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Situation der Lehrbeauftragten an sächsischen Musikhochschulen

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Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
584 Toetav 422 sees Saksimaa

Petitsioon on edule kaasa aidanud

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Petitsioon on edule kaasa aidanud

  1. Algatatud 2020
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Edu

Petitsioon õnnestus!

29.04.2022 23:01

Liebe Unterstützer*innen,

Der Freistaat geht mit großen Schritten auf den nächsten Doppelhaushalt zu. Wir hoffen natürlich, dass die Erhöhung im letzten Jahr fortgeführt wird. Gleichzeitig setzen wir uns für eine dauerhafte Verbesserung in Form von neuen Stellen und weiteren Honoraranpassungen ein.

Jetzt brauchen wir eure Unterstützung erneut!

Damit wir weiter die Aufmerksamkeit für dieses Thema bekommen, brauchen wir euch. Mit der Kampagne „Faire Lehre“ wollen wir dir Vielfalt der Hochschulakteure und deren Bandbreite visuell darstellen. Unsere neue Homepage www.faire-lehre.de gibt die Möglichkeit, eure Unterstützung mit einem Bild und einem kurzen Statement kundzutun. Schaut mal auf die Seite, ladet ein Foto hoch und gebt eine kleine Anmerkung, warum ihr die Ziele der Initiative unterstützt.

Unser Ziel ist es, mit dieser Collage an die Politik zu treten und für unsere gemeinsamen Interessen einzutreten. Gemeinsam: für eine bessere Lehrstruktur, für die Studierenden, für die Vielfalt und die Musik.

Wir danken euch für eure Unterstützung und wir würden uns freuen, wenn ihr diese Mail an eure Kolleg*innen, Studierenden und sonstige Akteure weiterleitet.

Ihr findet uns auch auf Facebook und Instagram.
www.facebook.com/fairelehre/
www.instagram.com/fairelehre/

Herzliche Grüße,
Sebastian Haas und Kolleg*innen aus Dresden und Leipzig


25.05.2021 08:56

Liebe Unterstützer*in,

vergangene Woche wurde der Doppelhaushalt 2021/22 in Sachsen verabschiedet und wir konnten mit unserer politischen Arbeit einen ersten Erfolg erzielen: für die Lehrbeauftragten an den Musikhochschulen in Leipzig und Dresden stehen in diesem und nächsten Jahr insgesamt 1,5 Mio. € mehr zur Verfügung. Somit kommen wir dem Ziel, eine tatsächlich angemessene Vergütung einen Schritt näher. Wir danken den politischen Entscheidungsträgern für dieses wichtige und richtige Signal.

Wir werden in der kommenden Zeit den Fortgang genauesten verfolgen, um endgültig die Situation der Lehrbeauftragten so zu gestalten, wie dieses Konstrukt ursprünglich gedacht war: zum Wissenstransfer aus der Praxis an die Hochschule von festangestellten Musik*innen. Jede Daueraufgabe gehört in eine Anstellung an der Hochschule und die ergänzenden Lehraufträge müssen entsprechend honoriert werden.

Ich danke für Ihre Unterstützung und wünschen noch eine gute Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Haas


01.02.2021 10:07

Liebe Unterstützer*innen der Petition,

vielen Dank für eure Mithilfe!
Ihr wollt uns noch weiter unterstützen? Mit einem kurzen Clip zum Hashtag fairstattprekär
geben wir unseren Forderungen ein Gesicht. Denn wir sind viele!

Im Koalitionsvertrag unserer derzeitigen Landesregierung sind folgende Eckpunkte formuliert:

„Die gewachsene Personalstruktur, (…) sowie an den Kunst- und Musikhochschulen, überprüfen wir, um Daueraufgaben abzusichern“

„Die Lehrbeauftragten stärken wir als Angehörige der Hochschulen und definieren gemeinsam mit den Hochschulen Honorarrichtlinien und Mindeststandards.“

Der Doppelhaushalt 21/22 in Sachsen soll im Mai verabschiedet werden, aber in den Entwürfen dazu ist nichts enthalten, was dazu beitragen könnte, diese Vorhaben umzusetzen. Wir wollen die Politik beim Wort nehmen.

Seit Jahrzenten ist die Lage in der Lehre prekär: zu wenige Mittelbaustellen, niedrige Honorare und kaum Rechte auf Seiten der Lehrbeauftragten. Es ist überfällig, eine über Jahrzehnte entstandene Unwucht in der kulturellen Bildung an den Musikhochschulen nachhaltig und fair zu beheben.

