Borgerrettigheder

Sofortige Aufhebung des Einreiseverbots nach M-V für Grundstückseigentümer, Zweitwohnsitzinhaber,...

Petitionen behandles
Land MV - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV
2.314 Støttende 222 i Mecklenburg-Vorpommern

Behandlingstiden er udløbet

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  1. Startede 2021
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt den 27-05-2021
  4. Dialog
  5. Mislykket

02.04.2024 02.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team



10.09.2021 00.33

Vis dokumentet

Am Samstag bekamen wir erneut Post vom Petitionsausschuss des Landtag M-V.
Auf unsere Erwiderung vom 13.07.21 wurde das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit erneut um Stellungnahme gebeten.
In der Stellungnahme des Ministeriums wurde auf keinen einzigen Punkt unserer Erwiderung eingegangen. Beide Parteien (CDU & SPD) versprechen uns auf ihren Wahlveranstaltungen und -plakaten, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und darauf einzugehen. Stattdessen wird man mit einem einzigen Satz abgefertigt:

„Aus Sicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit bedürfe es zu dem Ihnen mit Schreiben vom 07.06.2021 übersandten Inhalt der Stellungnahme des Ministeriums keiner weiteren Ausführung.“

Wir haben somit bis heute von der Landesregierung M-V noch keinen evidenzbasierten Nachweis erhalten, aus dem ersichtlich ist, dass Zweitwohnsitzinhaber in einem solchen Maße das Infektionsgeschehen negativ beeinflussen, dass kein anderes Mittel als das Rausschmeißen und Aussperren aus M-V und von ihrem Eigentum zur Verfügung stand.

Es kann einfach nicht sein, wie auf eine derart arrogante Art und Weise mit dem Bürger und seinen Anliegen umgegangen wird. Jeder von uns hätte Verständnis für die Maßnahme des Einreiseverbots gehabt, wäre sie erforderlich, begründet, und alternativlos gewesen. Kein anderes Bundesland hat 2021 noch einmal ein Einreiseverbot für Bürger verhängt, die einen weiteren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben. Nur die Landesregierung in Mecklenburg – Vorpommern ist nach wie vor der Meinung, dass das Aussperren von 38000 Menschen, von denen nur ein Bruchteil ihr Eigentum selbst nutzt und regelmäßig dorthin pendelt, gerechtfertigt war. In den Begründungen zu den verhängten Maßnahmen ging es der Landesregierung immer darum die Mobilität einzuschränken und in unserem speziellen Fall des Einreiseverbots wurde immer wieder betont, die Maßnahme sei alternativlos. Weshalb wurde die Mobilität der Einwohner MV`s nicht eingeschränkt ? Hier wurde mit zweierlei Maß gemessen und vermutlich aus wahltaktischen Gründen billigend eine ungerechte Regelung in Kauf genommen.

Unsere Petition wird nun an die vom Petitionsausschuss beauftragten Abgeordneten zur Prüfung übergeben. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird dann Grundlage für die Beschlussempfehlung des Petitionsausschuss an den Landtag sein. Der Landtag wird uns dann über den Beschluss zu unserer Angelegenheit unterrichten. Es bleibt also zu hoffen, dass die beauftragten Abgeordneten zumindest eine eigene Sichtweise auf das Problem haben.


28.07.2021 10.42

Vis dokumentet

Nachdem das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit dem Petitionsausschuss seine Stellungnahme zu unserer Petition vorgelegt hat, wurde uns Gelegenheit gegeben, unsere Sicht auf die Darstellung der Behörde zu erwidern.
Das haben wir natürlich gemacht und hoffen, dass der Petitionsausschuss unser Antwortschreiben mit zur Entscheidungsfindung heranzieht!
Da der nächste Petitionsausschuss im Landtag erst neu zusammengesetzt frühestens im November zusammenkommt, wird über unsere Petition auch erst ab dann entschieden. Unser Antwortschreiben wird aber jetzt schon an das Gesundheitsministerium weitergeleitet und wir erhalten vermutlich auch vor November darauf noch eine Reaktion.


