Terület: Németország
Társadalmi biztonság

Sofortige Abschiebung ausländischer Salafisten / Islamisten

A petíció címzettje
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
44 144 Támogató 41 314 -ban,-ben Németország

A gyűjtés befejeződött

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2014. 10. 27. 12:20

Noch längere Begründung. Leider werden nur 5000 Zeichen zugelassen.
Neuer Petitionstext: Wir verlangen die Abschiebung aller politischen und dschihadistischen Salafisten ohne deutsche Staatsbürgerschaft in ihre Heimatländer.

Als positives Beispiel
Begründung (Teil 1):
Der Salafismus lehnt offen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Er bekämpft die aufgeklärten und liberalen Werte der europäischen Gesellschaft und vertritt eine faschistoide Kernbotschaft, die sich aus einer extrem engen und buchstabengetreuen Auslegung des Koran zwingend ergibt und in eklatantem Widerspruch zu den unveränderlichen Grundrechtsartikeln des deutschen Grundgesetzes steht. Die salafistische Denkschule bedingt eine Geisteshaltung, die durch Frauenfeindlichkeit, Homophobie, Judenhaß und Intoleranz gegen alle Andersdenkenden geprägt ist. Der politische Salafismus fordert die Einführung der menschenverachtenden Scharia als Rechtssystem und ist bereit, seine Ziele mittels Gewalt durchzusetzen.

Salafisten und andere radikale Islamisten sind demokratischen Debatten und insbesondere ihren religiösen Überzeugungen widersprechenden, rationalen Argumenten nicht zugänglich. Sie lassen sich - in ihren als absolut empfundenen Ansichten - durch nichts von ihrer Einstellung abbringen. Sie folgen einer religiös motivierten Ideologie und sind überzeugt, im Besitz absoluter Wahrheit zu sein, die sie in den von Allah unveränderlich und zeitlos diktierten Bestimmungen des Korans erkennen und die folglich durch diesseitige Argumente nicht widerlegt werden könne.

Sofern salafistisches Gedankengut nur als radikale Strömung innerhalb des Islam zutage tritt und hieraus weder Missionstätigkeit noch aggressive Versuche zur Bevormundung Anders- bzw. “Un-“Gläubiger resultieren, mag dies im Rahmen der verfassungsmäßigen Religionsfreiheit noch hingenommen werden. Beispiele für eine solche “gemäßigte” (das heißt hier: lediglich in der Wahl der Methoden friedlicheren) Geisteshaltung sind die auch in Deutschland vereinzelt aktiven Anhänger des Wahabismus. Zwar verfolgen sie in vielem identische, einst sogar noch radikalere, Ziele wie der Salafismus; sie treten im Gegensatz diesem jedoch weder militant noch subversiv in Erscheinung. Allerdings ist der Übergang hin zu extremistischen Kreisen fließend; von einer religiösen Beschäftigung mit strengkonservativen islamistischen Thesen hin zu salafistischen Gruppierungen, die deren Umsetzung im Hier und Jetzt mit allen Mitteln zu verwirklichen trachten, ist es oftmals nicht weit, wie auch von Experten und namhaften Islamwissenschaftlern nachgewiesen wurde.

Beim Begriff Salafismus selbst muß dabei gleichwohl differenziert werden in sogenannte “Puristen”, also fundamentalistische Theoretiker, die die reine Lehre des Koran auf lediglich religiösem Weg transportieren und für den “wahren Glauben” unter Muslimen eintreten; weiterhin in die Gruppe des politischen Salafismus, der auf politischem Wege (etwa durch Parteien) die Gesellschaftsordnung umzugestalten versucht; und schließlich den dschihadistischen Salafismus, der zum “Heiligen Krieg” gegen alle Ungläubigen aufruft und die Errichtung eines islamischen Gottesstaates mit Gewalt zu erzwingen sucht.

In Deutschland ist in immer bedrohlicherem Maße zu beobachten, dass die dschihadistischen Salafisten (d.h. jene salafistischen Zirkel, die kompromißlos und gewaltsam agieren) aktiv Gleichgesinnte in der Öffentlichkeit anwerben, dass sie außerhalb der islamischen Gemeinde und deren Instituten (Moscheen, Gebetskreisen, Gemeinden) über öffentliche Demonstrationen, Kundgebungen und als Vereine (“LIES”) getarnte Missionsbewegungen aktiv versuchen, andere Menschen zu beeinflussen oder gar in deren Freiheitsrechten zu beschränken (“Sharia-Polizei”). Sie lassen keinen Zweifel daran, dass sie ihre Glaubensinhalte über die Gültigkeit der staatlichen Gesetze (auch das Grundgesetz) erheben und über die Grundregeln der Gesellschaft, in der sie leben, nicht akzeptieren. Ihre Aktivitäten dürfen hierbei keineswegs als “Aufklärungsarbeit”, etwa durch kostenlose Koran-Verteilaktionen, verharmlost werden; ihr Ziel ist die Abschiebung des Abschaffung von Demokratie und Glaubensfreiheit und die Errichtung eines weltumspannenden Gottesstaates. Sofern in der vorliegenden Petition bzw. Ihrer Begründung von gewaltbereiten oder gewalttätigen Salafisten Erhan A. die Rede ist, ist darunter diese letzte, zahlenmäßig bedeutsamste (s.u.) Gruppierung innerhalb der salafistischen Szene zu nennen (www.spiegel.de/politik/deutschland/bayern-will-salafisten-erhan-a-aus-kempten-abschieben-a-995249.html). verstehen. Neue Begründung: Der Salafismus lehnt offen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Er bekämpft die aufgeklärten und liberalen Werte der europäischen Gesellschaft und vertritt eine faschistoide Kernbotschaft, die sich aus einer extrem engen und buchstabengetreuen Auslegung des Koran zwingend ergibt und in eklatantem Widerspruch zu den unveränderlichen Grundrechtsartikeln des deutschen Grundgesetzes steht. Die salafistische Denkschule bedingt eine Geisteshaltung, die durch Frauenfeindlichkeit, Homophobie, Judenhaß und Intoleranz gegen alle Andersdenkenden geprägt ist. Der politische Salafismus fordert die Einführung der menschenverachtenden Scharia als Rechtssystem und ist bereit, seine Ziele mittels Gewalt durchzusetzen.

Salafisten und andere radikale Islamisten sind demokratischen Debatten und insbesondere ihren religiösen Überzeugungen widersprechenden, rationalen Argumenten nicht zugänglich. Sie lassen sich - in ihren als absolut empfundenen Ansichten - durch nichts von ihrer Einstellung abbringen. Sie folgen einer religiös motivierten Ideologie und sind überzeugt, im Besitz absoluter Wahrheit zu sein, die sie in den von Allah unveränderlich und zeitlos diktierten Bestimmungen des Korans erkennen und die folglich durch diesseitige Argumente nicht widerlegt werden könne.

Sofern salafistisches Gedankengut nur als radikale Strömung innerhalb des Islam zutage tritt und hieraus weder Missionstätigkeit noch aggressive Versuche zur Bevormundung Anders- bzw. “Un-“Gläubiger resultieren, mag dies im Rahmen der verfassungsmäßigen Religionsfreiheit noch hingenommen werden. Beispiele für eine solche “gemäßigte” (das heißt hier: lediglich in der Wahl der Methoden friedlicheren) Geisteshaltung sind die auch in Deutschland vereinzelt aktiven Anhänger des Wahabismus. Zwar verfolgen sie in vielem identische, einst sogar noch radikalere, Ziele wie der Salafismus; sie treten im Gegensatz diesem jedoch weder militant noch subversiv in Erscheinung. Allerdings ist der Übergang hin zu extremistischen Kreisen fließend; von einer religiösen Beschäftigung mit strengkonservativen islamistischen Thesen hin zu salafistischen Gruppierungen, die deren Umsetzung im Hier und Jetzt mit allen Mitteln zu verwirklichen trachten, ist es oftmals nicht weit, wie auch von Experten und namhaften Islamwissenschaftlern nachgewiesen wurde.

Beim Begriff Salafismus selbst muß dabei gleichwohl differenziert werden in sogenannte “Puristen”, also fundamentalistische Theoretiker, die die reine Lehre des Koran auf lediglich religiösem Weg transportieren und für den “wahren Glauben” unter Muslimen eintreten; weiterhin in die Gruppe des politischen Salafismus, der auf politischem Wege (etwa durch Parteien) die Gesellschaftsordnung umzugestalten versucht; und schließlich den dschihadistischen Salafismus, der zum “Heiligen Krieg” gegen alle Ungläubigen aufruft und die Errichtung eines islamischen Gottesstaates mit Gewalt zu erzwingen sucht.

In Deutschland ist in immer bedrohlicherem Maße zu beobachten, dass die dschihadistischen Salafisten (d.h. jene salafistischen Zirkel, die kompromißlos und gewaltsam agieren) aktiv Gleichgesinnte in der Öffentlichkeit anwerben, dass sie außerhalb der islamischen Gemeinde und deren Instituten (Moscheen, Gebetskreisen, Gemeinden) über öffentliche Demonstrationen, Kundgebungen und als Vereine (“LIES”) getarnte Missionsbewegungen aktiv versuchen, andere Menschen zu beeinflussen oder gar in deren Freiheitsrechten zu beschränken (“Sharia-Polizei”). Sie lassen keinen Zweifel daran, dass sie ihre Glaubensinhalte über die Gültigkeit der staatlichen Gesetze (auch das Grundgesetz) erheben und über die Grundregeln der Gesellschaft, in der sie leben, nicht akzeptieren. Ihre Aktivitäten dürfen hierbei keineswegs als “Aufklärungsarbeit”, etwa durch kostenlose Koran-Verteilaktionen, verharmlost werden; ihr Ziel ist die Abschaffung von Demokratie und Glaubensfreiheit und die Errichtung eines weltumspannenden Gottesstaates. Sofern in der vorliegenden Petition bzw. Ihrer Begründung von gewaltbereiten oder gewalttätigen Salafisten die Rede ist, ist darunter diese letzte, zahlenmäßig bedeutsamste (s.u.) Gruppierung innerhalb der salafistischen Szene zu verstehen. (Teil 2)

Von diesen gewaltbereiten Salafisten geht eine zunehmende öffentliche Bedrohung aus, wie sich zuletzt bei “Demonstrationen” gegen Synagogen und teilweise bewaffnete Provokationen bei angeblichen “Gegendemonstrationen” gegen jesidische und kurdische Kundgebungen wiederholt zeigte. Der hiesige gewaltbereite Salafismus unterstützt unverblümt und explizit die Eroberungen des “Islamischen Staates” zur Errichtung eines islamischen “Kalifats”, dessen Gemeinwesen ausschließlich nach streng ausgelegten Regeln des Korans aufgebaut sein soll; er verharmlost und rechtfertigt die unzähligen barbarischen Greuel und alltäglichen Menschenrechtsverletzungen durch die verbrecherischen Krieger des IS, deren ausländische Söldner weltweit zuvor durch salafistische Aktivitäten rekrutiert und radikalis radikalisiert wurden. Die salafistischen Zielsetzungen sind mit denen des IS weitgehend identisch. Finanziell, personell und ideell gibt es einen regen und wachsenden Strom an Unterstützung für den IS - insbesondere durch deutsche Salafisten (s.u.).

