Terület: Németország
A Sofortige Ausstellung eines Reisedokumentes zur Heimreise mit einem in Kenia adoptierten Kind. petíció képe
Család

Sofortige Ausstellung eines Reisedokumentes zur Heimreise mit einem in Kenia adoptierten Kind.

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A petíció címzettje
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1 064 Támogató

A beadványt elutasították.

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  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

2014. 08. 10. 12:03

Hallo
Die Petition ist eingereicht. Es wird wohl eine Weile dauern, bis Stellungnahmen eingehen.
Wer sich weiterhin über die Entwicklung informieren will, erfährt alles über meine neue Internetseite:
kenia-adoption.jimdo.com
Dort wird der gesamte Briefwechsel nachzulesen sein.Es gibt bereits jetzt schon einiges zu Lesen. Es wird bestimmt noch spannend.
Bitte die Internetadresse an Interessierte weitergeben, diese Email erhalten nur Unterzeichner, welche auf Ihre Unterschriftenbestätigung geantwortet haben. Das waren leider nur ca. 50%.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Herz


2014. 08. 03. 10:37

Liebe UnterstützerInnen

Wow, wir haben die 1000 Marke geknackt!
Ich danke allen von Herzen, die dazu beigetragen haben.

Da ich nur jetzt einmalig eine Email an alle senden kann, möchte ich noch 3 Punkte ansprechen,
Rückmeldungen an mh@ds-datasoft.de:

1.Ich sammle Daten über Erfahrungen mit Auslandsadoptionen für eine Statistik. Dazu habe ich folgende Fragen an Adoptiveltern:
- Welches Heimatland?
- Welches Verfahren?
- Wie lange dauerte der Prozess? Wann?
- Wie lange war der Aufenthalt im Heimatland?
- Wer noch auf etwas Besonderes verweisen will, auch positive Unterstützung von dritter Seite, kann ja noch ein paar Worte dazu schreiben.
Ich freue mich über jede Antwort, streng vertraulich!

2.Aktueller Stand unserer Adoption:
Wir erwarten diese Woche das Gerichtsurteil. Danach benötigen wir die Original-Geburtsurkunde für die Adoptionsurkunde, welche für den Passantrag benötigt wird.
Wir haben die Geburtsurkunde Mitte März zeitgleich mit einer anderen Familie bei der deutschen Botschaft zur Vorab-Prüfung eingereicht.
Die andere Geburtsurkunde kam vor über 2 Monaten geprüft zurück. Wir haben unsere vor 3 Wochen zurückgefordert und es ist nicht absehbar, wann wir diese zurück erhalten werden.

3.Wir haben einen Brief an BM Dr. Steinmeier geschrieben, hier stark gekürzt (wer den ganzen Brief will, bitte Email an mich):

Ich wende mich mit diesem Brief an Sie ... Ich kann das Verhalten der Botschaft in Nairobi für die Bearbeitung...
nicht hinnehmen und erbitte Ihre Unterstützung. Die Regierung hat sich ... verpflichtet:

"Familienfreundlichkeit verankern wir als Leitprinzip der Gesetzgebung und exekutiven Handelns".

Das Verhalten der Botschaft steht aber im krassen Gegensatz dazu. Die ... Botschaft beansprucht 2-6 Monate für die Ausstellung eines Passes ...
Die Botschaft scheint über die verwaltungsjuristischen Vorschriften vollkommen den Blick für die sozialen Maßstäbe und die Verhältnismäßigkeit ihres Handelns verloren zu haben.
...
Zum Hintergrund:
...
Entsprechend dem Haager Übereinkommen spricht das oberste Familiengericht in Kenia die Adoption rechtsgültig auch für Deutschland aus. ...
Die Rückreise ... nach Europa dauert für Deutsche 2 bis 6 Monate, ...
Deutschland und Kenia sind beide Vertragsstaaten des Haager Adoptionsabkommens ... Das Abkommen sieht unter anderem vor:
-...
- dass die zentralen Behörden beider Staaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Bewilligung der Ausreise des Kindes aus dem Heimatstaat sowie der
Einreise in den Aufnahmestaat und des ständigen Aufenthalts dort zu erwirken (§18),
- Rechtssicherheit zwischen dem Herkunftsstaat und dem Aufnahmestaat zu schaffen (§23),
- dass die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten in Adoptionsverfahren mit der gebotenen Eile handeln (§35).

