Regiune: Germania

Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Sofortige Stilllegung aktiver Atomkraftwerke aufgrund akuter Terrorgefahr

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
61 61 in Germania

Petiția este respinsă.

61 61 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2016
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 13:03

Pet 2-18-18-278-031140

Sicherheit kerntechnischer Anlagen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird aufgrund von Terrorgefahren (Anschläge in Paris und Brüssel)
zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland gefordert, die noch aktiven
Atomkraftwerke sofort stillzulegen.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, nach den
Terroranschlägen in Paris und Brüssel sei auch in Deutschland von einer erhöhten
Terrorgefahr auszugehen, insbesondere im Hinblick auf die veralteten acht
Atomreaktoren. Ein möglicher Terroranschlag würde nicht nur für die deutsche
Bevölkerung, sondern für die gesamte Europäische Union (EU) eine große Gefahr
darstellen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Sie wurde durch 62 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
14 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss äußert großes Verständnis für die Sorge des Petenten.
Gleichwohl sieht er keinen Handlungsbedarf im Sinne der Eingabe.
Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass in Deutschland nach
dem Atomgesetz der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige

Einwirkungen Dritter eine der Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb einer
kerntechnischen Anlage oder Einrichtung ist. Konkretisiert wird dieser erforderliche
Schutz durch ein umfangreiches Regelwerk, das nicht nur die erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen für die einzelnen Anlagentypen festlegt, sondern auch z. B.
Vorgaben für den Objektsicherungsdienst oder die Zuverlässigkeitsüberprüfung der
Beschäftigten macht.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass Basis für die geforderten
Sicherungsmaßnahmen in deutschen kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen
die zu Grunde zu legenden Szenarien sind. Sie sind das Ergebnis einer
Gefährdungsbewertung der Bundessicherheitsbehörden und einer daraus
resultierenden Bedrohungsanalyse insbesondere durch die atomrechtlichen
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden. Die Gefährdungsbewertung erfolgt durch
das Bundeskriminalamt und ist mit dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt
für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
abgestimmt.
Mit Blick auf die vom Petenten angesprochenen Terroranschläge in Brüssel hebt der
Petitionsausschuss hervor, dass das Bundesministerium des Innern die Erkenntnisse
der deutschen Sicherheitsbehörden am 24. März 2016 angesichts dieser
Terroranschläge wie folgt zusammenfasste: "Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass
den Bundes- sowie Landessicherheitsbehörden keine Erkenntnisse vorliegen, die
eine veränderte Gefährdungsbewertung für deutsche Kernkraftwerke rechtfertigen."
Auf Basis dieser Gefährdungsbewertung der Sicherheitsbehörden waren keine
weitergehenden Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen oder die Kernkraftwerke
stillzulegen.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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