Περιοχή: Γερμανία

Sicherheit im Straßenverkehr - Änderung der Zulassungsanforderungen für Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Mindestanforderungen des Fahrersichtfeldes

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
113 Υποστηρικτικό 113 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

113 Υποστηρικτικό 113 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

26/02/2016, 3:25 π.μ.

Pet 1-18-12-9201-011920

Sicherheit im Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Mindestanforderungen für das Sichtfeld des
Fahrenden in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung aufzunehmen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 113 Mitzeichnungen und 30 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, zur Erhöhung der
passiven Sicherheit und aus ästhetischen Gründen würden Kraftfahrzeuge (Kfz)
zunehmend mit breiteren Säulen kleineren Fenstern und insgesamt schlechterer
Rundumsicht konstruiert. Dem Gewinn an passiver Sicherheit stehe also eine
erheblich geringere Rundumsicht der Fahrenden, der dadurch andere
Verkehrsteilnehmende übersehen könne, gegenüber. Auch der Schulterblick werde
durch breitere Säulen behindert, was Spurwechsel und Abbiegevorgänge riskanter
mache. Außerdem schränke das zu kleine Heckfenster das Sichtfeld der
Fahrzeugführenden ein. Nach der aktuellen Entwicklung der Verkehrsopferzahlen sei
zwar die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten in Kfz erheblich gesunken, bei
den übrigen Verkehrsteilnehmenden seien die Zahlen jedoch nicht rückläufig.
Die Kfz-Hersteller versuchten das eingeschränkte Sichtfeld durch Assistenzsysteme,
wie Parkpiepser, Tote-Winkel-Assistent, Spurassistent etc., zu erhalten. Im Interesse
der Verkehrssicherheit sollten Mindestanforderungen an das Sichtfeld des
Fahrenden im Rahmen einer Zulassungsvorschrift für Neufahrzeuge festgelegt
werden, sodass eine Rundumsicht vom Fahrersitz aus grundsätzlich gewährleistet
sei. Die genannten technischen Lösungen sollten nur zusätzlich eingesetzt werden
dürfen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das Sichtfeld für den
Fahrzeugführer von Personenkraftwagen (Pkw) bereits in der Richtlinie 77/649/EWG,
der Kraftfahrzeugführer-Sichtfeld-Richtlinie, geregelt worden ist. Es erfolgte dann mit
der Richtlinie 90/630/EWG der Europäischen Kommission vom 30. Oktober 1990
eine Änderung, indem die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Sichtfeld
der Fahrer von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt angeglichen wurden.
Seit dem 1. November 2014 wird auch diese Richtlinie ersetzt, und zwar durch die
gleichlautende Regelung Nr. 125 der UN-Wirtschaftskommission für Europa. Die für
alle Mitgliedstaaten verbindlichen Anforderungen für das Sichtfeld sind dadurch aber
nicht verändert worden.
Die horizontalen und vertikalen Sichtwinkel, bezogen auf die Augenpunkte des
Fahrenden in normaler Sitzposition sowie das hindernisfreie Sichtfeld durch die
Windschutzscheibe, sind demnach detailliert europaweit festgelegt. Ein
hindernisfreier horizontaler Sichtwinkel von 180 Grad ist nicht möglich. Dies würde
auch zu Lasten der Stabilität der Fahrgastzelle gehen, die zur Sicherstellung des
Überlebensraumes der Insassen bei Frontal- und Seitenkollisionen unverzichtbar ist,
sie hat zweifellos schon vielen Menschen das Leben gerettet. Zu einer
ausreichenden Stabilität der Fahrgastzelle tragen aber Position, Ausrichtung und
Festigkeit der Dachsäulen ganz entscheidend bei. Die zulässige Sichtverdeckung
durch die Dachsäulen ist in den genannten Vorschriften auf jeweils sechs Grad
begrenzt. Eine Reduzierung der zulässigen Sichtverdeckung ist nicht geplant, um
den Schutz für Fahrzeuginsassen im Falle eines Unfalls nicht zu verringern.
Vor diesem Hintergrund müssen eine begrenzte Verdeckung des seitlichen
Sichtfeldes und eine dadurch gegebenenfalls notwendige leichte Bewegung des
Kopfes oder Oberkörpers des oder der Fahrzeugführenden hingenommen werden.
Dieser Tatsache muss durch entsprechend umsichtiges Verhalten Rechnung tragen.
Die in der Petition angesprochenen technischen Lösungen, wie beispielsweise
Assistenzsysteme, unterstützen die fahrzeugführende Person in jedem Falle.

Im Ergebnis seiner parlamentarischen Prüfung hält der Ausschuss fest, dass die mit
der Petition geforderte Einführung von Mindestanforderungen für das Sichtfeld von
Kraftfahrzeugen durch die bestehenden Vorschriften bereits erfüllt ist und die
Assistenzsysteme, wie vorgeschlagen, diese ergänzen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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