Região: Alemanha
Família

Sichere Altersvorsorge für Mütter - Rentenversicherungsbeiträge für die gesamte Erziehungszeit

A petição é dirigida a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Familienministerium
54 Apoiador 54 em Alemanha

Colecta finalizada

54 Apoiador 54 em Alemanha

Colecta finalizada

  1. Iniciado 2021
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido em 23/03/2022
  4. Diálogo com o destinatário
  5. Decisão

23/05/2022 13:59

Mostrar documento

Liebe Unterstützende,

schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

Beste Grüße
das openPetition-Team


06/04/2022 12:50

Liebe Unterstützende,

das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 3-20-11-8214-005998 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


23/03/2022 12:16


openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition


03/04/2021 20:05

Änderung am 03.04.2021 mit Einpflegung rechtlicher Aspekte bei verheirateten Paaren


Neue Begründung:

Bei verheiraten Eltern steht der Person, die durch Kinderbetreuung nicht oder reduziert gearbeitet hat, - analog der obigen Schilderungen meist also der Ehefrau -wird im Falle einer Scheidung ein UnterhaltVersorgungsausgleich zu,durchgeführt, welcherbei gesetzlichdem sehrdie umständlichin definiertder Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten in beide Richtungen ausgeglichen werden. Das bedeutet, dass der gemeinsam erworbene Rentenbetrag hälftig aufgeteilt wird. Im Ergebnis führt dies allerdings bei durch die Kindererziehung reduzierten Einkünfte bei geringen und mittleren Einkommen später zu Rentenansprüchen, die im Alter für beide kaum zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreichen. Der Weg in die Grundsicherung ist und vom Fall zu Fall verhandelt werden muss, sofern diese "bedürftig" sei. Eine geregelte Altersvorsorge in Form einer Rente existiert nicht (bis auf die Mütterrente, welche unglaublich gering ausfällt s. o.). Gelebt wird oft von der Grundsicherung, obwohl diese Personen die meisten Jahre ihres Lebens für die Familie geopfert haben.vorprogrammiert. Noch prekärer ist die Situation für Unverheiratete. Im Falle von nicht verheirateten Paaren mit gemeinsamen Kindern gibt es für den Trennungsfall keinerleinicht Regelung,einmal den Versorgungsausgleich. Eine geregelte Altersvorsorge in Form einer Rente existiert nicht (bis auf die überMütterrente, diewelche Unterhaltszahlungden fürRentenausfall dienicht Kinderannähernd hinausgeht.abdeckt; s. o.). Faktisch bedeutet das: (Zumeist) die Frau bleibt ohne Ansprüche und im Alter unversorgt.unversorgt, wenn sie sich zugunsten der Kindererziehung für keine oder eine Teilzeittätigkeit entscheidet.

Wir fordern, dass für Elternteile, welche nicht oder reduziert erwerbstätig sind und die Erziehungsarbeit der Kinder vollbringen,leisten, seitensfür desdie HauptverdienersZeit der Kindererziehung Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, z.die B.eine fürauskömmliche Rente sichern. Im Falle von hohen Familieneinkommen können die ZeitBeiträge der(anteilig) Kindererziehung. Somit wäredurch die Altersvorsorgehauptverdienende beiderPerson Partner,aufgebracht auchwerden. imBei Falleniedrigem einerGesamteinkommen Trennung/Scheidungfordern gesichert. Beiwir zueine steuerfinanzierte, geringemsolidarische Einkommen wäre eine Regelung durch den Staat wünschenswert, damitAufstockung, die nichteinen erwerbstätigeGrundrentenbetrag Personvon immindestens Alter1.050 zumindestEuro dienetto Grundrenteermöglicht. beziehenUnter kann.1.050 Euro droht Altersarmut.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (21 in Deutschland)


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