Sicherheit im Straßenverkehr - Keine elektronische Überwachung zum Schutz vor Falschfahrern an Autobahn-Anschlussstellen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
120 Unterstützende 120 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

120 Unterstützende 120 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

26.02.2016, 03:25

Pet 1-18-12-9201-012156

Sicherheit im Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur zum Schutz vor Falschfahrern geplante elektronische Überwachung an
allen Autobahn-Anschlussstellen, abzulehnen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 120 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, das
Bundesverkehrsministerium plane die Erprobung moderner und zukunftsweisender
Systeme und Technologien. Dazu gehöre vor allem die Installierung „telematischer
Falschfahrerwarnungen“, also „moderne Erfassungssysteme“, die an jeder
Autobahn-Anschlussstelle aufgebaut werden sollen, um sogenannte Geisterfahrten
zu verhindern. Laut einer Studie der Universität Wuppertal für die Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) würden jährlich 75 bis 80 Unfälle durch Geisterfahrer
verursacht, bei jedem sechsten kämen Menschen ums Leben. Dabei seien
besonders oft ältere Kraftfahrende über 65 Jahre und jüngere zwischen 18 und 35
Jahre die Unfallverursachenden. Laut amtlicher Statistik starben
2012 insgesamt 3.600 Menschen im Straßenverkehr, davon 387 auf Autobahnen,
wovon jedoch nur 12 Tote auf die sogenannten Geisterfahrten zurückzuführen seien,
daher sei die seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) geplante Maßnahme als unverhältnismäßig abzulehnen. Die zu erwartenden
Kosten für Installation, Wartung und Reparatur der Geräte, müssten durch
Steuergelder finanziert werden. Diese Gelder fehlten dann für wichtige Projekte, wie

der Straßen- und Brückensanierung. Außerdem seien die Geräte
„demokratiefeindlich“, da sie zu einer „Totalüberwachung“ genutzt werden könnten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass es ein wichtiges
verkehrspolitisches Anliege ist, die Anzahl von Falschfahrten zu reduzieren. Die
BASt arbeitet im Auftrag des BMVI daher mit Nachdruck an der Falschfahrer-
Thematik und führt entsprechende Pilotprojekte und Untersuchungen durch. Das
BMVI hält die bestehenden Regelungen für die Ausgestaltung von Anschlussstellen
an Bundesautobahnen (BAB) grundsätzlich für geeignet, um eine eindeutige und
unmissverständliche Verkehrsführung sicherzustellen; dies schließt neben Fragen
der baulichen Gestaltung des Autobahnknotens auch die Beschilderung und
Markierung mit ein. Gleichwohl wird weiteres Optimierungspotenzial gesehen, dass
es durch geeignete Maßnahmen zu realisieren gilt.
Daher sollten vor allem Lösungen verfolgt werden, die Falschfahrten grundsätzlich
erst gar nicht entstehen lassen, indem den Verkehrsteilnehmenden eine Situation
angeboten wird, der sie intuitiv richtig folgen können. Dazu werden derzeit die
"Richtlinien für die Markierung von Straßen" fortgeschrieben, mit dem Ziel, eine
bessere optische Führung in die Autobahnzufahrten zu ermöglichen. Gegenwärtig
werden – unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse und praktischer
Erfahrungen – Überlegungen angestellt, wie die Behörden bei der Erkennung
möglicher Schwachpunkte unterstützt werden können.
Ob im Einzelfall weitergehende telematische Maßnahmen zur Falschfahrerwarnung
erforderlich sein könnten, wird derzeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen der
Länder geprüft. Elektronische Warnsysteme können hierbei einen Beitrag leisten die
Verkehrssicherheit zu erhöhen. Da Falschfahrerereignisse dennoch vergleichsweise
selten am gleichen Ort auftreten, sind sehr hohe Anforderungen an die Erfassung
von Falschfahrten, die Informationsweitergabe sowie an die Betriebssicherheit
solcher Systeme zu stellen. Hierzu gibt es bislang noch wenige Erfahrungen
hinsichtlich notwendiger Qualitätsmerkmale und Prüfkriterien.

Zur Erprobung intelligenter Systeme und Technologien zur Falschfahrerwarnung im
realen Umfeld hat das BMVI ein digitales Testfeld auf der BAB A 9 ins Leben
gerufen. Das Testfeld soll dabei auch der Industrie als Angebot dienen, dem Bund
eigene Entwicklungen vorzustellen und zu erproben. Im Rahmen des Testfelds
werden schnellstmöglich Pilotanlagen errichtet, die mit Hilfe moderner
Erfassungssysteme Falschfahrten im Bereich der Anschlussstellen erkennen sollen
und entsprechende Warnungen an die Verkehrsteilnehmenden geben können. Dabei
wurden markterprobte Systeme ausgewählt, die kurzfristig im Realbetrieb eingesetzt
werden können.
Zunächst ist geplant, die Detektion von Falschfahrenden mit unverzüglicher Warnung
der falschfahrenden Person noch vor Auffahrt auf die Autobahn mit einem
dynamischen Wechselverkehrszeichen zu testen. Hauptziel ist dabei, die Beurteilung
der Zuverlässigkeit der Falschfahrererkennung und Fehlalarme weitestgehend
auszuschließen. Erst wenn diese Testphase erfolgreich abgeschlossen ist, soll eine
geeignete Informationsverbreitung zur Warnung der richtig fahrenden
Verkehrsteilnehmer getestet werden. Das Testfeld soll der Ermittlung der
Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Systeme dienen und wird von der BASt betreut.
Allen Systemen gemein ist, dass von einer verkehrstechnischen Lösung keine
Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden ausgehen darf. Eine solche Gefährdung
läge z. B. durch die in der Petition angesprochene automatisch ausgelöste Blockade
einer Ausfahrtrampe durch Krallen vor und beträfe nicht nur die falschfahrende
Person, sondern auch Unbeteiligte. Das auf einer BAB-Rampe stehende
manövrierunfähige Fahrzeug würde eine erhebliche Gefahr für andere
Verkehrsteilnehmende darstellen, die anhalten oder ausweichen müssen. Mit dem
Aussteigen der Insassen wäre in dieser Situation zudem zu rechnen. Hiermit wären
aus Sicht des Ausschusses zusätzliche nicht mehr abschätzbare Gefahren für den
sicheren Ablauf des Straßenverkehrs verbunden.
Darüber hinaus unterliegen die Mechanik und der Antrieb der Blockadevorrichtung
hohen Belastungen durch Lastwechsel unterschiedlicher Fahrzeugmassen bei
unterschiedlichen Geschwindigkeiten, durch Tausalz und Verschmutzung sowie
unterschiedliche Witterungsbedingungen, welche die Zuverlässigkeit und die
Dauerhaftigkeit negativ beeinflussen könnten und einen hohen Wartungs- und
Kontrollaufwand erfordern würden.
Abschließend stellt der Ausschuss klar, dass das BMVI entgegen der in der Petition

geäußerten Annahme keine flächendeckende Ausrüstung aller
Autobahnanschlussstellen mit elektronischen Systemen zur Vermeidung von
Falschfahrten plant, es handelt sich lediglich um ein Pilotprojekt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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