Terület: Németország
Egészség

Snus in Deutschland legalisieren!

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutscher Bundestag, Bayerischer Landtag, Bundesverwaltungsgericht
1 323 Támogató 1 278 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

1 323 Támogató 1 278 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2020
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

2021. 09. 07. 22:41

Hallo zusammen,

heute kam per Post die Stellungnahme zur Petition des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag.

Der Petition wurde leider, aus unerklärlichen Gründen nicht entsprochen und somit zurückgewiesen. Es wurde u. A. erwähnt dass Tabak nur zum oralen Gebrauch verwendet werden darf, solange er nur gekaut wird. Es wurde in keinster Weise auf die genannten Argumente eingegangen, welche belegen, dass Snus deutlich weniger gesundheitsschädlich als Zigaretten sind. Die komplette Stellungnahme könnt ihr unten lesen.
Trotzdem vielen Dank an alle die diese Petition unterstützt haben!

Stellungnahme des Petitionsausschusses:

Der Petent fordert in seiner Eingabe die Legalisierung von „Snus“ und ähnlichen „chewing-bags“ in Deutschland. Er begründet sein Anliegen insbesondere damit, dass diese Tabakerzeugnisse eine gesündere Alternative zu Zigaretten seien.

Deutschland ist hinsichtlich des Inverkehrbringens von „Snus“ an die Vorgaben durch EU- Recht gebunden. Nach Artikel 17 der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen (Tabakprodukt-Richtlinie) verbieten die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Gebrauch. Danach ist es verboten, Tabakerzeugnisse, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind, in den Verkehr zu bringen. Dabei ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungagerichtes (BVerwG) nicht die Bezeichnung maßgebend, unter der das Erzeugnis vermarktet wird, sondern seine objektive Zweckbestimmung, d. h. zum Kauen bestimmt sind nur Produkte, die an sich nur gekaut konsumiert werden können (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 3 B 5/20 -, mit weiteren Nachweisen). Die Vorgabe der Tabakprodukt – Richtlinie wurde in § 11 Tabakerzeugnisgesetz umgesetzt.

Eine Ausnahme vom EU-weiten Verbot des Inverkehrbringens besteht aufgrund einer Ausnahmeregelung in dem Beitrittsvertrag für Schweden, Danach darf „Snus" weiterhin in Schweden verkauft werden. Schweden hat allerdings sicherzustellen, dass „Snus" nicht in den anderen EU-Mitgliedstaaten vermarktet wird.

Bei der Revision der Tabakprodukt-Richtlinie wurden die Gründe, die für ein Verbot von Snus" sprechen, neu bewertet, Dabei ist die schädliche Wirkung von Tabak zum oralen Ge- brauch vom Wissenschaftlichen Ausschuss für neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENIHR) der Europäischen Kommission und in Studien bestätigt worden. Angesichts der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Tabak zum oralen Gebrauch, insbesondere der stark aromatisierten und in attraktiven Packungen auf dem schwedischen Markt angebotenen Erzeugnisse, besteht ein Risiko, dass neue Nutzer, darunter junge Leute, mit dem Konsum dieser (und anderer) Tabakerzeugnisse beginnen. Die Industrie bestätigt, dass Tabak zum oralen Gebrauch, wenn er nicht verboten wäre, ein erhebliches Marktpotenzial hätte.

Für die Bundesregierung ist diese Auffassung nachvollziehbar. Die Verringerung des Tabakkonsums und ein möglichst umfassender Schutz vor den damit einhergehenden Gefahren sind vordringliche gesundheitspolitische Ziele, die von der Bundesregierung mit aufeinander abgestimmten präventiven, gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen verfolgt werden. Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen der Tabakprävention besteht darin, den Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen zu verhindern und den Ausstieg aus dem Tabakkonsum zu fördern. Ziel ist es dabei, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die gesundheitlichen Gefahren der Tabakprodukte nachdrücklich vor Augen zu führen und insgesamt auf eine Einschränkung des Konsums von Tabakerzeugnissen, zu denen auch „Snus“ gehört, hinzuwirken. Dies gilt in besonderem Maße für Produkte, die vorrangig auf jüngere Konsumenten abzielen.

Aus diesen Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes kann dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden.


2021. 09. 02. 4:02

Vor zwei Wochen erhielten wir die Nachricht dass die Petition vollständig im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wurde.
Eine Stellungnahme werden wir auf jeden Fall erhalten, was jedoch wohl noch ein bisschen auf sich warten lässt.

Bei weiteren Neuigkeiten werden wir uns sofort melden.


2020. 12. 09. 17:09

Es wurden zwei Rechtschreibfehler in der Beschreibung korrigiert.


Neuer Petitionstext: "Snus" oder "Chewing Bags" ist eine sind rauchfreie Alternative Alternativen zum Zigarettenkonsum. Diese stammt stammen aus Schweden bzw. aus Skandinavien und wurde wurden in den letzten Jahren in Deutschland sehr stark und gerne akzeptiert.
Durch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.05.2020 ([https://www.bverwg.de/120520B3B5.20.0](www.bverwg.de/120520B3B5.20.0)) wurden "Snus" und "Chewing Bags" nun komplett in Deutschland verboten.
Snus ist "Snus" und "Chewing Bags" sind erwiesenermaßen eine deutlich weniger gesundheitsschädlichere Möglichkeit, Möglichkeiten, Nikotin zu konsumieren.
"Insgesamt ist wohl das Schadenspotenzial bei Snus geringer als bei Zigaretten. Und es gibt keine Gefährdung anderer", sagt Philip Bruggmann, Chefarzt für Innere Medizin im Zentrum für Suchtmedizin ([https://www.beobachter.ch/gesundheit/pravention/alternative-zu-zigaretten-ist-snus-weniger-schadlich-als-rauchen](www.beobachter.ch/gesundheit/pravention/alternative-zu-zigaretten-ist-snus-weniger-schadlich-als-rauchen)).
Hierbei werden langzeitige Lungenschäden, lästiger und unangenehmer Rauch sowie viele weitere Dinge, die durch das Verbrennen von Zigarettentabak entstehen, vermieden.
Wir fordern die Legalisierung von Snus in Deutschland!


Neue Begründung: "Snus" oder "Chewing Bags" ermöglichen es auf verbrennenden Tabak zu verzichten. In der Vergangenheit hat haben sich bereits eine Vielzahl an aktiven Rauchern dazu entschieden auf Snus umzusteigen. Dieser Weg sollte weiter verfolgt werden und deshalb setzen wir uns hierfür ein!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 156 (146 in Deutschland)


2020. 11. 24. 9:34

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


2020. 11. 23. 14:01

Ein Schreibfehler wurde nachträglich behoben.


Neuer Petitionstext: "Snus" oder "Chewing Bags" ist eine rauchfreie Alternativen Alternative zum Zigarettenkonsum. Diese stammt aus Schweden und wurde in den letzten Jahren in Deutschland sehr stark und gerne akzeptiert.
Durch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.05.2020 ([https://www.bverwg.de/120520B3B5.20.0](www.bverwg.de/120520B3B5.20.0)) wurden "Snus" und "Chewing Bags" nun komplett in Deutschland verboten.
Snus ist erwiesenermaßen eine deutlich weniger gesundheitsschädlichere Möglichkeit, Nikotin zu konsumieren.
"Insgesamt ist wohl das Schadenspotenzial bei Snus geringer als bei Zigaretten. Und es gibt keine Gefährdung anderer", sagt Philip Bruggmann, Chefarzt für Innere Medizin im Zentrum für Suchtmedizin ([https://www.beobachter.ch/gesundheit/pravention/alternative-zu-zigaretten-ist-snus-weniger-schadlich-als-rauchen](www.beobachter.ch/gesundheit/pravention/alternative-zu-zigaretten-ist-snus-weniger-schadlich-als-rauchen)).
Hierbei werden langzeitige Lungenschäden, lästiger und unangenehmer Rauch sowie viele weitere Dinge, die durch das Verbrennen von Zigarettentabak entstehen entstehen, vermieden.
Wir fordern die Legalisierung von Snus in Deutschland!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 35 (34 in Deutschland)


2020. 11. 23. 11:57

Es wurde um Quellenangaben zu bestimmten Abschnitten gebeten. Diese wurden nun eingefügt.


Neuer Petitionstext: "Snus" oder "Chewing Bags" sind ist eine rauchfreie Alternativen zum Zigarettenkonsum. Diese stammt aus Schweden und wurde in den letzten Jahren in Deutschland sehr stark und gerne akzeptiert.
Durch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.05.2020 ([https://www.bverwg.de/120520B3B5.20.0](www.bverwg.de/120520B3B5.20.0)) wurden "Snus" und Chewing "Chewing Bags" nun komplett in Deutschland verboten.
Snus ist erwiesenermaßen, erwiesenermaßen eine deutlich weniger gesundheitsschädlichere Möglichkeit, Nikotin zu konsumieren. konsumieren.
"Insgesamt ist wohl das Schadenspotenzial bei Snus geringer als bei Zigaretten. Und es gibt keine Gefährdung anderer", sagt Philip Bruggmann, Chefarzt für Innere Medizin im Zentrum für Suchtmedizin ([https://www.beobachter.ch/gesundheit/pravention/alternative-zu-zigaretten-ist-snus-weniger-schadlich-als-rauchen](www.beobachter.ch/gesundheit/pravention/alternative-zu-zigaretten-ist-snus-weniger-schadlich-als-rauchen)).
Hierbei werden langzeitige Lungenschäden, lästiger und unangenehmer Rauch sowie viele weitere Dinge, die durch das Verbrennen von Zigarettentabak entstehen vermieden.
Wir fordern die Legalisierung von Snus in Deutschland!


Neue Begründung: "Snus" oder "Chewing Bags" ermöglichen es, es auf verbrennenden Tabak zu verzichten. In der Vergangenheit hat sich bereits eine Vielzahl an aktiven Rauchern dazu entschieden auf Snus umzusteigen. Dieser Weg sollte weiter verfolgt werden und deshalb setzen wir uns hierfür ein!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 35 (34 in Deutschland)


2020. 11. 23. 10:52

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte geben Sie Quellen für die folgenden Aussagen an:

- Durch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.05.2020 wurden "Snus" und Chewing Bags" nun komplett in Deutschland verboten.

- Snus ist erwiesenermaßen, eine deutlich weniger gesundheitsschädlichere Möglichkeit, Nikotin zu konsumieren. H


2020. 11. 21. 12:17

Es wurde nur ein Rechtschreibfehler in der dazugehörigen Beschreibung geändert.


Neuer Petitionstext: "Snus" oder "Chewing Bags" sind rauchfreie Alternativen zum Zigarettenkonsum. Diese Alternativ stammt aus Schweden und wurde in den letzten Jahren in Deutschland sehr stark und gerne akzeptiert.
Durch einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.05.2020 wurden diese Alterniven "Snus" und Chewing Bags" nun komplett in Deutschland verboten.
Snus ist erwiesenermaßen, eine deutlich weniger gesundheitsschädlichere Möglichkeit, Nikotin zu konsumieren. Hierbei werden langzeitige Lungenschäden, lästiger und unangenehmer Rauch sowie viele weitere Dinge, die durch das Verbrennen von Zigarettentabak entstehen vermieden.
Wir fordern die Legalisierung von Snus in Deutschland!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (10 in Deutschland)


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