An den Musikhochschulen decken freiberufliche Pädagogen circa 50% der Lehre. Die Ausnahme an diesen Hochschulen ist nach dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz, dass auch die grundständige Lehre mit freien Lehrern abgedeckt werden kann. Aus Kostengründen führte dieses System in den letzten 30 Jahren zu einer prekären Situation unter hochqualifizierten Lehrenden: zwei Drittel haben neben dem Lehrauftrag keine Festanstellung und ein Drittel geben an, dass der Lehrauftrag ihre Haupteinnahmequelle ist.

Wir wollen das ändern und dazu brauchen wir euch:

Mit dem Hashtag #fairstattprekär wollen wir mit euch zusammen auf die Situation aufmerksam machen. Dazu brauchen wir von euch nur einen kurzen Clip in dem ihr einen Zettel mit diesem Hashtag #fairstattprekär hochhaltet, euren Namen und euer Instrument/Beruf nennt. Auch ein Bild mit dem Zettel ist möglich. Daraus erstellen wir ein Video. Die Vorlage, wie so etwas aussehen kann, findet ihr hier:

#kulturerhalten von Mann,Sieber!
www.youtube.com/watch?v=NoZ_abTA5V4&feature=related#t=5m26

Schickt uns euren Clip bis zum 12.02.21 an fair@sebastianhaas.com und helft uns, nachhaltig die Situation der Lehre an den Musikhochschulen in Sachsen zu verbessern.

Wir bedanken uns jetzt schon für eure Unterstützung.

Herzliche Grüße

Sebastian Haas, Adriana Mladenova, Jörg Lehmann - HfM Dresden
Philipp Scholz, Philip Frischkorn, Christiane Neumann, Kathleen Glose, Karine Shotovna Terterian, Anja-Christine Winkler, Jana Ressel - HMT Leipzig


24.01.2021 08:31

Der Doppelhaushalt wurde am 22.12. im Sächsischen Landtag eingebracht. Die Ausschüsse haben jetzt bis Mitte April Zeit, diesen zu prüfen. Leider ist im bisherigen Entwurf keine Verbesserung für die Lehrbeauftragten zu erwarten. Somit wurde die Petition verlängert.


Neues Zeichnungsende: 11.04.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 578 (419 in Sachsen)


16.11.2020 11:36

Korrektur der Rechtschreibung und Satzzeichen.


Neuer Petitionstext: Bitte handeln Sie jetzt, um den jahrzehntelangen Gestaltungsmissbrauch des Staates in der Rechtsform des Lehrauftrags an sächsischen Hochschulen zu beenden und für eine auskömmliche Honorierung zu sorgen.
Lehrbeauftragte bilden zukünftige Generationen von MusikerInnen, MusiklehrerInnen und LehrerInnen an Schulen aus. Die Bezahlung für dies diese Tätigkeit liegt aber bei nur 20 % im Verhältnis zu den festangestellten Kollegen. Eine soziale Absicherung trotz jahrzehntelanger Tätigkeit erfolgt nicht. Mehr als die Hälfte der Lehre an sächsischen Musikhochschulen wird mit freien Dozenten gedeckt um Kosten auf dem Rücken hochqualifizierter PädagogInnen zu sparen. Nach 30 Jahren Missbrauch von Freiberuflern in Sachsen muss sich diese Situation jetzt ändern! Unterstützen Sie uns für eine nachhaltige Ausbildung unseres kulturellen und pädagogischen Nachwuchs.
Durch die Erteilung eines Lehrauftrags an freie DozentInnen als Verwaltungsakt entsteht ein "öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art". Dieser Umstand erlaubt es den freischaffenden PädagogInnen weder die Verhandlung des Honorars noch greifen die Schutzmechanismen, die in sonstigen Rechtsgeschäften üblich sind.
Die Ansiedlung des Lehrauftrags im Verwaltungsrecht umgeht die Gerichtsbarkeit im Sinne des Arbeitsschutzes und die EU-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge. Wir bitten um dringende Prüfung der aktuellen Rechtslage.
Des Weiteren wird die "Angemessenheit der Honorierung" nach § 66 SächsHSFG bedingt durch die geringe Grundfinanzierung der Hochschulen missachtet, da sich die Angemessenheit singulär an dem Budget der Hochschulen orientiert und nicht im finanziellen Kontext nach einer Vergleichsgruppe wie z.B. in an einem Lehrbeauftragten für besondere Aufgabe (Festanstellung, TVÖD E13). Die grundständige Lehre an Kunst- und Musikhochschulen muss planbar durch Festanstellungen gedeckt werden. Daher muss der Lehrauftrag als Ausnahme ergänzend erfolgen.
Im Rahmen der Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes fordere ich die Streichung des Passus "Mit der Erteilung eines Lehrauftrages wird kein Dienstverhältnis begründet". Die Hochschulen müssen die Pflicht erhalten, einen Vertrag auf "Augenhöhe", also privatrechtlicher Natur zu schließen. Nur somit können faire Arbeitsbedingungen für die über 1000 freischaffende Dozenten in Sachsen erreicht werden. Außerdem muss die Angemessenheit der Honorierung (im Vergleich einer Festanstellung) mit einer verbindlichen Honoraruntergrenze untersetzt werden, um die prekäre Situation an den Hochschulen endlich zu durchbrechen.
Durch eine gesetzliche Vorgabe, den Lehrauftrag nur zur Ergänzung der Lehre einzusetzen, bleiben die Hochschulen flexibel und sichern langfristig die grundständige Lehre durch eine stabile Lehrstruktur an Kunst- und Musikhochschulen ab. Dem pädagogischem Nachwuchs wird somit eine zukunftsfähige Perspektive seines Berufs aufgezeigt.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 57 (42 in Sachsen)