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen ... eingereicht wurden, beansprucht die Botschaft weitere 2-6 Monate zur Prüfung der Dokumente...
Es wird hier unterschieden zwischen "normalen" Passangelegenheiten und einem Erstpassantrag,...
Während normale Passangelegenheiten mit max. 1 Woche ... Wartezeit bearbeitet werden, sind Termine für Erstpassanträge auf 3-4 Wochen im Voraus ausgebucht...
Hier werden Adoptiveltern gezielt und selektiv nachteilig behandelt und diskriminiert.
Dieses Verhalten empfinde ich als absolut schikanös, vor allem in Hinblick auf folgende Sachverhalte:
- Alle Eltern reisen mit dem adoptierten Kind heim. Dazu gibt es keine Alternative.
...
- Es stimmt, dass die Konformitätsbescheinigung zum Haager Abkommen der kenianischen Behörden einen Formfehler aufweist.
...
Die Unterstellung, die Adoption sei deswegen nicht konform mit dem Haager Abkommen und müsse komplett neu geprüft werden, grenzt an Behördenwillkür.
...
- Die Familien haben keinen verlässlichen Zeitrahmen, um diese lange "Elternzeit" ... in Kenia zu planen, da sich die Botschaft auf keinen Zeitpunkt zum Abschluss der Prüfung festlegen will. ...
- Andere Länder wenden durchaus bürgernahe Lösungen für die Passausstellung an.
Dauer der Aushändigung der kenianischen Dokumente bis zur Rückreise:
Schweden 1 Wcohe
Finnland 1-2 W.
Dänemark 2 W.
Norwegen 2 W.
Italien 2-4 W.
Niederlande 4 W.
...
Ich bitte Sie hiermit:
- Handeln Sie im Sinne des Koalitionsvertrages:...
- Schaffen Sie die diskriminierende Terminvergabe für Erstpassanträge ab...
- Erkennen Sie ... die Adoptionsurkunden unmittelbar an und stellen einen Pass für das Kind aus.
- Beschleunigen Sie die Bearbeitungszeit der Reisedokumente...
-...
- Unterstützen Sie Eltern, die die Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen. Es liegt in Ihrer Zuständigkeit und Möglichkeit,
unwürdige bürokratische Hürden abzubauen. Änderungen am Verfahren kosten kein Geld...
- Ermöglichen Sie eine zügige Rückreise deutscher Familien in die Heimat. Helfen Sie dabei, Familien zusammenzuhalten....


2014. 07. 08. 9:39

Kenia ist dem Haager Adoptionsübereinkommen beigetreten, hat es aber nicht ratifiziert. Hinweis auf die Sicherheitslage vor Ort
Neuer Petitionstext: Die deutschen Botschaft in Nairobi, Kenia, beansprucht nach Abschluss der Adoption in Kenia eine meines Erachtens unangemessen lange Zeit (nach Auskunft der Botschaft 2 bis 6 Monate) für die Prüfung der kenianischen Adoptions-Dokumente. Erst dann wird ein Reisedokument für das Kind ausgestellt. Solange die Prüfung durch die Botschaft nicht abgeschlossen wurde, kann eine Heimreise der Familie nicht angetreten werden. Nachdem die Familien ca. 6 Monate bereits in Kenia verbracht haben, ist eine Heimkehr sowohl aus finanziellen Gründen als auch für die Integration des Kindes wünschenswert. Zudem wird die Sicherheitslage hier immer prekärer.
Die Prüfung der Dokumente soll unabhängig vom Aufenthaltsort kann auch nach der Heimkehr der Familie durchgeführt werden. Neue Begründung: - Die Bestimmungen zur Durchführung einer Auslandsadoption sind im Haager Adoptionsübereinkommen festgelegt, das von Deutschland ratifiziert wurde und dem Kenia ratifiziert wurde. beigetreten ist. Darin wird unter anderem festgelegt, dass auf beiden Seiten fachlich qualifizierte Stellen für die Durchführung der Adoption zuständig sind, auf deutscher Seite ist dies die BZAA, Bundeszentrale für Auslandsadoptionen. Dabei soll immer das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Im Falle einer Adoption mit Kenia (sog. „starke Adoption“) führt das Übereinkommen zu mehr Rechtssicherheit mit Blick auf die Anerkennung ausländischer Adoptionsakte, die nach den Regeln des Übereinkommens zustande gekommen sind.
Dadurch ist ein Kinderhandel in diesen Fällen ausgeschlossen.
- Im Vorfeld führen die Adoptionsagentur, eine staatlich anerkannte Fachstelle für Auslandsadoption, das Landesjugendamt und das örtlichen Jugendamt in Deutschland die fachliche Prüfung der Eltern durch und lassen diese zur Adoption zu. Die gleiche fachliche Prüfung erfolgt von den kenianischen Sozialbehörden, die im Vorfeld den Kindervorschlag erstellen und dem dann in Deutschland durch die oben aufgeführten Behörden nachträglich zugestimmt wird.
- In Kenia wird mehrfach während des Aufenthaltes die Pflegschaft von verschiedenen Stellen begleitet und geprüft.
- Das kenianische Adoptionsrecht sieht eine 3-monatige Pflegezeit im Land mit anschließendem Gerichtsverfahren, welches aus 3 Terminen im Zeitraum von ca. 3 Monaten besteht, vor. Die Familien sind somit bereits mindestens 6 Monate in Kenia, bevor der Pass-Antrag bei der deutschen Botschaft eingereicht werden kann.
- Die Adoption wird in Kenia vollzogen und ist damit unumkehrbar.
Ab dann liegen alle elterlichen Rechte und Pflichten bei den Eltern.
- Die Adoption als solche wird von der Botschaft nicht in Frage gestellt. Dafür fehlt der deutschen Botschaft vor Ort sowohl die Berechtigung als auch die fachliche Kompetenz, dies zu beurteilen.
- Alle Familien werden mit dem adoptierten Kind nach Deutschland ausreisen. Dazu gibt es keine Alternative. Das Kind ist nach dem Zusammenleben bereits emotional an die neuen Eltern gebunden und eine erneute Trennung wäre sehr traumatisch für das Kind. Eine Trennung ist auch für die neuen Eltern nicht mehr vorstellbar.
- Das Kind hat die deutsche Staatsbürgerschaft ab dem Zeitpunkt der Urteil-Sprechung des kenianischen Gerichtes.
Auszug aus BZAA Broschüre:
Internationale Adoption Hinweise zur grenzüberschreitenden Adoption von Kindern (9.Auflage 2014 Stand: Januar 2014)
Da bei der Voll- bzw. starken Adoption eines ausländischen Kindes durch einen deutschen Staatsangehörigen das Merkmal der Gleichwertigkeit regelmäßig erfüllt ist, bedarf es zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind rechtlich keiner weiteren Maßnahmen, etwa der Durchführung des Anerkennungs- und Wirkungsfeststellungsverfahrens oder gar eines zusätzlichen Rechtsaktes, etwa einer Einbürgerung.
Es gibt kein Gesetz, das deutschen Staatsbürgern die Einreise nach Deutschland verbietet!