06.07.2021 11.05

Vis dokumentet

Der Petitionsausschuss des Landtags MV hat das Gesundheitsministerium um Stellungnahme gebeten und uns diese jetzt zukommen lassen.
Wie leider zu erwarten war, wurden die Maßnahmen der Landesregierung, also auch das Einreiseverbot für Nebenwohnsitzinhaber, als richtig und verhältnismäßig eingeschätzt.
In der Stellungnahme heißt es, "Die Maßnahme sei geeignet, das lnfektionsgeschehen weiterhin einzudämmen. lhre Eignung zur Verhinderung möglicher Kontakte mit anderen Personen sowie zur Einschränkung der Mobilität und damit zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Corona-Virus stehe außer Frage. Andere gleich geeignete und dabei mildere Mittel zur Begegnung des lnfektionsrisikos seien nicht ersichtlich. Der verfolgte Zweck stehe auch nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs. Die Grundrechte der betroffenen Bürger (Artikel 1'1 und Artikel 14 Grundgesetz,
sofern der Betroffene Eigentümer der Nebenwohnung sei) würden nicht unbeschränkt gelten, sondern unterlägen dem Gesetzesvorbehalt. Die drohenden Gefahren bei der sich entwickelnden Verschärfung des lnfektionsgeschehens,
insbesondere hinsichtlich der Überforderung des Gesundheitswesens, würden hierbei die in Rede stehenden Grundrechte auf Freizügigkeit im ganzen
Bundesgebiet und uneingeschränkte Nutzung des Eigentums überwiegen. Der Umstand, dass es sich hierbei um nicht zwingend erforderliche sowie notwendige
Mobilität von Personen handele, müsse ebenfalls berücksichtigt werden.“ ...

Jetzt haben wir die Möglichkeit, in den nächsten vier Wochen eine Erwiderung zu formulieren, erst dann wird der Petitionsausschuss einen abschließenden Standpunkt formulieren. Wir werden also nochmal unsere Argumente zusammentragen...


22.06.2021 22.41

Kostenkalkulation der Verfahren:

Der Zielwert von EUR 15.000 ist kalkuliert für das Verfahren bis zum BVerwG Leipzig. Die Prozesskosten für die erste Instanz werden zwischen knapp EUR 3000 und EUR 7000 liegen, abhängig davon, wie hoch der Streitwert angesetzt wird.

Hier eine kurze Auflistung der zu erwartenden Kosten:

Streitwert EUR 5.000,00: Gesamtkosten vorauss. EUR 2.756,38 (RAe jeweils EUR 1.136,69, Gerichtskosten EUR 483,00)
Streitwert EUR 10.000,00: Gesamtkosten vorauss. EUR 4.937,30 (RAe jeweils EUR 2.069,65, Gerichtskosten EUR 798,00)
Streitwert EUR 25.000,00: Gesamtkosten vorauss. EUR 7.104,94 (RAe jeweils EUR 2.935,97, Gerichtskosten EUR 1.233,00) usw.

Es ist nicht vorhersehbar, wie hoch das Gericht den Streitwert ansetzen wird. Laut unserer Anwältin gab es von EUR 5.000 bis EUR 50.0000 schon alles in vergleichbaren Verfahren bei einem Antragsteller.

Da das Hauptsacheverfahren beim OVG Greifswald vor dem gleichen verhandelt wird, wie auch beim abgewiesenen Eilantrag, gehen wir nicht von einem anderen Ergebnis aus und rechnen fest mit einer weiteren Instanz. Für das Einreichen der Unterlagen beim BVerwG nach Scheitern vor dem OVG hat unsere Anwältin nur eine Frist von 4 Wochen, was für eine erneute Sammelaktion zu kurz wäre. Deshalb haben wir uns für den Zielwert von EUR 15.000 entschieden.

Sollte Geld nicht verbraucht werden, was bei einem eher unwahrscheinlichen Erfolg vor dem OVG der Fall wäre, würden wir das nicht verbrauchte Geld für ein Projekt in der Kinder- und Jugendhilfe in MV spenden.


17.06.2021 01.00

Liebe Mitstreiter, wie angekündigt bereiten wir nun die nächsten juristischen Schritte vor, damit sich das Einreiseverbot gegen Zweitwohnsitzinhaber und Grundstückseigentümer in MV in Zukunft nicht wiederholt. Es geht darum, unseren Status und unsere Rechte zu stärken und den sog. "Zweitwohnsitz" rechtlich mit einem Hauptwohnsitz gleichzustellen. Deshalb brauchen wir nun Ihre Unterstützung, um in einem Hauptsacheverfahren die aus unserer Sicht unrechtmäßigen Regelungen überprüfen zu lassen und einer Wiederholungsgefahr grundsätzlich entgegenzuwirken. Viele von Ihnen haben bereits Ihre finanzielle Unterstützung für die damit verbundenen Kosten angeboten. Daher haben wir jetzt auf betterplace.me eine Spendenplattform eingerichtet, über welche Sie Ihren Beitrag überweisen können. Wie schon bei unserer Petition habe ich mich bereit erklärt, Ihre Spenden vertrauensvoll für unsere Zwecke zu verwalten und mich als Antragsteller für das Hauptsacheverfahren zur Verfügung zu stellen. Erst wenn die Kosten für die weiteren Instanzen (Hauptsache OVG Greifswald, BVerwG Leipzig) in Höhe von max. 15.000€ zusammen sind, wird unsere Anwältin der Kanzlei Kleist das Verfahren anschieben. Wie immer bei solchen Spenden-Aktionen weisen wir darauf hin, dass auch kleine Beträge helfen. In der Masse können wir dann viel erreichen und so dafür sorgen, dass sich diese Verordnungswillkür der Landesregierung M-V nicht wiederholt. Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung! Jetzt muss es weiter gehen!
Sie finden die Spendenaktion unter:
www.betterplace.me/zweitwohnsitz-in-mv


14.06.2021 22.20

Nach etwas über 2 Wochen wurde uns nun der Empfang der Petition bestätigt. Der weitere Ablauf ergibt sich - hoffentlich - gemäß "Verfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern" Artikel 10 (Petitionsrecht):
"Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. In angemessener Frist ist ein begründeter Bescheid zu erteilen."


14.06.2021 00.09

Lieber Mitstreiter,
in den letzten Tagen und Wochen erreichten uns mehrere Anfragen zum Thema Einbehalt bzw. Rückforderung der Zweitwohnsteuer für die Zeit des Einreiseverbots. Wir haben unsere Experten gebeten, uns einen Formulierungsvorschlag für die Reduzierung der Zweitwohnsitzsteuer aufzusetzen, den Sie nun an Ihr jeweiliges Amt senden können. Auch hier gilt wieder: Je mehr Leute sich beteiligen, umso aussichtsreicher. Auf jeden Fall muss klar werden, dass wir uns nicht damit zufrieden geben (bis auf weiteres...) wieder in unser Eigentum zu können. Es muss eine prinzipielle Regelung geben! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um einen Mustervorschlag handelt, für den keine rechtliche Gewähr übernommen wird. Noch fehlen Präzedenzfälle.
Falls jemand von Verfahren dazu weiß, bitte das Wissen dazu teilen oder uns kontaktieren!
Hier die Formulierungshilfe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich für den Zeitraum vom 19. April 2021 bis 27. Mai 2021