15.11.2020 18:21

Korrektur der Rechtschreibung in den ersten beiden Abschnitten


Neuer Petitionstext: Bitte handeln Sie jetzt, um den jahrzehntelangen Gestaltungsmissbrauch des Staates in der Rechtsform des Lehrauftrags an sächsischen Hochschulen zu beenden und für eine auskömmliche Honorierung zu sorgen.
Lehrbeauftragte bilden zukünftige Generationen von Musiker*innen, Musiklehrer*innen MusikerInnen, MusiklehrerInnen und Lehrer*innen LehrerInnen an Schulen aus. Die Bezahlung für dieses dies Tätigkeit liegt aber bei nur 20 % im Verhältnis zu den festangestellten Kollegen. Eine soziale Absicherung trotz jahrzehntelanger Tätigkeit erfolgt nicht. Mehr als die Hälfte der Lehre an sächsischen Musikhochschulen wird mit freien Dozenten gedeckt um Kosten auf dem Rücken hochqualifizierter Pädagog*innen PädagogInnen zu sparen. Nach 30 Jahren Missbrauch von Freiberuflern in Sachsen muss sich diese Situation sich jetzt ändern! Für Unterstützen Sie uns für eine nachhaltige Ausbildung unseres kulturellen und pädagogischen Nachwuchs Nachwuchs.
Durch die Erteilung eines Lehrauftrags an freie Dozent:innen DozentInnen als Verwaltungsakt entsteht ein "öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art". Dieser Umstand erlaubt es den freischaffenden Pädagog:innen PädagogInnen weder die Verhandlung des Honorars noch greifen die Schutzmechanismen, die in sonstigen Rechtsgeschäften üblich sind.
**Die Die Ansiedlung des Lehrauftrags im Verwaltungsrecht umgeht die Gerichtsbarkeit im Sinne des Arbeitsschutzes und die EU-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge. Wir bitten um dringende Prüfung der aktuellen Rechtslage.**
Rechtslage.
Des Weiteren wird die "Angemessenheit der Honorierung" nach § 66 SächsHSFG bedingt durch die geringe Grundfinanzierung der Hochschulen missachtet, da sich die Angemessenheit singulär an dem Budget der Hochschulen orientiert und nicht im finanziellen Kontext nach einer Vergleichsgruppe wie z.B. in einem Lehrbeauftragten für besondere Aufgabe (Festanstellung, TVÖD E13). Die grundständige Lehre an Kunst- und Musikhochschulen muss planbar durch Festanstellungen gedeckt werden. Daher muss der Lehrauftrag als Ausnahme ergänzend erfolgen.
Im Rahmen der Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes fordere ich die Streichung des Passus "Mit der Erteilung eines Lehrauftrages wird kein Dienstverhältnis begründet". Die Hochschulen müssen die Pflicht erhalten, einen Vertrag auf "Augenhöhe", also privatrechtlicher Natur zu schließen. Nur somit können faire Arbeitsbedingungen für die über 1000 freischaffende Dozenten in Sachsen erreicht werden. Außerdem muss die Angemessenheit der Honorierung (im Vergleich einer Festanstellung) mit einer verbindlichen Honoraruntergrenze untersetzt werden, um die prekäre Situation an den Hochschulen endlich zu durchbrechen.
Durch eine gesetzliche Vorgabe, den Lehrauftrag nur zur Ergänzung der Lehre einzusetzen, bleiben die Hochschulen flexibel und sichern langfristig die grundständige Lehre durch eine stabile Lehrstruktur an Kunst- und Musikhochschulen ab. Dem pädagogischem Nachwuchs wird somit eine zukunftsfähige Perspektive seines Berufs aufgezeigt.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (4 in Sachsen)


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd