Région: Allemagne

Sicherheit im Straßenverkehr - Hinterer Unterfahrschutz für Lkw-Aufbauten

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
358 Soutien 358 en Allemagne

La pétition est partiellement acceptée.

358 Soutien 358 en Allemagne

La pétition est partiellement acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Succès partiel

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 à 16:53

Pet 1-17-12-9201-035861

Sicherheit im Straßenverkehr


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Eingabe wird gefordert, die Ladekanten von Lkw-Aufbauten so zu
konstruieren, dass sie bei Auffahrunfällen nicht „wie Fallbeile“ wirken.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, es bestehe die
Gefahr, dass Pkw bei Auffahrunfällen unter die Aufbauten von Lkw gerieten. Die
Ladekanten der Aufbauten befänden sich oft auf Kopfhöhe der Pkw-Insassen. So
komme es auch bei geringeren Geschwindigkeiten häufig zu schweren
Kopfverletzungen und Todesfällen bei Pkw-Insassen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 358 Mitzeichnungen und
34 Diskussionsbeiträge vor.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Dem Petitionsausschuss ist das Problem schwerer Unfälle bekannt, bei denen Pkw
auf das Heck eines Lkw auffahren. Auch das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) sieht hier Handlungsbedarf.
Das Bundesverkehrsministerium hatte deshalb bei der UN-Wirtschaftskommission für
Europa (UNECE) einen Vorschlag zur Änderung Kfz-technischer Vorschriften
eingereicht. Dieser sah eine Verringerung der Bodenfreiheit des rückwärtigen

Unterfahrschutzes auf 450 Millimeter (mm) und eine Erhöhung der Prüfkräfte für
diese Systeme vor. Der Vorschlag war bei der UNECE nicht mehrheitsfähig. Um das
Ziel weiter zu verfolgen, hat das BMVI eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie eine
Analyse der Unfallstatistik vorgenommen. Damit sollte die Grundlage für einen
konsensfähigen Vorschlag gelegt werden. Der Vorschlag wurde überarbeitet und
erneut bei der UNECE eingereicht. Die Diskussion zu dem Vorschlag wurde im Mai
2015 in der Expertengruppe angenommen. Das Dokument ist abrufbar unter:
www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2015/wp29grsg/GRSG-108-48r2e.pdf
Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Diskussion zum Anwendungsbereich, den
Anforderungen und den Übergangsbestimmungen damit abgeschlossen ist. Mit einer
Verabschiedung ist voraussichtlich bei der Sitzung des Weltforums für die
Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UNECE im November 2015 zu
rechnen. Darauf folgt eine Notifikationsfrist von 6 Monaten, bevor die
Vorschriftenänderung dann voraussichtlich Mitte 2016 in Kraft tritt.
Der Ausschuss begrüßt, dass mit der Neuregelung zukünftig Lastkraftwagen mit
einem deutlich verbesserten rückwärtigen Unterfahrschutz ausgerüstet sein müssen.
Für die Umsetzung ist nach den Übergangsfristen vorgesehen, dass die Einführung
für neu genehmigte Fahrzeuge ab dem 1. September 2019 und für alle Fahrzeuge ab
dem 1. September 2021 erfolgt.
Abschließend hält der Ausschuss fest, dass die Verbesserungen bei der
Verringerung der Bodenfreiheit des rückwärtigen Unterfahrschutzes auf 450 mm und
der Erhöhung der Prüfkräfte erreicht wurden. Damit werden
Aufprallgeschwindigkeiten mit einer Differenz von ca. 40 km/h beim Aufprall eines
Pkw auf das Heck eines Lkw oder Anhängers abgedeckt. Ausnahmen bzw.
reduzierte Anforderungen wurden nur noch für wenige Fahrzeuge, z.B. mit geringer
Masse vorgesehen. Insgesamt wird mit diesen Vorgaben ein deutlicher
Sicherheitsgewinn bei der angesprochenen Unfallkonstellation erzielt.
Eine Absenkung der Werte auf 300 mm bzw. 50 km/h, wie mit der Petition gefordert,
wird derzeit mit Blick auf die durchgeführten Unfallanalysen als nicht erforderlich
angesehen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen des Petenten teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant