Regione: Vokietija

Sicherheits- und Verteidigungspolitik - Keine Entsendung von Soldaten nach Syrien/diplomatische Konfliktlösung anstreben

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Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
349 Palaikantis 349 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

349 Palaikantis 349 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2015
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

2018-03-21 03:23

Pet 1-18-14-580-027248

Sicherheits- und Verteidigungspolitik


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.03.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Deutschland keine Soldaten nach Syrien
entsendet und sich für eine diplomatische Lösung des Konflikts einsetzt.
Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass es für einen Einsatz
ausländischer Truppen in Syrien kein Mandat der Vereinten Nationen gebe, womit
die derzeitigen Angriffe völkerrechtswidrig seien und eine Beteiligung Deutschlands
an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz nicht erfolgen dürfe. Zudem sei der
aktuelle Konflikt in Syrien durch Militärschläge nicht zu lösen, da diese dazu
beitrügen, die Flüchtlingsströme anwachsen zu lassen und die Gefahr von
Terroranschlägen auf deutsche Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 351 Mitzeichnungen sowie
38 Diskussionsbeiträge ein. Es gingen keine unterstützenden Unterschriften auf dem
Postweg ein. Zudem liegen dem Petitionsausschuss zu der Thematik weitere
sachgleiche Petitionen vor, die wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beraten werden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Es entspricht dem Vorbringen des Petenten, dass der Deutsche Bundestag am
4. Dezember 2015 auf Antrag der Bundesregierung dem „Einsatz bewaffneter
deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen
durch den IS“ zugestimmt hat. Die Fortsetzung und Ergänzung dieses Einsatzes bis
zum 31. Dezember 2017 hat der Deutsche Bundestag am 10. November 2016
beschlossen. Eine weitere Fortsetzung des Einsatzes längstens bis zum
31. März 2018 hat der Deutsche Bundestag auf der Grundlage der
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses – Drucksache 19/192 vom
8. Dezember 2017 – zu dem Antrag der Bundesregierung – Drucksache 19/23 –
beschlossen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass vom sogenannten „Islamischen Staat“
(IS) trotz territorialer Verluste in Irak und Syrien weiterhin eine signifikante
Bedrohung ausgeht, die uns auch in Europa sehr konkret betrifft. Dies haben
Anschläge in Frankreich, Belgien, der Türkei und in Deutschland gezeigt. Der Kampf
gegen den IS dient somit auch der eigenen Sicherheit in Deutschland. Ein
Bekennerschreiben des IS zeigt überdeutlich, dass das Länderspiel zwischen
Frankreich und Deutschland bewusst als Ziel ausgesucht wurde. Deutschland stand
bereits vor den Anschlägen von Paris im Fadenkreuz des IS. Daher wäre es falsch
anzunehmen, ein weniger sichtbares Engagement würde das Gefährdungsrisiko in
Deutschland reduzieren.
Der IS stellt aufgrund seiner extremistisch-salafistischen Gewaltideologie, seiner
terroristischen Handlungen, seiner anhaltenden schweren, systematischen und
ausgedehnten Angriffe auf Zivilpersonen sowie seiner Anwerbung und Ausbildung
ausländischer Kämpfer auch aus Sicht des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar. Dies hat der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wiederholt (z. B. mit der Resolution 2170
(2014) vom 15. August 2014 und Resolution 2199 (2015) vom 12. Februar 2015)
festgestellt und mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 außerdem die
Mitgliedstaaten aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, in dem unter der
Kontrolle des IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak, alle notwendigen Maßnahmen
zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden. Damit
folgt Deutschland mit seiner Beteiligung am Kampf gegen den IS, der auch den
Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte mit einschließt, einer eindeutigen
Aufforderung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Der Ausschuss hält fest, dass eine breite internationale Allianz den Kampf gegen den
IS trägt. Sie umfasst 64 Staaten sowie die Europäische Union, die Arabische Liga
und Interpol. Sie hat sich 2014 als Reaktion auf die territoriale Expansion des IS
gebildet und verfolgt eine umfassende Strategie mit den fünf Handlungslinien Militär,
Unterbrechung der Finanzströme, Unterbrechung des Zulaufs von ausländischen
Kämpfern, Kommunikationsstrategie und Stabilisierung. Deutschland beteiligt sich in
allen fünf Bereichen an der Arbeit der internationalen Koalition und führt gemeinsam
mit den Vereinigten Arabischen Emiraten den Vorsitz der zivilen Arbeitsgruppe
Stabilisierung. Damit ist der deutsche militärische Beitrag eingebettet in einen breiten
zivilen Ansatz, in dessen Rahmen unter anderem eine Stabilisierung der vom IS
befreiten Gebiete in Syrien und Irak angestrebt wird. Deutschland ist führend an
internationalen Stabilisierungsbemühungen zugunsten der vom IS befreiten Gebiete
beteiligt, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die betroffenen Menschen
in ihrer Heimat verbleiben, beziehungsweise dorthin zurückkehren können. Das
übergeordnete Ziel bleibt dabei eine umfassende politische Friedenslösung für
Syrien und eine dauerhafte politische und wirtschaftliche Stabilisierung des Irak.
Voraussetzung dafür ist jedoch die Verdrängung des IS, die nicht ohne den Einsatz
militärischer Mittel möglich ist.
Weiterhin führt der Ausschuss aus, dass der Einsatz in Übereinstimmung mit den
völker- und verfassungsrechtlichen Vorgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr
erfolgt.
Völkerrechtlich erfolgt der Einsatz der deutschen Streitkräfte in Wahrnehmung des
kollektiven Selbstverteidigungsrechts auf Grundlage von Artikel 51 der Charta der
Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 24 Absatz 7 des Vertrages über die
Europäische Union (EUV). Das Vorgehen gegen den IS in Wahrnehmung des
kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten
Nationen ist von der Resolution 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen umfasst.
Verfassungsrechtlich erfolgt die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte
angesichts der Aufforderung des Sicherheitsrates, gegen den IS vorzugehen, und
der Berufung Frankreichs auf die Beistandsklausel des Artikels 42 Absatz 7 des EUV
im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit
im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 Grundgesetz. Die internationale Allianz gegen den
IS selbst geht auf die Resolution 2170 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen zurück.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
zur Berücksichtigung zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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