 16/75 und 16/147; Drucksachen 16/8311
(Fragen 15 und 16), 16/10520 (Frage 18) und 16/11845 (Frage 23) sowie
Drucksache 17/5381). Alle erwähnten Dokumente können im Internet unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Darüber hinaus stellt der Ausschuss fest, dass Scientology regelmäßig Gegenstand
der Verfassungsschutzberichte des Bundes und einzelner Länder ist. Danach lehnt
Scientology das demokratische Rechtssystem ab und will dieses langfristig durch
einen eigenen Gesetzeskodex ersetzen. In der angestrebten, von Scientology
beherrschten Gesellschaftsordnung ohne allgemeine und gleiche Wahlen sollen
wesentliche Grund- und Menschenrechte wie die Menschenwürde, das Recht auf freie
Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt
oder eingeschränkt werden. Diese Feststellungen werden auch durch den
Verfassungsschutzbericht 2013 bestätigt, der auf der Internetseite des Bundesamtes
für Verfassungsschutz unter
www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/verfassungss
chutzberichte eingestellt ist.
Damit verfolgt die Scientology-Organisation verfassungsfeindliche Ziele. Dies lässt
jedoch nicht zwangsläufig den Schluss zu, dass damit auch bereits die
Voraussetzungen für ein Verbot nach dem deutschen Vereinsgesetz erfüllt sind.
Vielmehr bedürfte es hierfür des Nachweises, dass die betreffende Organisation in
aktiv aggressiv-kämpferischer Weise auf die Beseitigung der freiheitlich

demokratischen Grundordnung hinwirkt. In Anbetracht der vorliegenden
Erkenntnislage erscheint derzeit eine solche Feststellung in Bezug auf die
Organisation Scientology jedoch nicht hinreichend tragfähig.
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss zwar grundsätzlich Verständnis für das
Anliegen der Petition. Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag
er ein Verbot der Scientology-Kirche aus den oben dargelegten Gründen indes nicht
zu unterstützen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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