Sicherheits- und Verteidigungspolitik - Vergrößerung der Bundeswehr, Wiederaufleben der Wehrpflicht

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
153 Ondersteunend 153 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

153 Ondersteunend 153 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:10

Pet 1-18-14-580-004835

Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll eine Erhöhung der Ausgaben für die Bundeswehr, eine im
Rahmen des vertraglich zulässigen Umfangs personelle Vergrößerung der
Streitkräfte sowie die Aufhebung der Aussetzung der Wehrpflicht erreicht werden.
Zur Begründung führt der Petent aus, dass insbesondere nach Auflösung des
Warschauer Paktes der unzutreffende Eindruck entstanden sei, die NATO und ihr
Partner Deutschland stünden keiner ernst zu nehmenden militärischen Bedrohung
mehr gegenüber. Spätestens die Krim-Krise zeige, dass eine schlagkräftige Armee
noch immer ein wichtiges Mittel sei, der Außenpolitik Gewicht zu verleihen. Die
Bundeswehr müsse in die Lage versetzt werden, im Verbund mit der NATO eine
starke Verteidigung zu gewährleisten, um andere Staaten von
Expansionsbestrebungen abzuschrecken.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 153 Mitzeichnungen sowie
59 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführte Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass zum Schutz
Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger die Bundeswehr durch die
Landesverteidigung als Bündnisverteidigung im Rahmen der Nordatlantischen Allianz
beiträgt. Die territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit aller Bündnispartner

wird so durch Abschreckung und Abwehr bewaffneter Angriffe von außen gesichert.
Deshalb verfügt die Bundeswehr über Kräfte und Mittel, die nach kurzer
Vorbereitungszeit auch an den Grenzen des Bündnisgebietes einsetzbar seien. Ob
und inwieweit sich ändernde, beispielsweise sicherheitspolitische
Rahmenbedingungen und neue Bedrohungen eine Anpassung des Fähigkeitsprofils
erforderlich machten, wird kontinuierlich überprüft. Das Fähigkeitsprofil bestimmt
auch den finanziellen Rahmen für die Bundeswehr. Im Rahmen der jährlichen
Aufstellung der Haushalts- und Finanzpläne des Bundes sind eine Vielzahl von
Finanzbedürfnissen mit den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln in Einklang zu
bringen.
Der Petitionsausschuss erinnert weiterhin daran, dass für die personellen Umfänge
der Bundeswehr die politischen Vorgaben in den Leitlinien zur Neuausrichtung der
Bundeswehr vom 4. April 2012 maßgeblich sind. Mit der Neuausrichtung wird die
Bundeswehr konsequent auf das veränderte sicherheitspolitische Umfeld zu Beginn
des 21. Jahrhunderts ausgerichtet. Zugleich werden ihre Strukturen demografiefest
und ihre Fähigkeiten dauerhaft finanzierbar. Eine Vergrößerung der Streitkräfte zur
Beilegung der aktuellen Krim-Krise ist keine geeignete Maßnahme zur Lösung dieses
Konfliktes. In der heutigen Zeit gilt es, militärische Auseinandersetzungen zu
vermeiden. Vorrangig soll auf politisch-diplomatische Lösungen zurückgegriffen
werden.
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Entscheidung, die
Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes zum 1. Juli 2011 auszusetzen, das
Ergebnis eines durch das Ende des Kalten Krieges ausgelösten sicherheits- und
außenpolitischen Veränderungsprozesses ist. Eine faktische Wiedereinführung der
Wehrpflicht wäre eine auf Dauer angelegte Maßnahme, die keine geeignete Antwort
auf kurz- und mittelfristige außen- und sicherheitspolitische Herausforderungen, wie
beispielsweise die Krim-Krise, darstellt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der geschilderten Sachlage
das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem mit der Petition vorgetragenen
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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