Region: Tyskland

Solidaritätszuschlag - Beibehaltung der Erhebung des Solidaritätszuschlags

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Støttende 21 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

21 Støttende 21 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2017
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

13.02.2019 03.26

Pet 2-18-08-6118-046364 Solidaritätszuschlag

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte die weitere Erhebung des Solidaritätszuschlages erreichen, um
damit den Einstieg aller Einkommen zur Zahlung in die staatliche
Rentenversicherung zu erreichen. Gleichzeitig solle die Förderung der
"Riester-Rente" zurückgefahren werden, da nicht alle Arbeitnehmer daran teilhaben
könnten.

Zur Begründung wird ausgeführt, die Deckung der staatlichen Rentenversicherung
stehe nicht auf gesicherten Säulen. Der Kreis der Beitragszahler müsse deshalb
erhöht werden. Der Abbau der Förderung der "Riester-Rente" sei vertretbar, da es
den Personen, die den Wunsch nach einer höheren Altersversorgung hätten, selbst
überlassen bleibe, diese nach eigenen Kräften privat aufzubauen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 19 Diskussionsbeiträge und 22 Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der Argumente der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:

Die Steuerpolitik der Bundesregierung hat zum Ziel, verlässliche steuerliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu beitragen, die Finanzierung der
Ausgaben des Gemeinwesens zu gewährleisten, die Leistungsbereitschaft der
Bürgerinnen und Bürger zu stärken und der Wirtschaft bei der Bewältigung der
aktuellen und kommenden Herausforderungen zu unterstützen. In Deutschland
beruht die Besteuerung des Einkommens auf dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit
der Besteuerung. Dieser besagt, dass eine Besteuerung entsprechend der
individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat. Aus Gründen der
Steuergerechtigkeit sind Abgaben zur Finanzierung der Allgemeinheit im Rahmen
der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu leisten.

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1
Nr. 6 des Grundgesetzes zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sowie
deren besonderen Erhebungsformen (z.B. Lohnsteuer). Das Aufkommen daraus
steht allein dem Bund zu. Die Erhebung setzt einen anderweitig nicht
auszugleichenden Mehrbedarf im Aufgabenbereich des Bundes voraus. Dem
Gesetzgeber steht im Rahmen der Haushaltsaufstellung das Recht zu, über die
Verwendung der Staatseinnahmen zu entscheiden. Mit diesem Grundsatz ist es nicht
vereinbar, Zweckbindungen für Steuern, oder wie hier für die Ergänzungsabgabe
vorgeschlagen, vorzusehen. Das Mittelaufkommen soll vielmehr unabhängig von der
Steuerart in die Gesamtmasse des Haushaltes einfließen können. Der
Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, von dieser Position abzuweichen.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird auch für künftige Generationen das
wichtigste Element zur Sicherung des in der Erwerbsphase aufgebauten
Lebensstandards bleiben. Allerdings ist auch eine ergänzende eigenverantwortliche
Altersvorsorge wichtig. Damit Bürgerinnen und Bürger zum Aufbau einer
ergänzenden Altersvorsorge angeregt werden, fördert der Staat die betriebliche
Altersversorgung und die private Altersvorsorge. In diesem Kontext ist die
"Riester-Rente" zu sehen. Sie soll einen Anreiz setzen, eine zusätzliche
Altersvorsorge eigenverantwortlich aufzubauen. Dies geschieht durch die
Gewährung einer Altersvorsorgezulage und ggf. eines darüber hinausgehenden
Steuervorteils. Im Gegenzug werden die sich aus dem geförderten
Altersvorsorgevermögen ergebenden Altersleistungen in vollem Umfang bei der
nachgelagerten Besteuerung berücksichtigt. Bei der "Riester-Rente" handelt es sich
nicht um ein obligatorisches Alterssicherungssystem. Ob der Anleger die
bestehenden Möglichkeiten nutzt oder in anderer Form für sein Alter vorsorgt, obliegt
seiner Entscheidung. Die heutige Riester-Zulagenförderung ist gerade für
Geringverdiener- und Niedrigverdiener eine wichtige staatliche Förderung.
Schließlich gibt es aktuell rd. 16,5 Mio. "Riester-Verträge".

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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