Die hohe Zahl vom Verfassungsschutz dauerhaft observierter Terrorverdächtiger und die seit Jahren konstant gestiegene Wahrscheinlichkeit eines terroristischen Anschlags auch auf deutschem Boden durch Täter aus der salafistischen Szene beweisen, welche außerordentliche Bedrohung der öffentlichen Sicherheit der Bundesrepublik aus dem salafistischen Milieu mittlerweile erwächst. Salafistische Agitatoren und Hetzer erreichen hierbei auch durch geschickte Nutzung der sozialen Netzwerke erhebliche Reichweiten, die ihrer zersetzenden Botschaft eine nicht zu unterschätzende Breitenwirkung verleihen. Haßprediger wie Sven Lau, Pierre Vogel und vor allem der intensiv vom Verfassungsschutz beobachtete Silvio K. Aus Sachsen, der offen zu hiesigen Terroranschlägen aufruft, sind prominente Beispiele mehr oder minder unverhohlen Propaganda für den IS, die deren Greuel als gottgefällige Handlungen verherrlichen und durch ihre “Arbeit” Nachschub an Terroristen und Dschihadisten generieren..
Laut Erkenntnissen des Verfassungsschutzes hat sich infolge der zunehmend professionell und durch hochorganisierte Vernetzung betriebenen, aggressiven Missionstätigkeit die Zahl der Salafisten in Deutschland binnen weniger Jahre mehr als verdreifacht; ihre Zahl - ohne Einrechung einer beträchtlichen Dunkelziffer und noch um ein Vielfaches größeren Sympathisantenszene - beträgt inzwischen über 6.300 Personen, bei stark steigender Tendenz. Es wird für Anfang 2015 mit 7.000 Salafisten gerechnet. Wie groß der gewaltbereite und extrem radikalisierte Anteil darunter ist, läßt sich aus der enormen Zahl von geschätzten über 450 (laut Erkenntnissen des Verfassungsschutzes) bereits aus Deutschland ins syrische und z.T. nordirakische Kriegsgebiet ausgewanderten Unterstützern des IS ersehen, bei denen es sich fast ausschließlich um Salafisten handelt. Die von diesem “Terror-Emigranten” dort verübten Selbstmordattentate zählen zu den mörderischsten und für die Zivilbevölkerung verlustreichsten Attentaten überhaupt, was das massive Gewaltpotential infolge der salafistischen Indoktrination auf deutschem Staatsgebiet unter Beweis stellt.

Es sind insbesondere Konvertiten und durch Missionstätigkeit neu hinzugewonnene Mitglieder, die hierbei am radikalsten und rücksichtslosesten agieren, als wollten sie sich in ihrer neuen geistigen Umgebung als besonders rechtgläubig und schonungslos beweisen. Dies betrifft sowohl die aus den Reihen gemäßigt-islamischer Bevölkerungsschichten mit Migrationshintergrund als auch die unter den autochtonen Deutschen neu angeworbenen Personen. Meist handelt es sich um im privat, in der Ausbildung oder beruflich gescheiterte Existenzen, die sich deklassiert oder als Außenseiter fühlen, meist unterdurchschnittlich gebildet sind und somit eine hohe Affinität für die einfachen, strikten Denkschablonen und religiösen Lebensvorschriften des Salafismus aufbringen. Ihr Handeln wird von Insidern als meist extrem gewaltbereit und besonders unkritisch gesehen.

Unter den aktiven gewaltbereiten Salafisten ist ein hoher Prozentsatz ausländischer Staatsangehöriger, über welche die Vernetzung mit gleichgesinnten Gemeinschaften und Zellen im Ausland betrieben wird.
Die vorliegende Petition fußt auf der grundsätzlichen Überlegung, der deutsche Staat möge gegen explizit und nachweislich gewaltbereite, kriminelle und politischer Salafisten weitaus konsequenter und härter vorgehen; d.h. solche, die

- in der Vergangenheit bereits durch einschlägige Straftaten in Erscheinung getreten und rechtskräftigt verurteilt worden sind, insbesondere durch Vorbereitung terroristischer Handlungen, Verstoß gegen das Waffengesetz, körperliche Gewalt gegen Staatsorgane oder zivile Demonstranten;

- die vorgenannten Delikte im Zuge ihrer salafistischen Missionstätigkeit konkret verüben;

- Straftaten nach §130 StGB (Volksverhetzung) begehen, zur Unterstützung des IS aufrufen und durch öffentliche Verlautbarungen die im Grundg


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