Terület: Németország

Sicherheit im Straßenverkehr - Sicherheit von Kindern in Fahrzeugen

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
165 Támogató 165 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

165 Támogató 165 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2012
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 08. 29. 16:52

Pet 1-17-12-9201-036894Sicherheit im Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition werden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Kindern
als Mitfahrer in Pkw gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, Kinder seien auf
verantwortungsbewusstes Handeln ihrer Eltern angewiesen. Häufig sei zu
beobachten, dass Kinder nicht gesichert seien. Eltern müssten besser über
Sicherheitsvorkehrungen aufgeklärt, die Strafen für vorschriftswidriges Sichern von
Kindern drastisch erhöht werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es liegen 165 Mitzeichnungen und 100 Diskussionsbeiträge vor.
Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich unter Einbeziehung von der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist darauf hin, die Kommission des Deutschen Bundestages zur
Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission – KiKo) hat sich in der 16.
und 17. Wahlperiode mit den Themen Kinder und Mobilität und Kinderunfälle im
Verkehr beschäftigt. Der Forderung der KiKo, wonach Kinder in allen Verkehrsmitteln
stets auf höchste Sicherheitsstandards und kinderfreundliche Bedingungen treffen
sollten, schließt sich der Petitionsausschuss an.

Der Ausschuss stellt fest, von 73 Kindern, die 2012 im Straßenverkehr getötet
wurden, verloren 34, also fast 50 Prozent, ihr Leben als Mitfahrer in einem Pkw.
Nach Unfallanalysen gehen tödliche Verletzungen fast ausschließlich auf falsche
Benutzung eines Kindersitzes oder nicht altersgerechte Sicherung des Kindes
zurück. Kinder über sechs Jahren wurden im Vergleich zu jüngeren nachlässiger
gesichert. Dies hält der Ausschuss für inakzeptabel. Er schließt sich den
Forderungen der KiKo an, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl verunfallter Kinder
zu senken.
Zentral für die Sicherheit von Kindern sind altersgerechte Sitze. Der Ausschuss
befürwortet das Engagement der Bundesregierung zur Erarbeitung der international
harmonisierten Regelung Nr. 129 zu Kinderrückhalteeinrichtungen bei der UN-
Wirtschaftskommission für Europa. Zur Steigerung von Akzeptanz und richtiger
Verwendung ist es wichtig, einfach und sicher zu bedienende Technik anzubieten.
Der Ausschuss begrüßt die weitere Verbreitung von Systemen zur festen Verbindung
von Karosserie und Kindersitz und die flächendeckende Verwendung rückwärts
gerichteter Sitze für Kleinkinder.
Der Ausschuss sieht bezüglich der Sicherungsmöglichkeiten in Fahrzeugen bleibend
hohen Informationsbedarf. Dem begegnet das von der Bundesregierung finanzierte
und vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR) umgesetzte Programm „Kind
und Verkehr“, mit dem vor allem die korrekte Sicherung von Kindern thematisiert
wird. Bei Elternveranstaltungen werden Informationen und Ratschläge vermittelt.
Dazu hat der DVR die Broschüre „Geschnallt?! Kinder als Mitfahrer im Auto“
herausgegeben.
Ergänzend ist es aus Sicht des Ausschusses unverzichtbar für Eltern, sich vor dem
Kauf eines Kindersitzes gut zu informieren und auf gut geschultes Verkaufspersonal
zu treffen. Kindersitze eignen sich deshalb nicht für einen Kauf im Internet.
Neben notwendiger Aufklärungsarbeit sind aus Sicht des Ausschusses
Verkehrskontrollen unverzichtbar, um die Quote verunfallter Kinder zu senken.
Besonders häufig wird das Unfallrisiko auf Kurzstrecken unterschätzt. Dies zu
kontrollieren, obliegt den Behörden der Länder.
Aufklärung und Verbesserung der technischen Handhabbarkeit sind aus Sicht des
Ausschusses die effektivsten Unfallverhütungsmaßnahmen. Vor dem Hintergrund
der Erkenntnisse aus den Unfallanalysen hält der Ausschuss höhere Sanktionen für
angemessen. Er begrüßt, die Heraufsetzung des entsprechenden Bußgeldes mit der

Reform des Sanktionssystems im Straßenverkehr zum 1. Mai 2014 (für ein
ungesichertes Kind von 40 auf 60, bei mehreren Kindern von 50 auf 70 Euro). Wie
zuvor, wird ein Punkt ins Fahreignungsregister eingetragen. Die Eintragung wiegt
nach der Reform jedoch ungleich schwerer; die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt
künftig bei acht Punkten (zuvor: 18 Punkte).
Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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