Region: Tyskland

Sicherheits- und Verteidigungspolitik - Beschluss eines Kampfeinsatzes gegen die Organisation Islamischer Staat

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
26 Stödjande 26 i Tyskland

Petitionen har nekats

26 Stödjande 26 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2016
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-09-11 13:08

Pet 3-18-05-056-018295aEinsatz der Bundeswehr im Ausland
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die Bundesregierung einen Kampfeinsatz gegen
die Organisation Islamischer Staat beschließt und mehr Soldaten und militärische
Mittel entsendet.
Der Petent führt insbesondere aus, dass die Terrororganisation Islamischer Staat (IS)
eine Gefahr für die gesamte Welt darstelle. Der IS morde, vergewaltige, foltere und
terrorisiere mit hinterlistigen Attentaten die gesamte Welt. Daher müsse sich
Deutschland aktiv im Kampfe gegen den IS einbringen. Schon aus historischer Sicht
– so der Petent – bestünde für Deutschland eine entsprechende Verantwortung.
Insofern sei ein bewaffneter Kampf gegen den IS unter der Beteiligung Deutschlands
dringend notwendig. Der Petent erhofft sich durch den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages Unterstützung in seiner Angelegenheit. Hinsichtlich der
weiteren Einzelheiten des Vorbringens wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen Bezug genommen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 27 Mitzeichnungen sowie 25 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der
Bundesregierung sieht das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen
aus:
Vom IS geht trotz territorialer Verluste in Irak und Syrien weiterhin eine signifikante
Bedrohung aus, die sowohl Deutschland als auch Europa sehr konkret betrifft. Dies

haben Anschläge in Frankreich, Belgien, der Türkei, aber auch in Deutschland – wie
zuletzt in Berlin am 19. Dezember 2016 – gezeigt. Der IS stellt aufgrund seiner
extremistisch-salafistischen Gewaltideologie, seiner terroristischen Handlungen,
seiner anhaltenden schweren, systematischen und ausgedehnten Angriffe auf
Zivilpersonen sowie seiner Anwerbung und Ausbildung ausländischer Kämpfer auch
aus Sicht des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eine Bedrohung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar. Der Bedrohung durch den IS
begegnet Deutschland in einem umfassenden Ansatz, der auch den Einsatz
bewaffneter deutscher Streitkräfte mit einschließt.
Deutschland ist Mitglied der internationalen Anti-IS-Koalition, die sich 2014 als
Reaktion auf die territoriale Expansion von IS gebildet hat und leistet seit Dezember
2015 einen militärischen Beitrag zum Kampf gegen IS. Die Koalition umfasst
65 Staaten sowie die EU, die Arabische Liga und Interpol und verfolgt eine
umfassende Strategie mit den fünf Handlungslinien Militär, Unterbrechung der
Finanzströme, Unterbrechung des Zulaufs von ausländischen Kämpfern,
Kommunikationsstrategie und Stabilisierung. Deutschland beteiligt sich in allen fünf
Bereichen an der Arbeit der internationalen Koalition.
Der Bundeswehreinsatz zur Bekämpfung des IS wurde ab Ende November 2015 von
der deutschen Bundesregierung intensiv diskutiert. Die Bundesregierung hatte in
Folge am 1. Dezember 2015 den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur
Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation
IS beschlossen. Grundlage hierfür ist insbesondere Artikel 51 der Satzung der
Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die
Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) und 2249
(2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die rechtliche Stellung der
Bundeswehrpräsenz auf der Luftwaffenbasis in Incirlik bestimmt sich zudem nach dem
NATO-Truppenstatut vom 19. Juni 1951.
Dem Einsatz der Bundeswehr hat der Deutsche Bundestag am 4. Dezember 2015
mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien zugestimmt (BT-Drs. 18/6866 und
BT-Drs. 18/6912).
Der Fortsetzung und Ergänzung des Einsatzes der Bundeswehr wurde vom
Deutschen Bundestag am 10. November 2016 mehrheitlich mit den Stimmen der
Koalitionsparteien zugestimmt (BT-Drs. 18/9960 und BT-Drs. 18/10244). Der Einsatz
ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet.

Gleichzeitig wurde die deutsche Beteiligung an AWACS (Airborne Early Warning and
Control Systemder) Luftraumüberwachungsflügen der NATO erweitert. An der
Operation „Inherent Resolve" der internationalen Anti-IS-Koalition beteiligt sich
Deutschland mit Tornado-Aufklärungsflugzeugen, Luftbetankung, seegehendem
Schutz für den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle im Mittelmeer sowie
Stabspersonal. Die AWACS-Flugzeuge der NATO leisten Luftraumüberwachung zur
Verdichtung des Lagebilds in Unterstützung der Anti-IS-Koalition, der die NATO selbst
nicht angehört.
Zudem engagiert sich Deutschland im Nordirak (Region Kurdistan-Irak/Schwerpunkt
Großraum Erbil) bei der Ausbildungsunterstützung für kurdische Sicherheitskräfte und
bietet Ausbildung in Deutschland für irakische Streitkräfte an. Bereits mehr als
12.000 Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak hat die Bundeswehr zusammen
mit internationalen Partnern beispielsweise in den Bereichen infanteristischer
Grundausbildung, Minenräumen und Entschärferwesen, aber auch Sanitätswesen
ausgebildet. Im Rahmen der Ausstattungs- und Ausrüstungshilfe sind seit
September 2014 durch Deutschland Waffen, Munition und Ausrüstung an die
Volksgruppe der Peschmerga und an die irakische Regierung, die nur nichtletale
Ausrüstung erhalten hat, geliefert worden. Das Engagement im Rahmen der
Ausbildungsunterstützung in Verbindung mit der durch Deutschland bereitgestellten
Ausrüstungshilfe ist ein wichtiger Beitrag Deutschlands im gemeinsamen Kampf gegen
den IS.
Die Verdrängung des IS in Syrien und Irak ist nicht ohne den Einsatz militärischer Mittel
möglich. Das übergeordnete Ziel bleibt jedoch eine umfassende politische
Friedenslösung für Syrien und eine dauerhafte politische und wirtschaftliche
Stabilisierung des Irak. Der deutsche militärische Beitrag zum Kampf gegen den IS ist
deshalb eingebettet in einen breiten zivilen Ansatz, in dessen Rahmen u. a. eine
Stabilisierung der von dem IS befreiten Gebiete in Syrien und Irak angestrebt wird.
Deutschland ist als Co-Vorsitzender der zivilen Arbeitsgruppe „Stabilisierung der Anti-
IS-Koalition“ führend an internationalen Stabilisierungsbemühungen zugunsten der
von IS befreiten Gebiete beteiligt, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die
betroffenen Menschen in ihrer Heimat verbleiben bzw. dorthin zurückkehren können.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Der
Petitionsausschuss erachtet die Einschätzungen in den Stellungnahmen der
Bundesregierung für ausgewogen und sachgerecht. Er sieht auf Grund der
vorliegenden Eingabe daher keinen Anlass, im Zusammenhang mit dem von dem

Petenten vorgetragenen Anliegen über die bereits oben beschriebenen vielfältigen
Maßnahmen der Bundesregierung hinaus tätig zu werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen teilweise entsprochen wurde.

Begründung (PDF)


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