Antrag auf Erlass der Zweitwohnsteuer aus Billigkeitsgründen.
Aufgrund der Regelung in § 5 Corona-LVO M-V war es mir als Zweitwohnsitzinhaber und Grundstückseigentümer verwehrt, Zugang zu meinem Eigentum und Zweitwohnsitz zu erhalten und diesen demzufolge auch zu nutzen.
Für mich liegt unstreitig der Steuertatbestand für die Zweitwohnsteuer vor, denn wir vermieten in der Regel/überhaupt nicht. Vorliegend wurde in der Einreiseverbotszeit jegliche Nutzung durch einen staatlichen Eingriff unmöglich gemacht. Weder ich als Eigentümer noch meine Familie konnte unser Eigentum aufsuchen. Es konnte nicht (vorübergehend) vermietet oder Freunden zur Verfügung überlassen werden. Wenn uns der Staat das Wohnen untersagt, kann logischerweise auch keine Zweitwohnsteuer anfallen.
Denn besteuert wird das Innehaben einer Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. "Innehaben" einer Wohnung ist ein unbestimmtes Merkmal innerhalb der Zweitwohnungssteuersatzung. "Innehaben" ist dann gegeben, wenn jemand Eigentümer einer Wohnung ist und diese nicht nur Kapitalanlage ist. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer/Nutzer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung hat und andere von deren Nutzung ausschließen kann. Während der Zeit des Einreiseverbots nach Mecklenburg-Vorpommern fehlte mir aber die tatsächliche Verfügungsgewalt.
Es ist rechtlich unzulässig, dass der Staat das „Innehaben“ der Wohnung besteuert, gleichzeitig dieses „Innehaben“ durch Zwangsmaßnahmen verbietet.
Ein weiteres Argument gegen die Erhebung der Steuer für den Quarantänezeitraum ergibt sich aus der Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnsteuer, nämlich die theoretisch erzielbaren Mieteinnahmen. Weil in dieser Zeit keine Mieteinkünfte erzielt werden konnten, muss für diesen Zeitraum zwingend auch die Zweitwohnsteuer entfallen.
Die Zweitwohnsteuer wird auch damit begründet, dass Zweitwohnbesitzer die Infrastruktur ihrer Gemeinde in Anspruch nehmen. In der Zeit des staatlich verordneten Einreiseverbots war es aber unmöglich, Einrichtungen dieser Art zu nutzen. Auch aus diesem Grund entfällt für den entsprechenden Zeitraum der Anspruch auf Zahlung der Zweitwohnsteuer.
Die höhe der Reduzierung ergibt sich aus dem Betrag der jährlichen Zweitwohnungssteuer [EUR ], geteilt durch 365 Tage x Anzahl der Tage des Einreiseverbots (39 Tage), mithin bei mir [EUR …].
Mit freundlichen Grüßen

+++


27.05.2021 19.24

Liebe Mitstreiter, liebe Unterstützer,

ab Freitag, den 28. Mai 2021 wird uns der Zugang zu unserem Eigentum wieder gewährt. Sicherlich geht es den Meisten von Ihnen dabei ähnlich wie uns - so richtig Freude darüber will nicht aufkommen. Zum einen dämpfen die Ärgernisse der letzten Wochen die Stimmung und zum anderen gibt es nach wie vor keine Absicherung dagegen, dass uns die Einreise im Herbst möglicherweise wieder verboten wird.
Deshalb bereiten wir gerade die nächsten Schritte vor (Hauptsacheverfahren), um über den Rechtsweg eine Änderung in der Gesetzeslage zu erwirken. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.

Jetzt noch eine Bitte: Wenn Sie morgen oder in den nächsten Tagen nach Wochen der Abwesenheit wieder auf Ihr Grundstück, in Ihr Haus oder in Ihre Wohnung fahren, dokumentieren Sie doch bitte für uns alles, was sich im Zusammenhang mit dem Einreiseverbot dort verändert hat, also z.B. kniehoher Rasen, wucherndes Unkraut, vertrocknete Kübelpflanzen, Schäden… aber auch Kurioses. Machen Sie bitte Fotos oder auch kurze Videoclips und senden dieses Material an untenstehende Upload-Adresse. Wir wissen noch nicht ganz genau, wie wir das Material weiter verarbeiten, ob nur für eine gerade entstehende Website oder einen Film. Aber es wäre schade, wenn diese Bilder verloren gingen!

Upload-Zugang über:  www.zweitwohnsitz-uploads.tk

Passwort: zweitwohnsitz

Bitte den Ordner und auch Ihre Dateien so benennen, dass wir sie später auch zuordnen können!

Mit herzlichen Grüßen

Jens Kröger, Pierre le Page und Susanna Poldauf

Rückfragen an zweitwohnsitzinmv@fastmail24.de


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