Region: Niemcy

Soldatenversorgungsgesetz - Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze auf 450 €

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
145 145 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

145 145 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:14

Pet 1-17-14-534-048212Soldatenversorgungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die in § 26a des
Soldatenversorgungsgesetzes geregelte Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro erhöht
wird.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt und
von 144 Mitzeichnern unterstützt, zudem gingen 6 Diskussionsbeiträge ein. Dem
Petitionsausschuss liegen weitere Petitionen mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung einbezogen
wurden. Der Ausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung der Eingabe wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte von 400 auf 450 Euro erhöht
wurde. Das Soldatenversorgungsgesetz müsse entsprechend angepasst werden.
Besonders betroffen seien insbesondere Ruhestandssoldaten mit Vordienstzeiten in
der ehemaligen Nationalen Volksarmee.
Der Petitionsausschuss hat in der 17. Legislaturperiode zu dem Anliegen eine
Stellungnahme des Innenausschusses nach § 109 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages eingeholt. Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
kommt der Ausschuss zu folgendem Ergebnis:
Das mit der Eingabe vorgetragene Anliegen war in der vergangenen
Legislaturperiode Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Anlass hierfür war
ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Professorenbesoldung
und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/12455). Zu
diesem Gesetzentwurf hat der Innenausschuss im März 2013 eine öffentliche

Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis der parlamentarischen Beratungen hat der
17. Deutsche Bundestag im April 2013 beschlossen, die in den §§ 26a, 38 und 74
Soldatenversorgungsgesetz genannte Zuverdienstgrenze von 400 auf 450 Euro
anzuheben (Drucksache 17/13134, Plenarprotokoll 17/234). Damit wurde dem
vorgetragenen Anliegen entsprochen. Die genannten Dokumente sowie ein
Mitschnitt der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses können im Internet unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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