2014. 07. 06. 20:51

Grammtik
Neuer Titel: Sofortige Ausstellung eines Reisedokumentes zur Heimreise mit einem im in Kenia adoptierten Kind.


2014. 07. 06. 18:44

grammatikalische Korrektur
Neue Begründung: - Die Bestimmungen zur Durchführung einer Auslandsadoption sind im Haager Adoptionsübereinkommen festgelegt, das von Deutschland und Kenia ratifiziert wurde. Darin wird unter anderem festgelegt, dass auf beiden Seiten fachlich qualifizierte Stellen für die Durchführung der Adoption zuständig sind, auf deutscher Seite ist dies die BZAA, Bundeszentrale für Auslandsadoptionen. Dabei soll immer das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Im Falle einer Adoption mit dem Kenia (sog. „starke Adoption“) führt das Übereinkommen zu mehr Rechtssicherheit mit Blick auf die Anerkennung ausländischer Adoptionsakte, die nach den Regeln des Übereinkommens zustande gekommen sind.
Dadurch ist ein Kinderhandel in diesen Fällen ausgeschlossen.
- Im Vorfeld führen die Adoptionsagentur, eine staatlich anerkannte Fachstelle für Auslandsadoption, das Landesjugendamt und das örtlichen Jugendamt in Deutschland die fachliche Prüfung der Eltern durch und lassen diese zur Adoption zu. Die gleiche fachliche Prüfung erfolgt von den kenianischen Sozialbehörden, die im Vorfeld den Kindervorschlag erstellen und dem dann in Deutschland durch die oben aufgeführten Behörden nachträglich zugestimmt wird.
- In Kenia wird mehrfach während des Aufenthaltes die Pflegschaft von verschiedenen Stellen begleitet und geprüft.
- Das kenianische Adoptionsrecht sieht eine 3-monatige Pflegezeit im Land mit anschließendem Gerichtsverfahren, welches aus 3 Terminen im Zeitraum von ca. 3 Monaten besteht, vor. Die Familien sind somit bereits mindestens 6 Monate in Kenia, bevor der Pass-Antrag bei der deutschen Botschaft eingereicht werden kann.
- Die Adoption wird in Kenia vollzogen und ist damit unumkehrbar.
Ab dann liegen alle elterlichen Rechte und Pflichten bei den Eltern.
- Die Adoption als solche wird von der Botschaft nicht in Frage gestellt. Dafür fehlt der deutschen Botschaft vor Ort sowohl die Berechtigung als auch die fachliche Kompetenz, dies zu beurteilen.
- Alle Familien werden mit dem adoptierten Kind nach Deutschland ausreisen. Dazu gibt es keine Alternative. Das Kind ist nach dem Zusammenleben bereits emotional an die neuen Eltern gebunden und eine erneute Trennung wäre sehr traumatisch für das Kind. Eine Trennung ist auch für die neuen Eltern nicht mehr vorstellbar.
- Das Kind hat die deutsche Staatsbürgerschaft ab dem Zeitpunkt der Urteil-Sprechung des kenianischen Gerichtes.
Auszug aus BZAA Broschüre:
Internationale Adoption Hinweise zur grenzüberschreitenden Adoption von Kindern (9.Auflage 2014 Stand: Januar 2014)
Da bei der Voll- bzw. starken Adoption eines ausländischen Kindes durch einen deutschen Staatsangehörigen das Merkmal der Gleichwertigkeit regelmäßig erfüllt ist, bedarf es zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind rechtlich keiner weiteren Maßnahmen, etwa der Durchführung des Anerkennungs- und Wirkungsfeststellungsverfahrens oder gar eines zusätzlichen Rechtsaktes, etwa einer Einbürgerung.
Es gibt kein Gesetz, das deutschen Staatsbürgern die Einreise nach Deutschland verbietet! Neuer Sammlungszeitraum: 4 Wochen


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